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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bekämpfung des Frauenhandels, Schutz für die vom Frauenhandel betroffenen Frauen und Unterstützung für entsprechende Beratungsstellen (G-SIG: 14010576)

Umfang des Menschenhandels mit Frauen, Herkunftsländer, Unterstützung von Beratungseinrichtungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltssituation und der Bekämpfung des Frauenhandels

Fraktion

PDS

Datum

28.10.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/173701. 10. 99

Bekämpfung des Frauenhandels, Schutz für die vom Frauenhandel betroffenen Frauen und Unterstützung für entsprechende Beratungsstellen

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Petra Bläss, Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist der Frauenanteil an der migrierenden Bevölkerung von einer Minderheit auf über die Hälfte angewachsen. In ihrem Beitrag zu einer Fachtagung über Migranntinnen in Deutschland im Dezember 1998 in Offenbach begründet Christiane Howe, Mitarbeiterin von agisra (Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexistische und rassistische Ausbeutung) dies u.a. mit „schwierigen bis schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen in ihren Heimatländern“. Dazu zählt die – vor allem in Mittel- und Osteuropa enorm gestiegene – erhebliche Frauenarbeitslosigkeit. Die steigende Nachfrage nach billigen Arbeitskräften u.a. im Haushaltssektor und in der „Sexindustrie“ in den reichen Ländern Europas und Nordamerikas schafft weitere Anreize für Frauen, ihr Herkunftsland zu verlassen.

Die restriktive Einwanderungs- und Grenzsicherungspolitik der EU-Staaten erlaubt es nur wenigen Frauen, legal in die EU und damit auch in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen und hier zu arbeiten. Das führt dazu, dass Frauen auf Vermittlerinnen bzw. Vermittler und Händlerinnen bzw. Händler angewiesen sind, um ihr Zielland zu erreichen. Viele der Frauen wählen diesen Weg, weil sie keine andere Möglichkeit als die Migration sehen, ihre Lebenssituation und die ihrer Familie zu verbessern.

Eine zunehmende Zahl wird jedoch auch gegen ihren Willen nach West- und Nordeuropa gebracht. Auch viele Frauen, die sich bewusst für die Migration entschieden haben, werden durch Zwang und Gewalt von skrupellosen Händlerinnen bzw. Händlern unterdrückt und ausgenutzt, denn sie halten sich meist illegal in der Bundesrepublik Deutschland auf und haben sich durch die Prämien für Vermittlerinnen bzw. Vermittler und Händlerinnen bzw. Händler verschuldet. Dadurch sind sie in hohem Maße erpressbar.

All diese Frauen sind Opfer von Frauen- bzw. Menschenhandel. Gehandelt werden Frauen in die Prostitution, aber auch in Ehen und in illegale Beschäftigungsverhältnisse. In der EU gilt derzeit als Frauenhandel allerdings nur der Handel in die Zwangsprostitution und andere erzwungene Tätigkeiten im Bereich der Sex-Arbeit.

In Medien und Öffentlichkeit, aber auch bei Polizei und Justiz ist im Zusammenhang mit Menschenhandel häufig nur von Schleppern, Schleusern und illegaler Einreise die Rede. Anstatt den betroffenen Frauen umfassenden Schutz zu gewähren, auch um den Frauenhändlerinnen bzw. Frauenhändlern auf die Spur zu kommen, betrachten die Strafverfolgungsbehörden sie nach wie vor wegen Verstoßes gegen die Einreisebestimmungen und das Ausländerrecht vorrangig als Täterinnen.

Denn gerade in der Grenzregion zu Polen und Tschechien blüht das Prostitutionsgeschäft, entweder sichtbar als Straßenprostitution oder durch das Angebot von sexuellen Diensten in Bars, Nachtklubs oder über Agenturen. In der Anonymität der Großstädte Dresden, Chemnitz und Leipzig sind Frauen aus Tschechien, der Slowakai, Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Russland und der Ukraine konzentriert in der Prostitution tätig. Ein großer Teil dieser Frauen wurde mit Versprechungen oder unter Androhung von Gewalt nach Deutschland gebracht, wo sie häufig unter unwürdigen Bedingungen eingesperrt leben müssen, ohne ein Recht auf Selbstbestimmung und ohne Chance, dieser Situation aus eigener Kraft entfliehen zu können.

Mittlerweile sind jedoch der Bund und einige Bundesländer dazu übergegangen, die Frauen nicht mehr nur als Täterinnen zu kriminalisieren, sondern sich auch über Unterstützungs- und Schutzmöglichkeiten Gedanken zu machen und Projekte zu fördern, die sich den von Frauenhandel betroffenen Frauen zuwenden. Ein Beispiel ist das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt KOBRA, ein auf drei Jahre angelegtes Modell zum Aufbau einer Beratungsstelle für diese Frauen. Der Sitz der Beratungsstelle ist in Zittau, das sich durch die regionale Grenznähe zu Polen und Tschechien auszeichnet. Träger des Projektes ist das Raphaels-Werk e.V. Hamburg, ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes.

Ziel des KOBRA-Projektes ist es, Hilfen zu initiieren, damit vom Frauenhandel betroffene Frauen ihr Leben wieder selbst in die Hand nehmen, neue Lebensperspektiven entwickeln und den Kreislauf von Abhängigkeit und Ausbeutung durchbrechen können. Das geschieht hauptsächlich durch

  • Information über Frauenhandel, Prostitution und die besonderen Probleme betroffener Frauen in ihren Herkunftsländern und in Deutschland mittels Vorträgen, Diskussionen und Seminaren,
  • Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Beratungsstellen und Projekten, Frauengruppen und Initiativen,
  • Beratung und Unterstützung von betroffenen Frauen bei sozialen Problemen, in Abschiebehaft oder der Rückkehr ins Herkunftsland,
  • Begleitung zu Behörden und Vermittlung fachspezifischer Hilfen und
  • Information über sexuell übertragbare Krankheiten.

Vom Frauenhandel betroffene Frauen sind aufgrund ihrer schwierigen Situation und ihrer Erfahrungen in der Regel äußerst misstrauisch gegenüber Polizei, Behörden und öffentlich geförderten Initiativen. Um mit ihnen arbeiten und ihnen helfen zu können, ist es unabdingbar, ein solides Vertrauensverhältnis aufzubauen. Für die Mitarbeiterinnen von KOBRA e.V. ist besonders problematisch, dass ihnen als Beraterinnen und Sozialarbeiterinnen – im Gegensatz zu Seelsorgerinnen bzw. Seelsorgern und Drogenberaterinnen bzw. Drogenberatern – kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Werden ihnen in Beratungsgesprächen vertrauliche Informationen mitgeteilt, die die Frauen gegebenenfalls selbst belasten können, ist es ihnen nicht möglich, die Aussage über diese Informationen vor Gericht oder in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren zu verweigern. Eine solche Situation dient in keiner Weise dem Aufbau und der Aufrechterhaltung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Beraterin und betroffener Frau.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1997 bis 1999 Opfer von Frauenhandel (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Aus welchen fünfzehn Hauptherkunftsländern stammen die von Menschenhandel betroffenen Frauen (bitte nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

3

In welche Formen von Zwangsverhältnissen wurden die betroffenen Frauen nach Kenntnis der Bundesregierung gehandelt (bitte nach Zwangsprostitution, Ehe und illegale Beschäftigungsverhältnisse differenzieren)?

4

Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, die Tätigkeit von Beratungsstellen im Interesse der von Frauenhandel betroffenen Frauen durch die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für die jeweilige Beraterin/ Sozialarbeiterin zu unterstützen, und wenn ja,

– in welchem rechtlichen Rahmen,

– in welchem Zeitraum,

– plant die Bundesregierung, generell Beratungsstellen ein Zeugnisverweigerungsrecht einzuräumen, deren Arbeit auf einem unbedingt zu schützenden Vertrauensverhältnis zwischen ratsuchenden Frauen und Beraterinnen bzw. Beratern beruht (z. B. Frauennotrufen)?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Bundeshaushalt für das Jahr 2000 und die Folgejahre Mittel für die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen einzuplanen, die sich um die vom Frauenhandel betroffenen Frauen kümmern, und wenn ja,

– in welcher Höhe,

– wie hoch ist der Anteil der Mittel, die speziell zur Absicherung und zum Ausbau der Tätigkeit von Beratungsstellen für Frauen aus Mittel- und Osteuropa bereitgestellt wird?

6

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen zum Aufbau eines Netzwerkes von Beratungsstellen, um dem Frauenhandel entgegen zu wirken, und wenn ja,

– welche

– und welche beziehen sich speziell auf die neuen Bundesländer?

7

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, am Aufenthaltsstatus der vom Frauenhandel betroffenen Frauen etwas zu ändern,

– wenn ja, was soll geändert werden,

– wenn nein, warum nicht?

8

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, den von Frauenhandel betroffenen Frauen einen befristeten Abschiebeschutz zu gewähren, und wenn ja,

– für wie lange,

– zu welchen Bedingungen,

– wenn nein, warum nicht?

9

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, bei den von Frauenhandel betroffenen Frauen auf eine unmittelbare Ausweisung oder Abschiebung zu verzichten, und wenn ja,

– für wie lange,

– zu welchen Bedingungen,

– wenn nein, warum nicht?

10

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, von Frauenhandel betroffenen Frauen während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu erteilen?

11

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, die unglückliche Lage der vom Frauenhandel betroffenen Frauen nicht noch dadurch zu verschlimmern, dass sie in Abschiebehaft genommen werden,

– wenn nein, warum nicht,

– wenn ja, gibt es Pläne, eventuell bereits in Abschiebehaft sitzenden Frauen sofort zu entlassen?

12

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, den vom Frauenhandel betroffenen Frauen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, und wenn ja,

– für wie lange,

– unter welchen Bedingungen,

– wenn nein, warum nicht?

13

Hat die Bundesregierung Pläne, den vom Frauenhandel betroffenen Frauen Unterstützungen zukommen zu lassen, um sich eine neue Existenz aufzubauen, indem sie

– Gelder zur Verfügung stellt, um im Bedarfsfall eine psychosoziale Betreuung zu gewährleisten,

– ihnen mit finanziellen Mitteln hilft,

– eine berufliche Qualifizierung unterstützt,

– darauf verzichtet, dass ihnen ihr ganzes Geld zur Sicherung der Ausreise abgenommen wird, wenn sie ohne gültige Aufenthaltspapiere aufgegriffen werden,

– auf eine rechtliche Regelung hinwirkt, die Schulden von Frauen bei Menschenhändlerinnen bzw. Menschenhändlern für nichtig erklärt,

– wenn nein, warum nicht; hat die Bundesregierung andere Pläne und wenn ja, welche, wenn nein, warum gibt es diese Pläne nicht?

14

Gedenkt die Bundesregierung, die Prostitution als Arbeit anzuerkennen und somit den einreisenden Migrantinnen eine legale Möglichkeit zu eröffnen, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, wenn nein, warum nicht?

15

Hat die Bundesregierung Pläne, um den Zeuginnenschutz für von Frauenhandel betroffene Frauen zu verbessern,

– wenn ja, welche,

– wenn nein, warum nicht?

16

Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern zur Bekämpfung des Frauenhandels, speziell der Zurückdrängung des Frauenhandels für die Zwecke der Zwangsprostitution ein, welche weiteren Maßnahmen sind im Kampf gegen den Frauenhandel geplant?

17

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, mit den Herkunftsländern zusammenzuarbeiten, um die Familien der von Frauenhandel betroffenen Frauen vor gewalttätigen Übergriffen der Menschenhändlerinnen bzw. Menschenhändlern zu schützen,

– wenn ja, welche,

– wenn nein, warum nicht?

18

Hat die Bundesregierung Pläne, über eine Strafverfolgung von anderen Personengruppen nachzudenken, die von Frauenhandel und Zwangsprostitution profitieren wie z. B. Freier, Bordellbesitzerinnen bzw. Bordellbesitzer, Geldverleiherinnen bzw. Geldverleiher, Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber etc.,

– wenn ja, welche,

– wenn nein, warum nicht?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Öffentlichkeit über die Realität in Deutschland – Nachfrage nach billigen Arbeitskräften und ausländischen Sexarbeiterinnen – und die daraus resultierenden Situationen von Migrantinnen aufzuklären,

– wenn ja, in welchem Umfang,

– wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 1. Oktober 1999

Dr. Ilja Seifert Petra Bläss Ulla Jelpke Petra Pau Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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