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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Hermes-Bürgschaften für den Illisu-Staudamm in der Türkei (G-SIG: 14010573)

Stand der Genehmigungsverfahren auf Gewährung einer Hermes-Bürgschaft, Bedenken gegen die Aufstauung des Tigris kurz vor der Grenze von Syrien und dem Irak, Proteste der Anrainerstaaten, Verletzung internationalen Umweltrechts, energiepolitische Alternativen, Reform der Hermes-Kreditvergabe nach ökologischen und sozialen Gesichtspunkten

Fraktion

PDS

Datum

12.11.1999

Antwortdauer

42 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/173401. 10. 99

Hermes-Bürgschaften für den Illisu-Staudamm in der Türkei

der Abgeordneten Carsten Hübner, Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das Illisu-Staudammprojekt soll das größte Wasserkraftwerk in der Türkei werden. Die türkische Regierung plant den Tigris auf einer Länge von 135 Kilometern, kurz vor der Grenze zu Syrien und dem Irak aufzustauen und das Wasser zur Energiegewinnung zu nutzen.

Innerhalb und außerhalb der Türkei stößt dieses Großprojekt auf heftige Kritik. Nichtregierungsorganisationen bezweifeln, ob die lokale, kurdische Bevölkerung am Planungsprozess beteiligt wird. Aufgrund der örtlichen Gesellschaftsstrukturen werden auch in dem Fall, dass Kompensationen gezahlt werden, diese fast ausschließlich den wenigen Landbesitzern zugute kommen. Die zahlreichen Landlosen würden zur Migration in andere Länder oder in die Slums der Großstädte gezwungen. In der Vergangenheit haben ähnliche Großstaudammprojekte häufig zu erheblichen Beeinträchtigungen des ökologischen Gleichgewichts geführt.

Besonders kritisch ist die Beeinträchtigung der Anrainerstaaten Syrien und dem Irak zu beurteilen. Die Türkei hat die „UN-Konvention über die nichtschiffbare Nutzung grenzüberschreitender Wasserwege“ nicht unterzeichnet, in der die Unterzeichner sich verpflichten, Anrainern am Unterlauf des Flusses keinen Schaden zuzufügen. So besteht die Gefahr, dass die ohnehin angespannte Trinkwassersituation in den Anrainerstaaten weiter zugespitzt wird. Die Türkei hat auch nicht, wie in der Konvention vorgesehen, die Anrainerstaaten über den Planungsprozess informiert oder gar konsultiert. – Konsultationen mit Anrainerstaaten sind Bestandteil der Weltbank-Standards für solche Großprojekte. – Die Türkei hat garantiert, bei der Durchführung des Staudammprojektes „internationale Standards“, also auch die Weltbank-Standards, zu beachten. Auch die gleichberechtigte Nutzung internationaler Flüsse, ein z. B. vom internationalen Gerichtshof 1997 bekräftigtes Prinzip, scheint für die türkischen Verantwortlichen keine Geltung zu haben: So wird Staatspräsident Süleyman Demirel in dem Buch „Wasser als Waffe, türkische Dämme und schweizer Helfer“ von Joerg Dietzeker mit den Worten „Mit dem Wasser ist es wie mit dem Öl. Wer an der Quelle des Wassers sitzt, hat ein Recht darauf, das ihm niemand streitig machen kann“ zitiert.

Grundsätzlich ist es fraglich, ob die türkische Regierung sich, wie zugesagt, an die Weltbank-Richtlinien halten wird. Nach Informationen der Nichtregierungsorganisation WEED liegen bereits jetzt im Rahmen der Projektvorbereitung 18 Verstöße gegen die für derartige Großprojekte anzuwendenden Richtlinien vor.

Die Gesamtkosten für den Staudamm und das zukünftige Wasserkraftwerk mit einer Energieleistung von 1 200 Megawatt belaufen sich laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) auf 2,5 Mrd. DM. Mit der Realisierung dieses Projektes wurde ein internationales Firmenkonsortium beauftragt. Der deutsche Anteil an dem Vorhaben soll etwa 5 % betragen. Hierfür liegt der Bundesregierung ein Antrag auf Genehmigung einer Hermes-Bürgschaft vor. Nach Auskunft der zuständigen Bundesministerien ist das Verfahren innerhalb des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des BMWi noch nicht abgeschlossen, seitens des Auswärtigen Amts liegt nach unseren Informationen die Genehmigung schon vor; eine endgültige Zustimmung soll aber erst erfolgen, wenn auch Bürgschaftsgenehmigungen aus anderen Ländern vorliegen. Nach einer Meldung der IPS vom 17. September 1999 gibt es seitens der britischen und italienischen Regierung erhebliche, nicht näher spezifizierte Bedenken gegen das Projekt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen15

1

Trifft der oben beschriebene Stand des Genehmigungsverfahrens zu?

a) Entspricht es allgemeiner Praxis des Auswärtigen Amts, die Zustimmung zu Hermes-Bürgschaften an die Zustimmung anderer Länder zu knüpfen?

b) Wenn ja, warum?

c) Wenn nein, warum soll in diesem Fall so verfahren werden?

2

Sind der Bundesregierung vom britischen „Foreign Office“ geäußerte Bedenken gegen den Staudamm bekannt?

a) Wenn ja, worum handelt es sich dabei im Einzelnen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die von der britischen Regierung erwähnten Probleme?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Türkei die UN-Konvention über die nichtschiffbare Nutzung grenzüberschreitender Wasserwege nicht unterschrieben hat?

a) Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, die von der türkischen Regierung für die Nichtunterzeichnung der Konvention angegeben werden?

b) Gibt es bi- oder multilaterale Bestrebungen, die Türkei zur Unterzeichnung dieser Konvention zu bewegen? Wenn ja, mit welcher Reaktion?

c) Beeinflusst die Nichtunterzeichnung der Konvention das Verhalten der Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit der Türkei? Wenn ja, wie?

d) Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Förderung von Staudammprojekten an grenzüberschreitenden Flüssen in der Türkei angesichts der Haltung der dortigen Regierung überhaupt zu rechtfertigen?

4

Sind der Bundesregierung die von WEED erwähnten Verstöße gegen die Weltbank-Richtlinien bekannt?

Wenn ja, um Verstöße welcher Art handelt es sich und wie werden sie von der Bundesregierung beurteilt?

Wenn nein, in welcher Weise plant die Bundesregierung diesen Vorwürfen nachzugehen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Protest von Syrien und dem Irak gegen den Illisu-Staudamm?

a) Hat die Bundesregierung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die beiden Anrainerstaaten konsultiert?

b) Wäre ein fortgesetzter Protest der betroffenen Staaten ein für die Bundesregierung hinreichender Grund für die Ablehnung der Bürgschaft?

6

Sieht die Bundesregierung im Verhalten der Türkei gegenüber ihren Anrainerstaaten eine Verletzung des internationalen Umweltrechts?

Wenn ja, wie wird sie auf diesen Rechtsbruch reagieren?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die oben zitierte Äußerung von Staatspräsident Süleyman Demirel, besonders im Zusammenhang mit dem geplanten Staudammprojekt?

8

a) Wie wird die Bundesregierung im Falle einer Genehmigung die seitens der Türkei zugesagte Einhaltung der Richtlinien überprüfen und gewährleisten?

b) Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen für den Fall eines Vertragsbruches?

c) An welche Bedingungen wird die Bundesregierung die Vergabe der Bürgschaften für den Fall einer Genehmigung knüpfen?

9

In welcher Weise überprüft und gewährleistet die Bundesregierung generell die Vertragstreue bei ähnlichen Projekten?

10

Wie steht die Bundesregierung zu der grundsätzlichen Kritik, die von Umweltschützern immer wieder an Großstaudämmen und anderen Großprojekten geübt wird?

11

Sieht die Bundesregierung Alternativen zu dem geplanten Wasserkraftwerk, die ebenfalls dem gesteigerten Energiebedarf der Türkei Rechnung tragen?

12

Plant die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte generelle Reform der Hermes-Kreditvergabe nach ökologischen und sozialen Gesichtspunkten?

a) Wenn ja, ist die Erstellung eines neuen Kriterienkatalogs für die Vergabe von Hermes-Bürgschaften geplant?

b) Wann ist mit einem ersten Konzept für diese Reform zu rechnen?

c) Welche Kriterien wird ein neuer Kriterienkatalog gegebenenfalls umfassen?

d) Wenn nein, was hat die Regierungsparteien zur Änderung ihrer Auffassung bewogen?

13

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die bisherigen Kriterien für die Hermes-Kreditvergabe den Erfahrungen mit Großprojekten in ausreichendem Maße Rechnung tragen?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtungen, dass dieses Projekt als machtpolitisches Instrument gegenüber den arabischen Nachbarstaaten und der kurdischen Bevölkerung missbraucht werden könnte?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass seit 1985 die türkische Regierung bisher lediglich ein vorläufiges Abkommen mit Syrien über einen Wasserdurchfluß des Euphrat abgeschlossen hat?

Berlin, den 30. September 1999

Carsten Hübner Eva-Maria Bulling-Schröter Dr. Winfried Wolf Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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