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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Unterstützung des UN-Sonderberichterstatters für Behindertenfragen durch die Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 14010870)

Schwerpunkte der "Rahmenbedingungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte" (Standard Rules) der UN, Folgerungen aus der Resolution 98/31 der UN-Kommission für Menschenrechte, Information der Behinderten über die Standard Rules und die Resolution 98/31

Fraktion

PDS

Datum

07.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/270916. 02. 2000

Unterstützung des UN-Sonderberichterstatters für Behindertenfragen durch die Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Mit den im Dezember 1993 von der UN-Vollversammlung verabschiedeten „Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte“ (Standard Rules) erhielt der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik weltweit einen entscheidenden Impuls. Von fürsorglicher Wohlfahrt sind wir auf dem Wege zur Sicherung der Menschen- und Bürgerrechte. Auch die Bundesregierung erklärte, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen wolle, dass die Standard Rules sowie weitere völkerrechtliche Vereinbarungen und Leitlinien (z. B. des Europarates und der EU) „fester Bestandteil jeglicher nationaler Behindertenpolitik werden“ (siehe Drucksache 14/71).

Auf Einladung des von mehreren deutschen Behindertenverbänden gegründeten „Arbeitskreises Standard Rules“ weilte der UN-Sonderberichterstatter für Behindertenfragen, Bengt Lindqvist, vom 3. bis 5. Mai 1999 zu einem Deutschland-Besuch. Hier erhielt er von Behindertenverbänden und vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung ausführliche Informationen zur Umsetzung der Standard Rules in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig informierte er über seine weltweite Tätigkeit und kündigte zum Ende seiner zweiten Amtsperiode (Sommer 2000) Vorschläge für ein noch effektiveres Monitoring der Standard Rules an.

Im Februar und März/April d. J. werden sich die UN-Kommissionen für Soziale Entwicklung und für Menschenrechte mit dem weltweiten Stand der Umsetzung der Standard Rules befassen. Dazu wurde vom UN-Sonderberichterstatter für Behindertenfragen ein Bericht vorgelegt und ein Papier „Strategie für das künftige Engagement der UN bei der Förderung der Behindertenpolitik und der Menschenrechte“ verbreitet.

Dieses Strategiepapier enthält eine Reihe von Vorschlägen, die sich auf folgende Schwerpunkte beziehen:

  • Ausarbeitung und Annahme eines Aktionsplanes für die weitere Umsetzung der Standard Rules
  • künftiges Monitoring der Standard Rules
  • Überprüfung der Standard Rules
  • Verbesserung der Form des Informationsaustausches und der Koordination innerhalb des UN-Systems (bei der Umsetzung der Standard Rules)

Die im April 1999 von der UN-Kommission für Menschenrechte angenommene Resolution 98/31 fordert alle UN-Vertragskontrollgremien dazu auf, die Behinderten-Dimension in ihre künftige Arbeit zu integrieren. Sie erkennt ferner die Standard Rules als Messlatte für das sinnvolle Maß an Regierungsverantwortung auf dem Gebiet der Behindertenfragen an. In diesem Zusammenhang verweist das Strategiepapier auf das Erfordernis, „die Standards für das Monitoring der Menschenrechte von Behinderten zu überprüfen und Richtlinien sowohl für die Monitoring-Gremien innerhalb der Vereinten Nationen als auch für die Regierungen zu erstellen, die entsprechend ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit verschiedenen Pakten und Übereinkommen Bericht erstatten“.

Kurz nach der Annahme der Standard Rules durch die UN-Vollversammlung beteiligte sich die Bundesrepublik Deutschland mit einem einmaligen Beitrag von 500 000 DM an der Finanzierung des Programms. Seitdem wurden den UN von der Bundesrepublik Deutschland keine weiteren finanziellen Mittel für die Implementierung und das Monitoring der Standard Rules zur Verfügung gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Mit welchen Richtlinien gehen die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in die anstehende Beratung über die weitere Arbeit mit den Standard Rules in den UN-Kommissionen für Soziale Entwicklung und für Menschenrechte?

2

Welche Positionen vertritt die Bundesregierung zu den Vorschlägen des UN-Sonderberichterstatters für Behindertenfragen zur weiteren Arbeit mit den Standard Rules, insbesondere zu den Schwerpunkten Ausarbeitung und Annahme eines Aktionsplanes für die weitere Umsetzung der Standard Rules, künftiges Monitoring der Standard Rules, Überprüfung der Standard Rules?

a) Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, diese Vorschläge in den UN-Kommissionen für Soziale Entwicklung und für Menschenrechte zu unterstützen?

b) Ist die Bundesregierung bereit, einen für die Umsetzung der Vorschläge des UN-Sonderberichterstatters erforderlichen finanziellen Mehraufwand ggf. durch regelmäßige oder eine einmalige freiwillige Sonderzahlung an die UN zu kompensieren? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

c) Welche Schlussfolgerungen sind nach Ansicht der Bundesregierung aus den o. g. Vorschlägen für innerstaatliches Handeln, d. h. für die Behindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, abzuleiten und ggf. gesetzgeberisch umzusetzen?

3

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der Resolution 98/31 der UN-Kommission für Menschenrechte für innerstaatliches Handeln, d. h. für Behindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, und wie sollen diese ggf. gesetzgeberisch umgesetzt werden?

4

Welche Bemühungen werden seitens der Bundesregierung unternommen, um die Behindertenverbände in der Bundesrepublik Deutschland über für sie relevante Vorgänge (Resolutionen, Erklärungen, Diskussionen etc.) in den verschiedenen UN-Gremien zu informieren?

a) Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Behindertenverbände in der Bundesrepublik Deutschland über die anstehenden Beratungen zur weiteren Arbeit mit den Standard Rules in den UN-Kommissionen für Soziale Entwicklung und für Menschenrechte zu informieren?

b) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Behindertenverbände in der Bundesrepublik Deutschland über die Resolution 98/31 der UN-Kommission für Menschenrechte zu informieren?

Berlin, den 16. Februar 2000

Dr. Ilja Seifert Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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