Spanische Amnestie für 300 000 „illegale“ Einwanderer und Folgen für die hiesige Politik gegenüber „Illegalen“
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die spanische Regierung hat nach Presseberichten (u. a. „Welt“ vom 25. August 1999) am 6. September 1999 einen Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht, der die ca. 300 000 in Spanien lebenden sogenannten „Illegalen“ amnestieren und ihnen einen legalen Aufenthaltsstatus verschaffen soll.
Nach den Berichten sollen alle Nicht-EU-Bürger, die vor dem 1. Juni 1999 nach Spanien kamen, vom nächsten Jahr an eine legale Aufenthaltsberechtigung, eine „Residencia“, erwarten. Damit sollen diese „Illegalen“ ein Recht auf staatliche medizinische Versorgung erhalten und minderjährige Einwanderer ohne Papiere einen Zugang zu den staatlichen Bildungseinrichtungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich der spanischen Initiative anzuschließen und für die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden „Illegalen“ – nach Schätzungen zwischen 500 000 bis 1 Million Menschen – eine vergleichbare Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus zu ermöglichen?
Wenn ja, wann soll eine solche Initiative erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die spanische Initiative hinsichtlich der Verpflichtung zur „Harmonisierung“ der Ausländer- und Asylpolitik auf EU- Ebene?
Wird sie sich für eine EU-weite Regelung nach spanischem Vorbild einsetzen?