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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verfolgung kurdischer Flüchtlinge und die Obhutspflichten der Bundesregierung (G-SIG: 14010524)

Maßnahmen der Bundesregierung betr. eines in Deutschland anerkannten kurdischen Asylbewerbers, der in Moldawien durch kurdische Behörden in die Türkei verschleppt und dort gefoltert wurde, Haftbefehle türkischer Gerichte gegen in Deutschland lebende Mitglieder des kurdischen Exilparlaments, Entführungsdrohungen gegen diese, Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT in der Bundesrepublik

Fraktion

PDS

Datum

30.09.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/157108. 09. 99

Verfolgung kurdischer Flüchtlinge und die Obhutspflichten der Bundesregierung

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der in der Bundesrepublik Deutschland als anerkannter Asylbewerber lebende kurdische Flüchtling C. S. ist Mitte Juli in Moldawien, wohin er mit deutschen Papieren gereist war, von einem türkischen Kommando überfallen und in die Türkei entführt worden. Er wird von türkischen Stellen beschuldigt, ein Funktionär der PKK zu sein. Nach Berichten seiner Anwälte wurde er dann in der Türkei während tagelanger Verhöre schwer gefoltert.

Seine Bremer Anwälte schilderten die Folterungen am 26. Juli in einer Presseerklärung so: „Unser Mandant wurde dort (in der Haft des Geheimdienstes MIT und später des Sicherheitsamtes zur Bekämpfung des Terrorismus) schlimmster Folter ausgesetzt, insbesondere mittels Elektroschock, Aufhängens an sog. Palästinenserhaken, nacktem Liegens auf Eisblöcken, Abspritzen mit einem Hochdruckwasserstrahl, der erzwungenen Einnahme von Medikamenten und Verabreichung von Spritzen, durch die er weinen musste, seine geistige und körperliche Widerstandskraft verlor und benommen war … Außerdem wurde er der als ‚chinesische Folter‘ bezeichneten Verhörmethode ausgesetzt, bei der er in einer winzigen Zelle stehen musste und Wassertropfen auf seinen Kopf fielen. Die Verteidiger Herr A. und Herr S. teilen uns weiter mit, dass sie an dem Mandanten an den Beinen, Rücken und an den Armen Wundmale feststellen mussten.“ (aus: Kurdistan Rundbrief 16/99 vom 11. August 99)

Die hier lebende Ehefrau von C. S. hat in einer späteren Pressekonferenz noch einmal eindringlich an die Staats- und Regierungschefs der Türkei, der Bundesrepublik Deutschland und Moldawiens appelliert, ihr ihren Mann wieder zurückzugeben. In ihrem Brief, den sie auch veröffentlich hat, schreibt sie u. a.: „Mein Mann C. S. ist ein politischer Flüchtling aufgrund schlimmster erlittener Folterungen. Der jetzt wieder vergewaltigt wird. Gibt es denn keinen Schutz mehr für politisch verfolgte Folteropfer in Europa? Kann man diese jetzt gewohnheitsmäßig kidnappen und immer wieder mißbrauchen?“ (zit. nach: Kurdistan-Rundbrief 16/99, 11. August 99)

Trotz dieser Appelle ist vonseiten der Bundesregierung praktisch nichts unternommen worden, um den Entführten wieder freizubekommen. Noch nicht einmal eine deutsche Protestnote oder Strafanzeige wegen der von seinen Anwälten berichteten Folterungen ist derzeit bekannt.

Wenige Tage nach Bekanntwerden der Entführung von C. S. berichteten türkische Zeitungen, dass das türkische Staatssicherheitsgericht in Ankara nun auch gegen 33 in Europa lebende Mitglieder des „Kurdischen Exilparlaments“ Haftbefehle erlassen habe und dass nun auch diese womöglich durch den türkischen Geheimdienst MIT entführt und in die Türkei gebracht würden (Milliyet, 29. Juli 99). Nach kurdischen Angaben leben von den 33 Mitgliedern des Exilparlaments, gegen die in Ankara Haftbefehle erlassen wurden und deren Entführung deshalb womöglich droht, 20 in der Bundesrepublik Deutschland als anerkannte Flüchtlinge, z. T. haben sie sogar die deutsche Staatsbürgerschaft.

In der kurdischen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland haben diese Vorgänge zu großer Unruhe geführt und zu Fragen, ob und welche Sicherheit vor der Verfolgung durch den türkischen Geheimdienst MIT und andere türkische Staatsorgane sie eigentlich in der Bundesrepublik Deutschland noch haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Obhutsverpflichtungen sieht die Bundesregierung gegenüber in Deutschland lebenden anerkannten Asylbewerbern, wenn diese von Sicherheitsorganen ihres Herkunftsstaates erneut verfolgt werden?

2

Gibt es nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung Unterschiede zwischen deutschen Staatsbürgern und hier anerkannten Asylbewerbern in ihren Ansprüchen auf Schutz durch die hiesigen staatlichen Organe gegen Entführung, Freiheitsberaubung, Folterung und andere Straftaten, und wenn ja, welche?

3

Sieht die Bundesregierung in rechtlicher Hinsicht einen Unterschied zwischen der Entführung und Folterung von C. S. und früheren Entführungen südkoreanischer Oppositioneller aus der Bundesrepublik Deutschland durch den südkoreanischen Geheimdienst oder der Ermordung kurdischer Politiker durch den iranischen Geheimdienst im Berliner Restaurant Mykonos vor einigen Jahren, und wenn ja, welche?

4

Haben die Bundesregierung bzw. der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, während seiner Türkeireise nach Bekanntwerden der Entführung und der Foltervorwürfe der Anwälte von C. S. bei der türkischen Regierung in irgendeiner Weise interveniert?

Wenn ja, in welcher Weise und mit welcher Forderung?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Schritte will die Bundesregierung in nächster Zeit ergreifen, um sicherzustellen, dass C. S. wieder freigelassen wird und zu seiner Familie nach Deutschland zurückkehren kann?

6

Überlegt die Bundesregierung, wegen der bekannt gewordenen Foltervorwürfe Klage vor einem europäischen Gericht einzureichen?

Wenn ja, wann und vor welchem?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die bekannt gewordenen Foltervorwürfe der Anwälte von C. S. vor dem Hintergrund der Anti-Folter-Konventionen der UNO und des Europarats?

Welche Schritte will sie ggf. einleiten, um bei den zur Überwachung der Einhaltung dieser Konventionen zuständigen Instanzen ein Verfahren einzuleiten?

Wann ist ggf. mit diesen Schritten zu rechnen?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, falls sie keine Schritte einleiten will?

8

Sind der Bundesregierung weitere Fälle von Entführungen kurdischer Flüchtlinge durch türkische Staatsorgane aus anderen Ländern in den letzten 20 Jahren bekannt?

Wenn ja, welche?

9

Wie reagiert die Bundesregierung auf den Haftbefehl des Staatssicherheitsgerichts in Ankara gegen in der Bundesrepublik Deutschland lebende Mitglieder des Kurdischen Exilparlaments?

10

Wie sollen sich nach Auffassung der Bundesregierung deutsche Justiz- und Sicherheitsorgane gegenüber diesem Haftbefehl verhalten?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, auf die wiederholten Drohungen in türkischen Zeitungen gegen hier lebende kurdische Asylbewerber, sie würden ähnlich wie C. S. in die Türkei entführt, zu reagieren, und wenn ja, wie?

12

Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um dem vor allem in der hier lebenden kurdischen Bevölkerung verbreiteten Eindruck entgegenzuwirken, kurdische Asylbewerber seien, auch wenn sie anerkannte Flüchtlinge sind, für ihre Verfolgerstaaten weiter „vogelfrei“ und könnten jederzeit irgendwo entführt werden, ohne dass dies Konsequenzen für ihre Verfolgerstaaten hat?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entführung von C. S. und der bekannt gewordenen weiteren Entführungsdrohungen die Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT und die Gefahr weiterer Entführungsversuche und anderer Verfolgungsmaßnahmen seitens des MIT auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland?

14

Welche Schritte will die Regierung ergreifen, um der Gefahr von weiteren Übergriffen des MIT auf hier lebende kurdische Asylbewerber zu verringern und seine rechtswidrigen Aktivitäten soweit wie möglich einzuschränken?

Berlin, den 3. September 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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