Vorläufige Bilanz der Regulierung im Postbereich
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Angela Marquardt, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das am 1. Januar 1998 in Kraft getretene Postgesetz bildet den ordnungspolitischen Rahmen für die Regulierung im Postbereich. Als Ziele dieser Regulierung fordert das Postgesetz u. a. die Wahrung der Interessen der Kunden, die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs, die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung zu erschwinglichen Preisen sowie die Berücksichtigung sozialer Belange. Zu diesem letzten Punkt heißt es im Postgesetz, die Lizenz sei zu versagen, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht unerheblich unterschreitet“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie vielen Unternehmen hat die Regulierungsbehörde seit Inkrafttreten des Postgesetzes Lizenzen erteilt? Welche Arten von Lizenzen wurden erteilt (bitte beide Fragen nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Arbeitsplätze sind durch die Lizenzvergaben entstanden, und welche Qualität haben diese Arbeitsplätze (bitte aufschlüsseln nach tarifgebundenen Vollzeitarbeitsplätzen, anderen Vollzeitarbeitsplätzen, Teilzeitjobs und geringfügigen, von der Sozialversicherungspflicht freigestellten Beschäftigungsverhältnissen)?
Wie viele und welche Unternehmen haben eine Lizenz für die qualitativ höherwertigen Dienstleistungen nach § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PostG erhalten, und in welchen Gebieten sind diese Unternehmen tätig?
Wurden bereits erteilte Lizenzen von der Regulierungsbehörde widerrufen? Wenn ja, aus welchen Gründen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß in vielen Fällen der Lizenzerteilung im Exklusivbereich weder Höherwertigkeit noch Trennbarkeit vom Universaldienst noch die Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts berücksichtigt worden sei (vgl. Interview in „Post Forum Spezial“, Dezember 1998), und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie verträgt sich die gehäufte Lizenzerteilung nach § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PostG mit dem Regulierungsziel der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zu erschwinglichen Preisen?
Wie begegnen Bundesregierung und Regulierungsbehörde dem Risiko, daß die Aushöhlung der Exklusivlizenz durch die sogenannten D-Lizenzen die Finanzierung des postalischen Universaldienstes durch die DPAG gefährdet?
Kontrolliert die Regulierungsbehörde, daß Lizenznehmer nach § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PostG ihre Dienstleistungen tatsächlich in einem Gebiet von 2 500 km2 Ausdehnung anbieten und nicht nur ein darin enthaltenes Ballungsgebiet bedienen und, wenn ja, wie?
Welche Auswirkungen hat die mit dem Postgesetz erfolgte Freigabe des Wettbewerbs nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Qualität postalischer Dienstleistungen und auf deren Umfang?
Welche Auswirkungen hat das Postgesetz auf die Arbeitsbedingungen im Postbereich gezeitigt?
Wie definieren Bundesregierung und Regulierungsbehörde den in § 6 Abs. 3 Satz 3 PostG festgelegten Begriff der „wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind“?
Wie definieren Bundesregierung und Regulierungsbehörde die Grenze zwischen unerheblicher und erheblicher Unterschreitung der üblichen Arbeitsbedingungen im lizenzierten Bereich?
Wie viele Lizenzen wurden bislang versagt, weil die sozialen Lizenzanforderungen nach § 6 Abs. 3 Satz 3 PostG nicht eingehalten wurden?
Kontrolliert die Regulierungsbehörde die Einhaltung von § 6 Abs. 3 Satz 3 PostG und, wenn ja, wie?
Kann ausgeschlossen werden, daß einzelne Lizenznehmer die „üblichen Arbeitsbedingungen im lizenzierten Bereich“ trotz Postgesetz erheblich unterschreiten? Welche Ausnahmeregelungen hält die Regulierungsbehörde warum für zulässig?
Stehen für die Prüfung der sozialen Lizenzanforderungen Planstellen bzw. Beschäftigte in der Zentrale und in den Außenstellen der Regulierungsbehörde zur Verfügung? Wenn ja, wie viele? Wie ist dieses Personal qualifiziert worden?
Entspricht das von der Regulierungsbehörde entwickelte Prüfraster zu den sozialen Lizenzanforderungen den gesetzlichen Regelungen nach § 6 Abs. 3 Satz 3 PostG und, wenn ja, inwiefern?
Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung für das Inkrafttreten von Post-Universaldienstleistungsverordnung, Post-Entgeltregulierungsverordnung sowie Post-Kundenschutzverordnung?
Wie und mit welchen Zielen wird sich die Bundesregierung in die bis Ende des Jahres durch die europäischen Postminister vorgesehene Überprüfung des europäischen Rechts in bezug auf den reservierten Bereich einbringen?