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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Privatisierung der Bodenreformflächen in Ostdeutschland (G-SIG: 14010594)

Privatisierung der von der BvS verwalteten Flächen, Vereinbarkeit mit dem EU-Wettbewerbsrecht, Ansprüche ehemaliger LPG-Mitglieder, Preisgestaltung, Aufhebung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, Eigentumsfragen bei einer EU-Osterweiterung

Fraktion

PDS

Datum

25.11.1999

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/179004. 11. 99

Privatisierung der Bodenreformflächen in Ostdeutschland

der Abgeordneten Kersten Naumann und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Zehn Jahre nach der Deutschen Einheit ist der Umgang mit den Bodenreformflächen, die durch die Treuhand/BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) verwaltet werden, weiterhin ungeklärt. Im Einigungsvertrag wurden die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Bodenreform in Ostdeutschland zwar als weiter geltendes Recht anerkannt, durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages wurde allerdings der Versuch unternommen, die mit der Bodenreform geschaffenen Tatsachen zu beseitigen. Durch die Verknüpfung der Bodenprivatisierung mit der Entschädigung der Alteigentümer wurde für sie ein Weg eröffnet, ihre Forderung nach Liquidation der Bodenreform und Wiederherstellung der alten Besitzverhältnisse mit Nachdruck zu betreiben. Sie haben dazu alle rechtlichen, politischen, ökonomischen und propagandistischen Möglichkeiten mit hohem finanziellen Einsatz genutzt.

Die Entscheidungen des Deutschen Bundestages wurden inzwischen durch EU-Recht außer Kraft gesetzt, da die Bundesregierung nicht bereit war, die Privatisierung des Bodenreformlandes als einen mit der Deutschen Einheit gerechtfertigten besonderen Rechtsakt durch die EU-Kommission bestätigen zu lassen. Damit wurde ein Vorgang von historischer Tragweite zu einer Angelegenheit des EU-Wettbewerbsrechts. Das Ziel des Transformationsprozesses in Ostdeutschland, eine zukunftsfähige Agrarstruktur aufzubauen, droht am Streit über das Bodeneigentum zu scheitern. Es besteht die Gefahr, dass der Prozess der Entstehung leistungsfähiger Agrarbetriebe in Ostdeutschland nachhaltig gefährdet wird.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wieviel Hektar umfasst die land- und forstwirtschaftliche Fläche, die nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleitungsgesetz privatisiert werden soll?

2

Wieviel Hektar wurden bereits privatisiert?

3

Welche Punkte der Flächenerwerbsverordnung widersprechen nach Auffassung der EU-Kommission dem EU-Wettbewerbsrecht und anderen EU-Bestimmungen und durch welche Regelungen hofft die Bundesregierung, eine EU-konforme Lösung zu erreichen?

4

In welchem Maße sind die ursprünglichen Ziele, die mit der Flächenerwerbsverordnung verfolgt wurden, insbesondere der Erhalt und die Entwicklung leistungsstarker Agrarunternehmen und die Erfüllung der Ansprüche der ehemaligen LPG-Mitglieder noch gesichert?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung die Verknüpfung der Bodenprivatisierung mit der Entschädigung der Alteigentümer weiter aufrecht zu erhalten?

6

Ist beabsichtigt, am bisherigen Kreis der Begünstigten und an den für sie geltenden Bedingungen für den Bodenkauf Änderungen vorzunehmen?

Wenn ja, welche?

7

Ist vorgesehen, den Bodenkauf an die Vorlage eines Betriebskonzeptes zu binden?

Wenn ja, nach welchen Gesichtspunkten wird dem Kaufgesuch Vorrang eingeräumt?

8

In welchem Maße sind die Regierungen der neuen Bundesländer in die Entscheidungen über den Verkauf von Bodenreformflächen einbezogen worden und ist beabsichtigt, deren Einflussmöglichkeiten auf die mit dem Bodenverkauf verbundene Agrarstrukturentwicklung zu erhöhen?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, beim Bodenverkauf Finanzierungsregelungen zu schaffen, durch die es finanzschwachen Unternehmen möglich wird, ihre Kaufoption tatsächlich wahrzunehmen?

Ist vorgesehen, den Termin für die Entscheidung zum Bodenkauf für die Kaufberechtigten zu verlängern?

10

Hat die Bundesregierung vor, einen Teil der Bodenreformflächen von der Privatisierung auszuschließen, um Flächen für den Naturschutz, für die Bereitstellung von Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen oder für die Förderung von speziellen agrarpolitischen Vorhaben zur Verfügung zu haben?

Erwägt sie die Möglichkeit, Bodenreformflächen für ähnliche Vorhaben den Landesregierungen zur Verfügung zu stellen?

11

Welche Preise wurden beim bisherigen Verkauf von Bodenreformflächen in den einzelnen Bundesländern und besonders in benachteiligten Gebieten realisiert?

12

Welcher Anteil an den Gesamterlösen aus dem Bodenverkauf konnten dem Bundeshaushalt zugeführt werden?

13

Welchen Betrag hofft die Bundesregierung aus den noch zu verkaufenden Flächen zu erlösen und welcher Anteil davon wird in den Bundeshaushalt fließen?

14

Sieht die Bundesregierung noch die Möglichkeit, in der EU-Kommission die Zustimmung einzuholen, dass die Bodenprivatisierung als ein spezifisches Problem der Deutschen Einheit von den EU-Regelungen freigestellt wird?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen einer Neuregelung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes sowie der Flächenerwerbsverordnung, den weiteren rechtlichen, politischen und ökonomischen Schritten der Alteigentümer standzuhalten?

16

Ist die Bundesregierung bereit, das Entschädigungs- und Ausgleichsleitungsgesetz als Ganzes aufzuheben, wenn sich seine Ziele nicht ohne ständige Verschärfung der gesellschaftlichen Konflikte realisieren lassen?

17

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Kampf der Alteigentümer um die Korrektur der Ergebnisse der Bodenreform und den Forderungen, bei der Osterweiterung der EU die Eigentumsfragen in den Beitrittsländern analog den Regelungen in Ostdeutschland zu lösen?

Berlin, den 18. Oktober 1999

Kersten Naumann Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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