Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen die mutmaßlichen rechtsextremen Straftäter von Eggesin
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Nachrichtenagentur ADN berichtete am 2. Oktober 1999, dass erstmals seit den Brandanschlägen von Mölln, Solingen und Lübeck die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen Rechtsextremisten übernommen habe.
„Generalbundesanwalt Kay Nehm führt die Ermittlungen gegen sechs Jugendliche, die am 22. August 1999 in Eggesin (Mecklenburg-Vorpommern) zwei Vietnamesen brutal zusammengeschlagen haben sollen. Eine Sprecherin Nehms bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der ‚Schweriner Volkszeitung‘. Danach ließ Nehm am Freitag und am Samstag in Eggesin die Versammlungsräume zweier rechtsextremistischer Gruppierungen sowie die Wohnräume von sechs Beschuldigten durchsuchen. Dabei seien Unterlagen zu nationalsozialistischem Gedankengut und zu Ausländerfeindlichkeit sichergestellt worden.
Gegen die sechs Beschuldigten im Alter von 16 bis 20 Jahren besteht Haftbefehl wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Nach Angaben Nehms handelt es sich um Mitglieder oder Sympathisanten der Gruppen ‚Nationaler Widerstand Eggesin‘ und ‚Arischer Widerstand Eggesin‘. Die Täter schürten bei ihren Gesinnungsgenossen eine Gewaltbereitschaft, ‚die über Krawall und Prügeleien weit hinaus in den Bereich vorsätzlicher Tötungsdelikte geht‘. Nehm teilte weiter mit, dass er bereits am 23. September 1999 die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg übernommen und das Bundeskriminalamt mit dem Fall beauftragt habe.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Trifft es zu, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen mutmaßliche Angehörige und/oder Sympathisanten der Gruppen „Nationaler Widerstand Eggesin“ und „Arischer Widerstand Eggesin“ übernommen hat?
Wann hat die Bundesanwaltschaft das letzte Mal gegen rechtsextreme oder ausländerfeindliche Straftäter ermittelt?
Wie viele Tötungsdelikte, versuchte Tötungsdelikte und schwere Gewalttaten wurden seit 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung aus zu vermutender oder tatsächlicher rechtsextremer oder ausländerfeindlicher Motivation begangen?
In welchen Fällen hat die Bundesanwaltschaft seit 1990 gegen rechtsextreme oder ausländerfeindliche Straftäter ermittelt (bitte einzeln nach Ort, Art der Straftat und Datum auflisten)?
a) In welchen dieser Fälle wurden die Ermittlungen ergebnislos eingestellt?
b) In welchen Fällen haben die Ermittlungen zu welchen Verurteilungen geführt (bitte nach Fällen, Ort, Datum und Strafmaß auflisten)?
Ermittelt die Bundesanwaltschaft unter anderem auch gegen die/den Täter, die
a) am 15. August 1999 im oberbayerischen Kolbermoor einen 35-jährigen Afrikaner erschlagen haben,
b) im Juni 1999 in Weimar drei Russen aus ausländerfeindlichen Motiven angegriffen haben,
c) im Februar 1999 in Guben einen Algerier in den Tod gehetzt hatten,
d) im September 1998 in Worbis einen jungen Mann, den sie für einen Linken hielten, zusammengeschlagen und in einen Fluss geworfen hatten?
Wegen welcher in Frage kommender Straftatbestände ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen die mutmaßlichen rechtsextremen Straftäter von Eggesin?
Wodurch unterscheidet sich diese am 22. August 1999 begangene Straftat von Eggesin und der Hintergrund dieser Straftat von anderen – vergleichbaren – von Rechtsextremisten begangenen Straftaten?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierungen „Nationaler Widerstand Eggesin“ und „Arischer Widerstand Eggesin“?