Justiznotstand in Venezuela
des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die jüngsten Entwicklungen in Venezuela geben Anlass zur Sorge. Ähnlich wie im Nachbarland Peru Präsident Fujimori, betreibt der seit dem 2. Februar 1999 amtierende Präsident Hugo Chávez die Entmachtung der rechtsstaatlichen Gewalten. Um eine neue Verfassung zu erstellen, wurde am 1. August 1999 eine verfassunggebende Versammlung, „Constituyente“, gewählt, die sich zu über 90 % aus Anhängern des Präsidenten zusammensetzt. Neben ihrem eigentlichen Auftrag wurden ihr aber von Hugo Chávez auch umfangreiche Kompetenzen eingeräumt, die nichts mit der Erstellung einer neuen Verfassung zu tun haben. So verkündete die Versammlung am 19. August 1999 den Justiznotstand, der die Gerichte entmachtete. Dies führte zum Rücktritt der Präsidentin des Obersten Gerichts Cecilia Sosa, während die übrigen Richter des obersten Gerichts unbefristeten Urlaub nahmen. Damit fehlt jegliche Kontrolle des Staates durch die dritte Gewalt. Eine Woche später, am 26. August 1999, erließ die Constituyente den Gesetzgebungsnotstand und entmachtete damit den Kongress, der zu ca. 60 % von den oppositionellen Parteien dominiert wird, fast vollständig. Als dieser die verbleibenden Rechte nutzte und eine Dienstreise des Präsidenten nicht genehmigte, wurden die Abgeordneten gewalttätig daran gehindert zusammenzutreten. Der Kongress darf inzwischen wieder tagen, allerdings nur mit einer von der Constituyente genehmigten Tagesordnung. Außerdem fehlt weiterhin jegliche gerichtliche Kontrolle. Das U.S. State Departement hat angemahnt, dass es „entscheidend ist, dass die fundamentalen Grundlagen der Demokratie erhalten werden (…) und insbesondere, dass das Gleichgewicht zwischen den unabhängigen Teilen der Regierung (…) erhalten wird“ (Briefing des U.S. State Departements vom 26. August 1999). Am 29 September 1999 weilte Hugo Chávez im Rahmen seiner Europareise in Berlin und traf sich zu Gesprächen mit Regierungsvertretern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation in Venezuela?
Welche Form hat die Technische Zusammenarbeit (TZ) bei der Unterstützung der „Staatsreform einschließlich der Reform der Strafrechtspflege“, wie sie im Journalistenhandbuch Entwicklungspolitik 1998 erwähnt ist (bitte eine möglichst detaillierte Beschreibung der Tätigkeit der von der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit m. b. H. – GTZ – eingesetzten Berater)?
Wie beurteilen die im Rahmen der TZ in Venezuela tätigen Experten, die mit der Reform der Strafrechtspflege befasst sind, den ausgerufenen „Justiznotstand“?
Gab es seitens der Bundesregierung offiziellen Protest ähnlich dem des U.S. State Departements?
Wenn ja, wann und wie wurde protestiert und wie war die Reaktion der venezolanischen Regierung?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde während des Deutschlandaufenthaltes des Präsidenten Hugo Chávez am 29. September 1999 die bedenkliche politische und rechtsstaatliche Situation in Venezuela von der Bundesregierung thematisiert?
Wenn ja, von wem, in welcher Form und wie war die Reaktion des Präsidenten?
Wenn nein, warum nicht?
Gehört eine frühzeitige kritische Auseinandersetzung mit derartigen Vorgängen in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit nach Ansicht der Bundesregierung zur frühzeitigen Krisenprävention?
Ist im Rahmen der Wirtschaftsgespräche während des Deutschlandbesuches von Präsident Hugo Chávez die Menschenrechtssituation in Venezuela angesprochen worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung
a) die allgemeine Situation der Menschenrechte in Venezuela bezüglich – der Haftbedingungen in den Gefängnissen, – der Folterung von Verdächtigen, – Hinrichtungen durch die Polizei,
b) die Entwicklung der allgemeinen Menschenrechtssituation innerhalb der letzten 8 Monate (bitte auch im Einzelnen auf die obigen Punkte eingehen)?