Feindliche Übernahmen und Mitbestimmung
der Abgeordneten Ursula Lötzer, Rolf Kutzmutz, Uwe Hiksch, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Zuge der geplanten Übernahme der Mannesmann AG durch die britischamerikanische Gesellschaft Vodafone AirTouch konnte man am Rande einer Konferenz in Florenz laut Handelsblatt (22. November 1999) von Bundeskanzler Gerhard Schröder hören, dass „er eine europäische Initiative (vor)bereitet, die ein Verbot feindlicher Übernahmen zum Ziel haben soll. Bei Übernahmen sollen die Aktionäre außerdem stets Bargeld für ihre Papiere verlangen können.“ Die Bundesregierung antwortet zur Frage von „feindlichen Übernahmen“ (Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der PDS „Internationales Kartellrecht, Unternehmensfusionen und -konzentrationen“; Drucksache 14/1824) am 20. Oktober 1999 hingegen: „Gesetzliche Maßnahmen bezüglich der Verhinderung feindlicher Übernahmen sind von der Bundesregierung nicht geplant.“ Einzig der Schutz von Minderheitsaktionären wird angemahnt. Ineffziente Vorstände müssten deshalb immer mit der Übernahme des Unternehmens und ihrer Ablösung rechnen. In einem Interview mit der Financial Times stellte der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, fest, dass er keinen Handlungsbedarf zur Verhinderung feindlicher Übernahmen sehe. Ähnlich äußerte sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller.
In der Haushaltsdebatte am 24. November 1999 bezog sich Bundeskanzler Gerhard Schröder mehrfach auf die Bedeutung der Mitbestimmung. Auch hierzu erklärt die Bundesregierung in der o.g. Antwort auf die Große Anfrage, „die künftige Entwicklung der Mitbestimmung – national wie international – muss dem Leitbild einer kooperativen, beteiligungsorientierten und informationsintensiven Unternehmenskultur verpflichtet sein.“ Jede „feindliche Übernahme“ ersetzt jedoch die im Unternehmen im Rahmen der Mitbestimmung getroffenen gemeinsamen Entscheidungen von Unternehmensführung und Beschäftigten durch die Entscheidungen von Aktienbesitzern. Über Banken und Fonds wird damit die Mitbestimmung außer Kraft gesetzt. IG Metall-Vorsitzender Klaus Zwickel wies in seiner Rede am 23. November 1999 in Düsseldorf auf der Vollkonferenz der Mannesmann-Betriebsräte darauf hin, dass in der letzten Aufsichtsratssitzung eine Absprache über einen Vertrag zwischen Vorstand, Konzernbetriebsrat und IG Metall getroffen wurde, mit dem bei der geplanten Umstrukturierung die Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung gesichert und die Qualität der Personalpolitik langfristig stabilisiert werden sollten. In die dort beschlossene Umstrukturierung sind soziale Interessen der Beschäftigten und regionale, strukturpolitische Ansätze an Rhein und Ruhr zugunsten des dringend benötigten Strukturwandels integriert worden.
Verbunden mit der feindlichen Übernahme wäre die Zerschlagung des Mannesmann-Konzerns der Verlust sozialer und demokratischer Rechte und Arbeitsplatzabbau. Um diese Fragen geht es beim Widerstand gegen feindliche Übernahmen, nicht um einen unterstellten Nationalismus. Beschäftigte, IG Metall und HBV haben auch schon aus den gleichen Gründen die feindliche Übernahme von Thyssen Krupp bekämpft und bereits damals die Politik zum Handeln aufgefordert. Aus dieser Verantwortung um eine soziale Demokratie resultiert deshalb ein hoher Handlungsbedarf.
In einer Aufforderung der Mannesmann-Betriebsräte an die Politik, die in Düsseldorf einstimmig verabschiedet wurde, kommt dies zum Ausdruck: „Wir wenden uns an die Politiker in den Bundesländern, der Bundesrepublik Deutschland und in Europa: Ächten Sie das Instrument der feindlichen Übernahme von Unternehmen. Die Internationalisierung von Wettbewerbs- und Eigentümerstrukturen braucht klare, belastbare Regeln, die den Interessen der Beschäftigten an sicheren Arbeitsplätzen und Einkommen gleichen Rang einräumt wie den Interessen der Aktionäre auf hohe Erträge.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Haltung nimmt sie zur Aufforderung der Mannesmann-Betriebsräte ein?
Wie erklärt sie die unterschiedlichen Positionen zu „feindlichen Übernahmen“ und welche trifft nun zu?
Welche Initiativen auf europäischer Ebene, die „feindliche Übernahmen“ ausschließen, werden konkret vorbereitet?
a) Welche Bestandteile sollen diese enthalten und wann werden erste Ergebnisse vorliegen?
b) Wie begründet sie ihre Haltung, falls keine diesbezüglichen Initiativen geplant sind?
c) Welche anderen Schritte werden stattdessen unternommen?
Haben sich aus den jüngsten Ereignissen neue Erkenntnisse für Initiativen ergeben, die zur stärkeren Europäisierung und Internationalisierung von Mitbestimmungsrechten führen?
a) Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den Gründen des bisherigen spanischen Vetos gegen die Verabschiedung des Statuts für eine europäische Aktiengesellschaft?
b) Welche konkreten Schritte, über die Unternehmensform der Europäischen Aktiengesellschaft hinaus, sind geplant?
c) Wie steht sie zur Forderung, dass in der Revision der Eurobetriebsratsrichtlinie den Europäischen Betriebsräten (EBR) Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden?
Welche Ergänzungen plant die Bundesregierung zu den neuen europäischen Mindestübernahmeregeln (13. Richtlinie zum Gesellschaftsrecht der EU) einzubringen, die am 7. Dezember 1999 nach zehnjähriger Vorbereitung verabschiedet werden soll?
a) Wenn keine Ergänzungen geplant sind, wie wird dann gewährleistet, dass ein nur auf Aktientausch basierendes Übernahmeangebot in Zukunft unmöglich ist?
b) Orientiert man sich diesbezüglich an den strengeren Übernahmestandards aus Großbritannien (City Code on Takeovers and Mergers) ? Wenn nein, warum nicht?