Einnahmen aus Forderungen der Entwicklungszusammenarbeit seit 1992
des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Gefolge des Umweltgipfels in Rio de Janeiro hat die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, gegenüber den ärmeren Entwicklungsländern im Rahmen der Umschuldungen im Pariser Club der öffentlichen Gläubiger auf Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) zu verzichten. Voraussetzung dafür ist, daß die dadurch freiwerdenden Mittel in Höhe von 20 bis 50% des Forderungsverzichtes in den Schuldnerländern für Maßnahmen des Umweltschutzes (seit 1992) oder der Armutsbekämpfung (seit 1996) oder für Bildungsmaßnahmen (seit 1998) eingesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um Spielräume und Finanzierbarkeit von Entschuldungsmaßnahmen wird aber deutlich, daß zwischen zugesagtem Forderungsverzicht und realisiertem Verzicht möglicherweise eine Diskrepanz zu finden ist.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen1
In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 1992 Zahlungen auf Forderungen aus der Entwicklungszusammenarbeit erhalten, die im Rahmen der Umwandlungsfazilität der FZ (Kapitel 23 02, Titel 166 01 und 186 01) den entsprechenden Schuldnerregierungen bereits zur Schuldenumwandlung zugesagt, aber noch nicht in Projekte umgesetzt waren (bitte detailliert aufschlüsseln nach Zeitpunkt, Umfang der Zahlung und Schuldnerland)?