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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bewertung der Lage im Kosovo durch das Auswärtige Amt (II) (G-SIG: 14010445)

Verläßlichkeit der Lageberichte zum Kosovo 1998 und 1999, Auswirkungen auf Entscheidungen in Asylverfahren gegen Kosovo-Albaner

Fraktion

PDS

Datum

13.09.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/137802. 07. 99

Bewertung der Lage im Kosovo durch das Auswärtige Amt (II)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Auf der einen Seite wird von der Bundesregierung der Angriffskrieg gegen Jugoslawien mit einer langfristigen ethnischen Verfolgung der Kosovo-Albaner durch das „Milosevic-Regime“ gerechtfertigt. In einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 31. März dieses Jahres spricht das Auswärtige Amt davon, daß es Milosevic schon seit 1990 darum gehe, ein „Apartheid-System“ im Kosovo zu etablieren (vgl. taz, 31. Mai 1999).

Der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, sprach sogar von „Anzeichen eines neuen Faschismus“ und von der Gefahr eines „Völkermords“ und rechtfertigte die NATO-Militärangriffe u. a. damit, daß für ihn die Verpflichtung „Nie wieder Auschwitz“ gelte (AP, 7. April 1999).

Auf der anderen Seite legte das Auswärtige Amt am 18. November 1998 einen Lagebericht zur Bundesrepublik Jugoslawien vor, in dem es heißt: „. . . eine explizit an die albanische Volkszugehörigkeit anknüpfende politische Verfolgung ist auch im Kosovo nicht festzustellen“. Noch im Januar 1999 heißt es in einem Schreiben des Auswärtigen Amts an ein Gericht wegen eines Asylverfahrens: „Albanischen Volkszugehörigen droht in der Bundesrepublik Jugoslawien keine politische Verfolgung, die explizit an die Volkszugehörigkeit anknüpfen würde“. (ARD-Morgenmagazin, 30. April 1999)

Mit diesem Lagebericht und derartigen Schreiben des Auswärtigen Amts sank die Anerkennungsquote von Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland von 5,5 Prozent 1995 unter der Kohl-Regierung auf 1,1 Prozent unter der rot/grünen Bundesregierung. Von Oktober 1998 – als die Kriegsbeteiligung Deutschlands gegen die Bundesrepublik Jugoslawien vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde – bis zum März 1999, als der Angriffskrieg gegen Jugoslawien begonnen wurde, wurden 13 352 Asylanträge von Asylsuchenden abgelehnt.

Auf diesen Widerspruch von Medien angesprochen, offenbarte Staatsminister Dr. Ludger Volmer, daß der Lagebericht „nicht der empirischen Wahrheit“ entsprach, sondern aus „innenpolitischen Gründen von der alten Regierung so verfaßt worden“ sei (FR, 30. April 1999). Tatsache aber ist, daß der alte Lagebericht vom 6. Mai 1998 nicht nur einfach – mit neuem Datum versehen – übernommen wurde, sondern daß in diesem Bericht sehr wohl neuere Entwicklungen aufgenommen worden sind. Es hätte also durchaus auch die Möglichkeit bestanden, die Fakten, wenn es sie gegeben hat, in den Bericht aufzunehmen, die später den Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, und den Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, dazu veranlaßten, Vergleiche mit Nazideutschland zu ziehen.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Bewertung der Lage im Kosovo durch das Auswärtige Amt“ (Antwort: Drucksache 14/1119) hat die Bundesregierung kein Aufklärungsinteresse gezeigt:

  • Es wurde nicht versucht, Widersprüche zwischen dem Inhalt des Lageberichts des Auswärtigen Amts und der Kriegsbegründung des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, zu klären (Wolfgang Grenz von „amnesty international“ sprach in diesem Zusammenhang von „verschiedenen Wahrheiten“ im Auswärtigen Amt, vgl. taz, 31. Mai 1999).
  • Auf die Frage nach der Notwendigkeit einer besonderen Untersuchung der Tatsache, daß – eingestandenermaßen – Lageberichte falsch abgefaßt wurden, um auf Asylverfahren zuungunsten von Asylsuchenden einwirken zu können und was zur Ablehnung von über 11 000 Asylanträgen bei einer Anerkennungsquote von 1,1 Prozent führte, wurde ausweichend geantwortet.
  • Die Frage nach der Verläßlichkeit der Lageberichte wurde so beantwortet, daß „der Lagebericht zu Jugoslawien ab Mitte März 1999 nicht mehr zugrunde gelegt werden konnte, war für jeden evident“ und überhaupt seien die Richterinnen und Richter an diese Lageberichte „nicht gebunden“, was wohl heißt, daß man sie zukünftig nicht mehr ernst nehmen soll.
  • Die Frage nach der Aufhebung der auf falscher Grundlage ergangenen Asylentscheide wurde einfach nicht beantwortet.
  • Auch die Frage, wann genau Staatsminister Dr. Ludger Volmer und der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, von den falschen Lageberichten, die für innenpolitische Zwecke abgefaßt worden waren, Kenntnis erhalten hatte, hat Dr. Ludger Volmer nicht beantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Auf Grund welcher geprüfter Fakten kam Staatsminister Dr. Ludger Volmer zu der gesicherten Kenntnis, daß die Lageberichte zum Kosovo „nicht der empirischen Wahrheit“ entsprechen, „sondern aus innenpolitischen Gründen von der alten Regierung so verfaßt worden“ (FR, 30. April 1999) sind?

2

Wann genau kam Staatsminister Dr. Ludger Volmer zu dieser gesicherten Kenntnis, und wann hat er diese Kenntnis dem Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, mitgeteilt?

3

Trifft es zu, daß der Lagebericht zu Jugoslawien vom 18. November 1998 keine wortgetreue Übernahme des letzten Lageberichtes der alten Bundesregierung ist – also nicht nur mit neuem Datum versehen wurde –, sondern in wesentlichen Passagen – auch und gerade zum Kosovo – völlig neu konzipiert wurde?

4

Trifft es zu, daß damit die Abfassung des Lageberichts vom 18. November 1998 von der neuen Bundesregierung auch in dieser Hinsicht zu verantworten ist?

5

Welche innenpolitischen Gründe haben nach Kenntnis von Staatsminister Dr. Ludger Volmer zu der falschen Darstellung der Lage im Kosovo geführt?

6

Auf welche genauen Formulierungen und Aussagen des Lageberichts bezieht sich Staatsminister Dr. Ludger Volmer, wenn er davon spricht, daß der Bericht „nicht der empirischen Wahrheit“ entspricht?

7

Welche genauen Schritte hat Staatsminister Dr. Ludger Volmer wann unternommen, nachdem er entdeckte, daß die Lageberichte zu Jugoslawien „aus innenpolitischen Gründen“ falsch abgefaßt worden sind (bitte die einzelnen Maßnahmen genau mit Datum auflisten)?

8

Wer hat eine derartige Abfassung der Lageberichte unter der alten Bundesregierung veranlaßt?

9

Wer hat die Fortschreibung eines derartigen Lageberichtes unter der neuen Bundesregierung veranlaßt?

10

Welche Bedeutung hat für Staatsminister Dr. Ludger Volmer der Unterschied in der Formulierung „angewiesen“ und „gebeten“ in bezug auf das nicht mehr Zugrundelegen der Lageberichte in Asylverfahren?

11

Würde die Bundesregierung unsere Ansicht teilen, daß die Abfassung eines falschen Lageberichtes, der immerhin ein Beweismittel in Asylverfahren ist, ein ungeheuerlicher Vorgang ist, und daß hierdurch der Rechtsstaat in erheblichem Maße beschädigt wurde?

12

Würde die Bundesregierung unsere Ansicht teilen, daß dieser Vorgang um so gravierender ist, da zwischen November 1998 und Ende März 1999 exakt 11 294 Asylanträge von Kosovo-Albanern abgelehnt worden sind?

13

Weshalb meint die Bundesregierung, daß es nicht nötig ist, dienstrechtliche oder strafrechtliche Schritte gegen Beamte einzuleiten, die Lageberichte empirisch unrichtig abgefaßt haben, damit so innenpolitische Ziele verfolgt werden konnten?

14

Trifft die Aussage von Staatsminister Dr. Ludger Volmer in der „Frankfurter Rundschau“ zu, daß ihm von Landesjustizbehörden bestätigt worden sei, daß die empirisch unwahren Lageberichte keine Rolle mehr in Asylverfahren gespielt haben (vgl. FR, 30. April 1999)? Wenn ja, wann haben ihm welche Landesjustizbehörden diese Auskunft erteilt (bitte einzeln und mit genauem Datum auflisten)?

15

Trifft es zu, daß vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge – analog zum Lagebericht der Bundesregierung – noch am 17. März 1999 ein Ablehnungsbescheid ergangen ist, in dem es heißt: „Kosovo-Albaner unterliegen bei ihrer Rückkehr ins Heimatland weiterhin keiner Gruppenverfolgung“ (FR, 30. April 1999)?

16

Wenn es zutrifft, daß laut Aussagen von Staatsminister Dr. Ludger Volmer Lageberichte zu innenpolitischen Zwecken falsch abgefaßt wurden, welche Schritte hat die Bundesregierung daraufhin wann unternommen, um zu prüfen, ob andere Berichte auch derart manipuliert worden sind (bitte alle einzelnen Maßnahmen mit Datum aufführen)?

17

Teilt die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit die Ansicht des Auswärtigen Amts, daß, nachdem eingestandenermaßen „nicht der empirischen Wahrheit entsprechende“ Lageberichte verfaßt worden sind, „Inkorrektheiten“ (Antwort der Bundesregierung vom 7. Juni 1999, Drucksache 14/1119) in normalem Routineverfahren konsequenzlos bereinigt werden sollten?

18

Waren der gesamte Vorgang der empirisch falschen Lageberichterstattung und deren Verwendung in Asylverfahren Gegenstand einer Kabinettsitzung? Wenn ja, bestand Einigkeit darin, der Aufklärung und Bereinigung der Zustände im Auswärtigen Amt Staatsminister Dr. Ludger Volmer zu überlassen?

19

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus, daß die Unrichtigkeit der Lageberichte für jeden ab Mitte März 1999 „evident“ war, und wie will sie die diesbezügliche Besorgnis und Kritik unter Richtern und Staatsanwälten zerstreuen (vgl. den Artikel „Richter rügen Bericht zur Lage im Kosovo“, FR, 3. Mai 1999)?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz dieser Evidenz über 11 000 Asylsuchende seit November 1998 abgelehnt worden sind und noch im März 1999 die Ablehnungsquote in Asylverfahren bei 92,16 Prozent lag?

21

Gedenkt die Bundesregierung eine Aufhebung der auf der Grundlage dieser offenbar „nicht der empirischen Wahrheit“ entsprechenden Lageberichte ergangenen Asylbescheide gegen Kosovo-Albanerinnen und -Albaner herbeizuführen, und wenn ja, wie?

22

Wann hat das letzte Mal nach Kenntnis der Bundesregierung ein Staatsminister oder ein anderes Regierungsmitglied gegenüber Medien offenbar, daß ein amtliches Dokument falsch abgefaßt worden ist?

23

Welche Berichte von welchen Organisationen sind konkret bei der Erstellung des Lageberichts vom 18. November 1998 zur Kenntnis genommen worden, und ist die Bundesregierung und insbesondere Staatsminister Dr. Ludger Volmer bereit, die berücksichtigten wesentlichen Aussagen dieser Berichte, besonders zur systematischen staatlichen Verfolgung und zur ethnischen Vertreibung, hier zu nennen und gegebenenfalls die Widersprüche zum Lagebericht der Bundesregierung zu benennen?

24

Ist die Bundesregierung bereit, die Liste der von ihr konsultierten Menschenrechtsorganisationen und deren Lageberichte sowie die eigenen nach Beendigung des Krieges als Dokumentation der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht?

25

Wenn die Aussagen des Lageberichtes vom 18. November 1998 inhaltlich richtig sein sollten, womit rechtfertigt die Bundesregierung dann inhaltlich die von ihr herbeigeführte Entscheidung zur Kriegsbeteiligung gegen Jugoslawien?

Bonn, den 21. Juni 1999

Ulla Jelpke Petra Pau Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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