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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Einstufung der Bundesrepublik als "kein sicheres Drittland" durch ein britisches Gericht (G-SIG: 14010511)

Konsequenzen der Einstufung Deutschland als "kein sicheres Drittland" durch ein britisches Gericht für die deutsche Anerkennungspraxis und die Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene, Ablehnung von Asylanträgen in den Jahren 1990 bis 1998 wegen ausschließlicher Verfolgung der Antragsteller durch nichtstaatliche Gruppen

Fraktion

PDS

Datum

28.09.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/155808. 09. 99

Einstufung der Bundesrepublik Deutschland als „kein sicheres Drittland“ durch ein britisches Gericht

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach einem Bericht der Zeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ (Heft 32/ 1999, S. XLV f.) hat ein britisches Gericht im Rahmen einer Grundsatzentscheidung befunden, dass weder die Bundesrepublik Deutschland noch Frankreich „sichere Drittstaaten“ seien.

Nach dem Bericht der Zeitschrift sind, so der britische Innenminister Jack Lang, mehrere hundert Asylbewerber in Großbritannien von dem Urteil betroffen.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich Asyl nur im Fall staatlicher Verfolgung gewähren, während in Großbritannien auch die Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen als Asylgrund anerkannt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre Asylpolitik aus dem britischen Urteil

a) für die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung im bundesdeutschen Asylrecht,

b) für die laut Amsterdamer Vertrag vorgeschriebene Harmonisierung des Asylrechts auf EU-Ebene?

2

Wie viele ablehnende Asylentscheidungen sind in den Jahren 1990 bis 1998 mit der Begründung, dass keine staatliche Verfolgung vorliege, sondern eine Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen, ergangen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 1. September 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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