Verkauf von Bahnwohnungen
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Hauptpersonalrat des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) hat der Veräußerung der Bahnwohnungen kürzlich erneut die Zustimmung versagt. Wie die Presse berichtete, lagen die Gründe u. a. darin, dass der gesetzlich vorgeschriebene Einfluss der BEV zum Schutz der Mieterinteressen noch immer nicht ausreichend in den Verträgen gewährleistet und die sozialen Belange nicht im bisherigen Umfang gesichert worden seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche konkreten Nachbesserungen hat die Bundesregierung nach dem Beschluss der Schiedsstelle an den Verträgen vorgenommen (bitte im Detail und im Vergleich „vorher – nachher“ aufführen)?
Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung zur Forderung des Deutschen Mieterbundes, vom Verkauf der Bahnwohnungen an die vorgesehenen Bieter nunmehr Abstand zu nehmen und das vorgelegte Alternativkonzept zu realisieren?
Welche weiteren Schritte, auf Grundlage welcher Überlegungen, beabsichtigt die Bundesregierung zu gehen, falls sie am Verkauf an die bisherigen Bieter festhalten sollte?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die entsprechenden Einnahmeausfälle in Höhe von 4,6 Mrd. DM zu kompensieren, für den Fall, dass der Verkauf nicht wie von ihr geplant zustande kommt?