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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern für erlittenes Unrecht durch Verbrechen von Betrieben der deutschen Wirtschaft im NS-Regime (G-SIG: 14010536)

Entschädigungsumfang, Stellung der deutschen Industrie in der NS-Zeit, Rechtslage bei Zahlungsansprüchen von Zwangsarbeitern, Regelungen im Koalitionsvertrag zur Zwangsarbeit, Stellung der Opferverbände, Stellung der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs in der Entschädigungsfrage

Fraktion

PDS

Datum

13.10.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/162015. 09. 99

Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern für erlittenes Unrecht durch Verbrechen von Betrieben der deutschen Wirtschaft im NS-Regime

der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke-Reymann, Ulla Jelpke, Dr. Evelyn Kenzler, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Unter dem nationalsozialistischen Regime wurden aus den von Deutschland überfallenen und besetzten Ländern sowie aus KZ-Lagern, Kriegsgefangenenlagern und Haftanstalten mehr als 10 Millionen Menschen als Arbeitssklaven eingesetzt. Über 50 Jahre nach der Überwindung des Faschismus warten die meisten der überlebenden ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und deren Hinterbliebene noch immer auf staatliche Anerkennung als NS-Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland und auf angemessene Entschädigung durch die Nutznießer der millionenfachen Zwangsarbeit – insbesondere durch Industrie und Landwirtschaft, aber auch durch den Staat selbst und durch öffentliche Betriebe wie Bahn, Post und kommunale Unternehmen.

Nur wenige Unternehmen haben, jeweils ohne Anerkennung jedweder Rechtspflichten, Entschädigungsleistungen für jüdische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter geleistet und dies meist nur auf Grund von politischem, wirtschaftlichem und juristischem Druck aus den Vereinigten Staaten. Die ganz überwiegende Zahl der aus Osteuropa stammenden nichtjüdischen Zwangsarbeitsopfer ist bis heute leer ausgegangen.

Das Zusammenspiel von Politik, Wirtschaft und Rechtsprechung hat in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass fast alle gerichtlich erhobenen Entschädigungsforderungen abgewehrt wurden. Weder die „Entschließung des Europäischen Parlamentes zu Entschädigungsleistungen für ehemalige Sklavenarbeiter der deutschen Industrie“ vom 16. Januar 1986 noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 1996, wonach entgegen der jahrelang vertretenen Regierungsauffassung individuelle Entschädigungsforderungen sehr wohl gegen den deutschen Staat und gegen deutsche Unternehmen gerichtet werden können, haben bis 1998 Bundesregierung und Unternehmen veranlasst, von ihrer Verweigerungshaltung abzugehen. Nicht aus eigener Einsicht, sondern erst vor dem Hintergrund neuer Klagen in der Bundesrepublik Deutschland, vor allem aber der in den USA eingeleiteten Sammelklagen und Boykottdrohungen haben sich deutsche Konzerne wie VW und Siemens bereit erklärt, Entschädigungsleistungen zu zahlen, um sich abzeichnende Einbußen auf nordamerikanischen Exportmärkten zu vermeiden.

Nach mehr als fünfzig Jahren der Verweigerung geht es um einen Ausgleich, z. B. durch Lohnzahlungen, für den vielfach verheerenden Schaden, der unter der Naziherrschaft den Opfern der Zwangsarbeit in menschlicher, gesundheitlicher und materieller Hinsicht zugefügt worden ist. Dieser – auch materiell – nur ansatzweise Ausgleich wurde von den seinerzeitigen Nutznießern der Zwangsarbeit, Staat und Wirtschaft, nicht geleistet. Beide haben, von Ausnahmen abgesehen, bis dato für „Zwangsarbeit als solche“ keine Entschädigung geleistet.

Die Koalitionsvereinbarung legt fest: „Die neue Bundesregierung wird … unter Beteiligung der deutschen Industrie eine Bundesstiftung ,Entschädigung für NS-Zwangsarbeit‘ auf den Weg bringen.“ Wie weit wurde dabei etwas auf den Weg gebracht und wie wird der historische wie auch aktuelle Kontext beurteilt?

Die Fraktion der PDS im Deutschen Bundestag richtet aus diesem Grund folgende Fragen an die Bundesregierung, damit dieser Weg – wenn auch für viele Hunderttausende zu spät – möglichst rasch, aber auch mit der gebotenen Umsicht beschritten wird.

Fragen

1. In welchen Betrieben Deutschlands wurden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt:

  • Industrie,
  • staatliche und kommunale Betriebe (z. B. Reichsbahn, Organisation Todt, kommunale Verwaltungen),
  • Handwerk,
  • Landwirtschaft,
  • übrige?

2. Wie viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter leben heute noch? Wie groß war ihre Anzahl 1945, 1949, 1959, 1969, 1979, 1989?

3. Wie viele Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sind schätzungsweise seit der Regierungsbildung 1998 verstorben?

4. Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts des hohen Durchschnittsalters der überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter einer „biologischen Lösung“ des Problems vorzubeugen? Sieht die Bundesregierung besonders beschleunigten Handlungsbedarf, da ansonsten die wenigen Überlebenden ihre Entschädigungen wegen ihres Ablebens nicht mehr in Anspruch nehmen können?

5. Wie viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sind bisher in welchem Umfang und aus welchen Fonds entschädigt worden?

6. Sollen nach Auffassung der Bundesregierung diejenigen Hinterbliebenen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die als Ehepartner oder Kinder in der Zeit der Zwangsarbeit unmittelbar betroffen waren, in die Entschädigung einbezogen werden? Wenn nein, warum nicht?

7. Welche und wie viele Gestapo-Lager für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, genannt Arbeitserziehungslager, hat es gegeben? a)Wie groß war die Zahl ihrer Insassen? b)Wurden die Insassen entschädigt, und wenn ja, wie?

8. Wie soll nach Meinung der Bundesregierung die Entschädigung der Kriegsgefangenen erfolgen, die nicht zu Arbeiten, dem Völkerrecht gemäß, sondern zur NS-Zwangsarbeit herangezogen wurden, und zwar – wie im Falle der sowjetischen und polnischen Kriegsgefangenen – unter besonders grausamen Bedingungen?

9. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die Arbeits- und Lebensbedingungen und die Vergütung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter? Welche Unterschiede gab es in dieser Hinsicht zwischen verschiedenen Gruppen (Juden, Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge, Menschen aus der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten usw.)?

10. Wie viele Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden während der Zwangsarbeit ermordet oder sind auf andere Weise zu Tode gekommen, und zwar – generell in der Zwangsarbeit, – speziell bei der Zwangsarbeit in den staatlichen Betrieben und Einrichtungen?

11. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung in Hinblick auf zu leistende Entschädigungen aus der Feststellung des Historikers und Experten für Wirtschaftsgeschichte Prof. Dietrich Eichholtz: „Die westdeutsche Industrie ist gestärkt aus dem Krieg hervorgegangen; sie hat nicht den Krieg, wohl aber am Krieg gewonnen. Ihr Anlagevermögen war bei Kriegsende erheblich höher als bei Kriegsbeginn, selbst unter Anrechnung der Zerstörungen und der Demontagen. Heute zählen die deutschen Großkonzerne zu den mächtigsten der Welt. Ihre Gewinne haben eine außerordentliche Höhe erreicht. Ihre heutige Machtstellung ist zum Teil aus den Kriegsprofiten erwachsen: Dazu hat auch die Zwangsarbeit beigetragen“ (Quelle: Neues Deutschland, Berlin, 22. Oktober 1998)?

12. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung in Hinblick auf zu leistende Entschädigungen aus der Feststellung des Experten Prof. Ulrich Herbert: „Es gibt Analysen, die zeigen, dass ein erheblicher Teil unseres Wirtschaftswunders auf der Entwicklung in diesen Kriegsjahren beruht, auf der Ausbeutung Europas und der Zwangsarbeiter …“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung, München, 29. Dezember 1998)?

13. Wurden die Mitglieder des 1933 entstandenen Kuratoriums der „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft“ und des „Generalrats der deutschen Wirtschaft“, hervorgegangen aus dem Reichsverband der deutschen Industrie, für die Beschäftigung von Zwangs- und Sklavenarbeitern im NS-Regime zur Verantwortung gezogen? – Wenn ja: Auf welche Weise? – Wenn nein: Warum nicht?

14. Wurden die Mitglieder des Freundeskreises SS nach 1945 für die Ausbeutung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zur Verantwortung gezogen? – Wenn ja: Auf welche Weise? – Wenn nein: Warum nicht?

15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, den Anteil an Kriegsvorbereitung und Kriegsgewinnen der Wirtschaft und der Banken unter dem NS-Regime betreffend?

16. Welche Schlussfolgerungen haben die Bundesregierungen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland aus der Tatsache gezogen, dass schon in den Nürnberger Prozessen die Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet wurde und der US-amerikanische Hauptankläger in Nürnberg, Telford Taylor, zu der Feststellung gelangte: „Ohne die Zusammenarbeit der deutschen Industrie und der Nazipartei hätten Hitler und seine Parteigenossen niemals die Macht in Deutschland ergreifen und festigen können, und das Dritte Reich hätte nie gewagt, die Welt in einen Krieg zu stürzen“?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung an die deutsche Wirtschaft, ein Schuldbekenntnis herbeizuführen hinsichtlich ihrer Rolle unter dem NS-Regime, ähnlich dem der Kirchen und zahlreicher gesellschaftlicher Gruppen?

18. Wie beurteilt die jetzige Bundesregierung den Umgang der bisherigen Regierungen in Deutschland mit den Nutznießern von Krieg und Nazidiktatur in der Industrie, den Banken und Versicherungen?

19. Wie beurteilt sie insbesondere die Rolle der Deutschen Bank und ihres Vorstandsvorsitzenden unter dem NS-Regime, Hermann Josef Abs?

20. Wie ist der Stand der Abwicklung der IG Farben AG i.A. und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Opfern der IG Farben und ihrer Nachfolgefirmen (wie BASF, Hoechst und Bayer) für ihre besonders schwere Unterdrückung und schwerste Sklavenarbeit Entschädigung aus Mitteln der IG Farben zukommen zu lassen?

21. Welche Entschädigung erhielten die Hinterbliebenen der Millionen Toten des Programms „Vernichtung durch Arbeit“?

22. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Opfern des durch Betriebe der deutschen Wirtschaft begangenen Lohnraubverbrechens zu helfen?

23. Welche juristischen und moralischen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches und als Völkerrechtssubjekt zur Aufarbeitung von NS-Unrecht gegenüber den Staaten, die am Krieg gegen Deutschland teilgenommen haben, und deren Staatsangehörigen, betrachtet die Bundesregierung als noch nicht erfüllt?

24. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 1986 zu verwirklichen, in der „eine klare moralische und rechtliche Verpflichtung der Firmen, die Sklavenarbeiter beschäftigt haben, Entschädigungsleistungen zu zahlen“, festgestellt wurde?

25. Was wurde getan, um den in der Entschließung des Europäischen Parlaments genannten Bundesverband der Deutschen Industrie zu veranlassen, die Einrichtung eines Fonds für Entschädigungszahlungen an die Opfer der Zwangsarbeit herbeizuführen?

26. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Vertrag zur abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland für das Problem der Entschädigung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter bei? Warum wurde dieses Problem nicht im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder nach seinem Inkrafttreten abschließend geregelt?

27. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dem Londoner Schuldenabkommen bei?

28. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtslage unter dem Aspekt des Völkerrechts?

29. Mit welchen Staaten wurden welche Verträge abgeschlossen, die direkt oder indirekt die Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern regeln?

30. Welche realen Ergebnisse erbrachten diese (in Frage 30 bezeichneten) Regelungen für die Betroffenen, wie hoch waren insbesondere die finanziellen Zuwendungen für den Einzelnen?

31. Wie schätzt die Bundesregierung die innerstaatliche Rechtslage in Hinblick auf die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen ein: a) Arbeitsrecht, b) Zivilrecht, c) Verwaltungsrecht, d) andere Rechtszweige?

32. Sind die Ansprüche auf Entschädigung nach Auffassung der Bundesregierung bereits verjährt?

33. Wie wird die Bundesregierung den Opfern helfen, ihr Recht zu erlangen, wenn doch die Gefahr besteht, dass ihre Ansprüche juristisch verjähren?

34. Welche Verfahren von Zwangsarbeitern vor deutschen Gerichten sind nach Kenntnis der Bundesregierung anhängig? Wer sind die jeweils Beklagten? Welchen rechtlichen Standpunkt vertritt die Bundesregierung soweit sie Beklagte in diesen Verfahren ist?

35. Vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, dass Zwangsarbeit eine rentenrechtliche Berücksichtigung finden muss, dass Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern mithin von deutscher Seite ein Zuschuss zur Rente zu zahlen ist? Wenn nein, warum nicht?

36. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Bundesregierung im Interesse der in Sammelklagen in den USA um ihr Recht begehrenden Opfern des NS-Regimes ergriffen?

37. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die vorgesehenen Regelungen aus dem Koalitionsvertrag zu verwirklichen, in dem es heißt: „Die Rehabilitierung und die Verbesserung der Entschädigung für Opfer nationalsozialistischen Unrechts bleibt fortdauernde Verpflichtung. Die neue Bundesregierung wird eine Bundesstiftung ,Entschädigung für NS-Unrecht‘ für die ,vergessenen Opfer‘ und unter Beteiligung der deutschen Industrie eine Bundesstiftung ,Entschädigung für NS-Zwangsarbeit‘ auf den Weg bringen. Nachteile in der Rentenversicherung und bei der Rehabilitierung von NS-Opfern werden durch eine gesetzliche Ergänzung des geltenden Rechts ausgeglichen.“?

38. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Sprechers der Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter hinsichtlich der Tatsache, dass die Bundesregierung wohl mit den Konzernen und Banken, nicht aber mit den Opferverbänden über das Thema der Zwangsarbeiterentschädigung sprach: „Damit ist zu befürchten, dass die Entschädigung hinter dem Rücken der Opfer und ihrer Organisationen ausgehandelt wird.“?

39. Wird die Bundesregierung alle betroffenen Opferverbände zu einem Gespräch bitten? Wenn ja, wann?

40. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Forderung der Gewerkschaften, eine Dokumentationsstelle zu Fragen der Zwangsarbeit zu schaffen, die den Opfern mit Rat und Tat zur Seite stehen könnte (Erklärung des DGB-Bundesvorstandes vom Oktober 1998)?

41. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach Öffnung der Suchdienststelle in Bad Arolsen zum Zwecke der schnellstmöglichen Auskunft für die Opfer und für die Wissenschaft?

42. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Opferverbände, die Firmenarchive der deutschen Wirtschaft zu öffnen und sie den Opfern und der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen?

43. Wie gedenkt die Bundesregierung das Informationshaus am geplanten Holocaust-Mahnmal in Berlin auszugestalten? Wird sie den Inhalt der Firmenarchive und des Arolsen-Archivs einbringen?

44. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Teilen der Wirtschaft, es sollten die Opfer auf Klagerechte verzichten, bevor sie sogenannte freiwillige Leistungen erhalten?

45. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Teilen der Wirtschaft, es sollten nur freiwillige Leistungen gezahlt werden und ein Recht auf Entschädigung bestehe nicht?

46. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Teilen der Wirtschaft, sie habe das Recht, den Opfern der NS-Zwangsarbeit Leistungen entsprechend den ortsüblichen Renten zu gewähren, nicht aber Leistungen, die den tatsächlichen Gewinnen entsprechen, die die Wirtschaft aus der NS-Zwangsarbeit zog?

47. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Fa. Degussa wegen deren Verantwortung für die Produktion des zur Massentötung von Menschen in den Vernichtungslagern eingesetzten Zyklon B und für den Goldraub (Quelle: ARD-Sendung „Monitor“ am 12. August 1999) in besonderer Weise in die Entschädigungszahlungen einzubeziehen?

48. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dass die IG Farben i.A. AG, die für die Massentötung von Menschen in den Vernichtungslagern mittels Zyklon B und für die Ausbeutung und Tötung Hunderttausender Menschen in speziellen IG-Farben-KZ Mitverantwortung trägt, sich in besonderer Weise zu verantworten hat und sich zugunsten der betroffenen Überlebenden schnellstens auflöst?

49. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Großbanken wie Deutsche Bank und Dresdner Bank wegen deren Mitverantwortung für die Finanzierung der auf Massenmord gerichteten Unternehmungen der SS in besonderer Weise in die Entschädigungszahlungen einzubeziehen?

50. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes: „Da die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat, ist auch sie aufgefordert, die Menschen zu entschädigen, die beim Reich bzw. den Gemeinden Zwangsarbeit leisten mußten.“?

Fragen50

1

In welchen Betrieben Deutschlands wurden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt:

a) Industrie,

b) staatliche und kommunale Betriebe (z. B. Reichsbahn, Organisation Todt, kommunale Verwaltungen),

c) Handwerk,

d) Landwirtschaft,

e) übrige?

2

Wie viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter leben heute noch? Wie groß war ihre Anzahl 1945, 1949, 1959, 1969, 1979, 1989?

3

Wie viele Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sind schätzungsweise seit der Regierungsbildung 1998 verstorben?

4

Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts des hohen Durchschnittsalters der überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter einer „biologischen Lösung“ des Problems vorzubeugen? Sieht die Bundesregierung besonders beschleunigten Handlungsbedarf, da ansonsten die wenigen Überlebenden ihre Entschädigungen wegen ihres Ablebens nicht mehr in Anspruch nehmen können?

5

Wie viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sind bisher in welchem Umfang und aus welchen Fonds entschädigt worden?

6

Sollen nach Auffassung der Bundesregierung diejenigen Hinterbliebenen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die als Ehepartner oder Kinder in der Zeit der Zwangsarbeit unmittelbar betroffen waren, in die Entschädigung einbezogen werden? Wenn nein, warum nicht?

7

Welche und wie viele Gestapo-Lager für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, genannt Arbeitserziehungslager, hat es gegeben?

a)Wie groß war die Zahl ihrer Insassen?

b)Wurden die Insassen entschädigt, und wenn ja, wie?

8

Wie soll nach Meinung der Bundesregierung die Entschädigung der Kriegsgefangenen erfolgen, die nicht zu Arbeiten, dem Völkerrecht gemäß, sondern zur NS-Zwangsarbeit herangezogen wurden, und zwar – wie im Falle der sowjetischen und polnischen Kriegsgefangenen – unter besonders grausamen Bedingungen?

9

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die Arbeits- und Lebensbedingungen und die Vergütung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter? Welche Unterschiede gab es in dieser Hinsicht zwischen verschiedenen Gruppen (Juden, Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge, Menschen aus der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten usw.)?

10

Wie viele Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden während der Zwangsarbeit ermordet oder sind auf andere Weise zu Tode gekommen, und zwar

– generell in der Zwangsarbeit,

– speziell bei der Zwangsarbeit in den staatlichen Betrieben und Einrichtungen?

11

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung in Hinblick auf zu leistende Entschädigungen aus der Feststellung des Historikers und Experten für Wirtschaftsgeschichte Prof. Dietrich Eichholtz: „Die westdeutsche Industrie ist gestärkt aus dem Krieg hervorgegangen; sie hat nicht den Krieg, wohl aber am Krieg gewonnen. Ihr Anlagevermögen war bei Kriegsende erheblich höher als bei Kriegsbeginn, selbst unter Anrechnung der Zerstörungen und der Demontagen. Heute zählen die deutschen Großkonzerne zu den mächtigsten der Welt. Ihre Gewinne haben eine außerordentliche Höhe erreicht. Ihre heutige Machtstellung ist zum Teil aus den Kriegsprofiten erwachsen: Dazu hat auch die Zwangsarbeit beigetragen“ (Quelle: Neues Deutschland, Berlin, 22. Oktober 1998)?

12

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung in Hinblick auf zu leistende Entschädigungen aus der Feststellung des Experten Prof. Ulrich Herbert: „Es gibt Analysen, die zeigen, dass ein erheblicher Teil unseres Wirtschaftswunders auf der Entwicklung in diesen Kriegsjahren beruht, auf der Ausbeutung Europas und der Zwangsarbeiter …“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung, München, 29. Dezember 1998)?

13

Wurden die Mitglieder des 1933 entstandenen Kuratoriums der „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft“ und des „Generalrats der deutschen Wirtschaft“, hervorgegangen aus dem Reichsverband der deutschen Industrie, für die Beschäftigung von Zwangs- und Sklavenarbeitern im NS-Regime zur Verantwortung gezogen?

– Wenn ja: Auf welche Weise?

– Wenn nein: Warum nicht?

14

Wurden die Mitglieder des Freundeskreises SS nach 1945 für die Ausbeutung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zur Verantwortung gezogen?

– Wenn ja: Auf welche Weise?

– Wenn nein: Warum nicht?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, den Anteil an Kriegsvorbereitung und Kriegsgewinnen der Wirtschaft und der Banken unter dem NS-Regime betreffend?

16

Welche Schlussfolgerungen haben die Bundesregierungen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland aus der Tatsache gezogen, dass schon in den Nürnberger Prozessen die Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet wurde und der US-amerikanische Hauptankläger in Nürnberg, Telford Taylor, zu der Feststellung gelangte: „Ohne die Zusammenarbeit der deutschen Industrie und der Nazipartei hätten Hitler und seine Parteigenossen niemals die Macht in Deutschland ergreifen und festigen können, und das Dritte Reich hätte nie gewagt, die Welt in einen Krieg zu stürzen“?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung an die deutsche Wirtschaft, ein Schuldbekenntnis herbeizuführen hinsichtlich ihrer Rolle unter dem NS-Regime, ähnlich dem der Kirchen und zahlreicher gesellschaftlicher Gruppen?

18

Wie beurteilt die jetzige Bundesregierung den Umgang der bisherigen Regierungen in Deutschland mit den Nutznießern von Krieg und Nazidiktatur in der Industrie, den Banken und Versicherungen?

19

Wie beurteilt sie insbesondere die Rolle der Deutschen Bank und ihres Vorstandsvorsitzenden unter dem NS-Regime, Hermann Josef Abs?

20

Wie ist der Stand der Abwicklung der IG Farben AG i.A. und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Opfern der IG Farben und ihrer Nachfolgefirmen (wie BASF, Hoechst und Bayer) für ihre besonders schwere Unterdrückung und schwerste Sklavenarbeit Entschädigung aus Mitteln der IG Farben zukommen zu lassen?

21

Welche Entschädigung erhielten die Hinterbliebenen der Millionen Toten des Programms „Vernichtung durch Arbeit“?

22

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Opfern des durch Betriebe der deutschen Wirtschaft begangenen Lohnraubverbrechens zu helfen?

23

Welche juristischen und moralischen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches und als Völkerrechtssubjekt zur Aufarbeitung von NS-Unrecht gegenüber den Staaten, die am Krieg gegen Deutschland teilgenommen haben, und deren Staatsangehörigen, betrachtet die Bundesregierung als noch nicht erfüllt?

24

Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 1986 zu verwirklichen, in der „eine klare moralische und rechtliche Verpflichtung der Firmen, die Sklavenarbeiter beschäftigt haben, Entschädigungsleistungen zu zahlen“, festgestellt wurde?

25

Was wurde getan, um den in der Entschließung des Europäischen Parlaments genannten Bundesverband der Deutschen Industrie zu veranlassen, die Einrichtung eines Fonds für Entschädigungszahlungen an die Opfer der Zwangsarbeit herbeizuführen?

26

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Vertrag zur abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland für das Problem der Entschädigung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter bei? Warum wurde dieses Problem nicht im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder nach seinem Inkrafttreten abschließend geregelt?

27

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dem Londoner Schuldenabkommen bei?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtslage unter dem Aspekt des Völkerrechts?

29

Mit welchen Staaten wurden welche Verträge abgeschlossen, die direkt oder indirekt die Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern regeln?

30

Welche realen Ergebnisse erbrachten diese (in Frage 30 bezeichneten) Regelungen für die Betroffenen, wie hoch waren insbesondere die finanziellen Zuwendungen für den Einzelnen?

31

Wie schätzt die Bundesregierung die innerstaatliche Rechtslage in Hinblick auf die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen ein:

a) Arbeitsrecht,

b) Zivilrecht,

c) Verwaltungsrecht,

d) andere Rechtszweige?

32

Sind die Ansprüche auf Entschädigung nach Auffassung der Bundesregierung bereits verjährt?

33

Wie wird die Bundesregierung den Opfern helfen, ihr Recht zu erlangen, wenn doch die Gefahr besteht, dass ihre Ansprüche juristisch verjähren?

34

Welche Verfahren von Zwangsarbeitern vor deutschen Gerichten sind nach Kenntnis der Bundesregierung anhängig? Wer sind die jeweils Beklagten? Welchen rechtlichen Standpunkt vertritt die Bundesregierung soweit sie Beklagte in diesen Verfahren ist?

35

Vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, dass Zwangsarbeit eine rentenrechtliche Berücksichtigung finden muss, dass Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern mithin von deutscher Seite ein Zuschuss zur Rente zu zahlen ist? Wenn nein, warum nicht?

36

Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Bundesregierung im Interesse der in Sammelklagen in den USA um ihr Recht begehrenden Opfern des NS-Regimes ergriffen?

37

Was hat die Bundesregierung unternommen, um die vorgesehenen Regelungen aus dem Koalitionsvertrag zu verwirklichen, in dem es heißt: „Die Rehabilitierung und die Verbesserung der Entschädigung für Opfer nationalsozialistischen Unrechts bleibt fortdauernde Verpflichtung. Die neue Bundesregierung wird eine Bundesstiftung ,Entschädigung für NS-Unrecht‘ für die ,vergessenen Opfer‘ und unter Beteiligung der deutschen Industrie eine Bundesstiftung ,Entschädigung für NS-Zwangsarbeit‘ auf den Weg bringen. Nachteile in der Rentenversicherung und bei der Rehabilitierung von NS-Opfern werden durch eine gesetzliche Ergänzung des geltenden Rechts ausgeglichen.“?

38

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Sprechers der Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter hinsichtlich der Tatsache, dass die Bundesregierung wohl mit den Konzernen und Banken, nicht aber mit den Opferverbänden über das Thema der Zwangsarbeiterentschädigung sprach: „Damit ist zu befürchten, dass die Entschädigung hinter dem Rücken der Opfer und ihrer Organisationen ausgehandelt wird.“?

39

Wird die Bundesregierung alle betroffenen Opferverbände zu einem Gespräch bitten? Wenn ja, wann?

40

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Forderung der Gewerkschaften, eine Dokumentationsstelle zu Fragen der Zwangsarbeit zu schaffen, die den Opfern mit Rat und Tat zur Seite stehen könnte (Erklärung des DGB-Bundesvorstandes vom Oktober 1998)?

41

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach Öffnung der Suchdienststelle in Bad Arolsen zum Zwecke der schnellstmöglichen Auskunft für die Opfer und für die Wissenschaft?

42

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Opferverbände, die Firmenarchive der deutschen Wirtschaft zu öffnen und sie den Opfern und der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen?

43

Wie gedenkt die Bundesregierung das Informationshaus am geplanten Holocaust-Mahnmal in Berlin auszugestalten? Wird sie den Inhalt der Firmenarchive und des Arolsen-Archivs einbringen?

44

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Teilen der Wirtschaft, es sollten die Opfer auf Klagerechte verzichten, bevor sie sogenannte freiwillige Leistungen erhalten?

45

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Teilen der Wirtschaft, es sollten nur freiwillige Leistungen gezahlt werden und ein Recht auf Entschädigung bestehe nicht?

46

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Teilen der Wirtschaft, sie habe das Recht, den Opfern der NS-Zwangsarbeit Leistungen entsprechend den ortsüblichen Renten zu gewähren, nicht aber Leistungen, die den tatsächlichen Gewinnen entsprechen, die die Wirtschaft aus der NS-Zwangsarbeit zog?

47

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Fa. Degussa wegen deren Verantwortung für die Produktion des zur Massentötung von Menschen in den Vernichtungslagern eingesetzten Zyklon B und für den Goldraub (Quelle: ARD-Sendung „Monitor“ am 12. August 1999) in besonderer Weise in die Entschädigungszahlungen einzubeziehen?

48

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dass die IG Farben i.A. AG, die für die Massentötung von Menschen in den Vernichtungslagern mittels Zyklon B und für die Ausbeutung und Tötung Hunderttausender Menschen in speziellen IG-Farben-KZ Mitverantwortung trägt, sich in besonderer Weise zu verantworten hat und sich zugunsten der betroffenen Überlebenden schnellstens auflöst?

49

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Großbanken wie Deutsche Bank und Dresdner Bank wegen deren Mitverantwortung für die Finanzierung der auf Massenmord gerichteten Unternehmungen der SS in besonderer Weise in die Entschädigungszahlungen einzubeziehen?

50

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes: „Da die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat, ist auch sie aufgefordert, die Menschen zu entschädigen, die beim Reich bzw. den Gemeinden Zwangsarbeit leisten mußten.“?

Berlin, den 2. September 1999

Wolfgang Gehrcke-Reymann Ulla Jelpke Dr. Evelyn Kenzler Petra Pau Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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