Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen der Einrichtung von Call-Centern
der Abgeordneten Ursula Lötzer und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In ihrem Wirtschaftsbericht setzt die Bundesregierung unter anderem große Hoffnungen auf Arbeitsplätze in Call-Centern.
Einige Auseinandersetzungen weisen aber darauf hin, dass sich dieser Wirtschaftsbereich zu einem Vorreiter des Abbaus betriebsverfassungsrechtlicher und gewerkschaftlicher Schutzrechte entwickelt. Durch solche Auseinandersetzungen ist in hohem Umfang die soziale Demokratie gefährdet.
Beispielhaft sei folgende Auseinandersetzung geschildert:
Im Juni 1999 hat die Citibank AG ihre Service-Center in Bochum, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln, Mannheim und Bremen mit insgesamt über 1000 Beschäftigten geschlossen. Die Arbeit soll in Duisburg mit nur ca. 800 Arbeitsplätzen konzentriert werden. Die Beschäftigten wurden gekündigt. Sie sollten sich neu in Duisburg bewerben.
Die dort engagierten Betriebsräte hatten in der Vergangenheit durch Betriebsvereinbarungen eine Reihe von im Call-Center-Bereich beispielhaften Regelungen (u. a. Lohnfortzahlung, Urlaub, Leistungs- und Verhaltenskontrollen, Bildschirmarbeitsplätze) erreichen können. Diese sind durch die Betriebsschließung hinfällig geworden. Einige der geschlossenen Betriebe unterlagen noch dem Tarifvertrag. Diese Tarifbindung ist für das neue Call-Center in Duisburg aufgehoben worden. Aus einer Antwort des damaligen Wirtschaftsministers von Nordrhein-Westfalen, Bodo Hombach, auf eine mündliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Landsberg vom 10. September 1998 geht hervor, dass das Management der Citibank einen Tarifvertrag unter anderem ablehne, da die Sonn- und Feiertagsarbeit darin ausgeschlossen werde.
Mit Unterstützung der Gewerkschaft HBV wehrten sich die Beschäftigten. In Duisburg und Bochum streikten sie für einen Haustarifvertrag. Einen Tag vor der ersten erstreikten Haustarifverhandlung verkündet die Citibank auch das Aus für den Fachhändlerservice FHS in Duisburg und eröffnet als Citicorps Dienstleistungs GmbH in Duisburg neu. Die Citibank bricht die Haustarifverhandlungen ab.
Obwohl in Anzeigen, Stadiondurchsagen oder per Handzettel neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht werden, werden die Kolleginnen und Kollegen, die an den Warnstreiks und Aktionen teilgenommen haben, in Duisburg nicht wieder eingestellt.
Für diese Standortverlagerung hat das Unternehmen im Land Nordrhein-Westfalen einen Investitionszuschuss von 7,27 Mio. DM beantragt, über den noch nicht entschieden ist (vgl. Neue Ruhr-Zeitung vom 7. September 1999).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus einer Förderpraxis, mit der Arbeitsplätze aus anderen Ländern in ein bestimmtes Bundesland verlagert werden, als neu geschaffen und damit förderungswürdig anerkannt werden (vgl. z. B. Antwort des damaligen Wirtschaftsministers von NRW, Bodo Hombach, vom 10. September 1998, in der er auf eine mündliche Anfrage darlegt: „… in der Förderpraxis werden Arbeitsplätze, die aus anderen Ländern nach Nordrhein-Westfalen verlagert werden, als neu geschaffen anerkannt.“)?
Gibt es eine Kooperation oder Regelungen der Bundesregierung oder zwischen Bundes- und Landesregierungen in der Wirtschaftsförderung, die im Ergebnis einer Förderung von Beschäftigungsabbau durch Verlagerung zwischen den Bundesländern entgegenwirken?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dieses?
Sollen Schritte dazu unternommen werden?
Wenn ja, welche?
Setzt sich die Bundesregierung entsprechend einer Forderung des DGB Nordrhein-Westfalen dafür ein, soziale Mindeststandards für Call-Center vorzuschreiben?
Welche Schritte will sie dazu unternehmen und wie begründet sie ihre Haltung?
Wie will die Bundesregierung durch eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wirtschaftsförderung in Zukunft sicherstellen, dass bei Betriebsverlagerungen, die als Betriebsschließung mit Neugründung umgesetzt werden, oder bei Outsourcingmaßnahmen die betrieblichen Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten besser geschützt werden?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf auch hinsichtlich der Förderung solcher Unternehmen?
Wie begründet sie ihre Haltung?
Hält die Bundesregierung Unternehmen für förderungswürdig, die die Koalitionsrechte missachten?
Wenn nein, welche Regelungen gibt es, um das auszuschließen?
Sollen hier in Zukunft Verbesserungen erfolgen, und wenn ja, welche?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass Unternehmen sich zunehmend durch Tarifflucht oder Austritt aus den Arbeitgeberverbänden der Mitbestimmung im Rahmen der Tarifautonomie entziehen?
Wenn ja, welchen?
Welche Regelungen will die Bundesregierung treffen, damit die Koalitionsrechte von Beschäftigten in Zukunft besser geschützt werden?
Welche Haltung bezieht die Bundesregierung dazu, dass zunehmend der arbeitsfreie Sonn- und Feiertag bei den Call-Centern unter Druck von den Arbeitgebern gerät?
Wie soll das Recht auf einen arbeitsfreien Sonn- und Feiertag besser gesichert werden?