Abschiebungen auf dem Luftweg
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Abschiebungen wurden 1998 und 1999 von deutschen Flughäfen durchgeführt?
Wie viele der abgeschobenen Ausländerinnen und Ausländer sind abgeschoben worden nach
a) einem erfolglos durchgeführten Asylverfahren;
b) der Nichtverlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. Ausweisung;
c) wie viele der abgeschobenen Ausländerinnen und Ausländer waren nie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltsgenehmigung gewesen?
Wie erfolgt die statistische Erfassung der Abschiebungen? Sind die Ausländerbehörden verpflichtet, Abschiebungen zu melden? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Wie viele Abschiebungen wurden in den genannten Jahren
a) in Linienflügen,
b) in Charterflügen
durchgeführt?
Wie viele Abschiebungen erfolgten in Linienflügen der Lufthansa?
In welche Länder wurden Abschiebungen mit Charterflügen durchgeführt?
Mit welchen Fluggesellschaften bestehen Rahmenvereinbarungen über Abschiebungen mit Charterflügen.
Wie viele Abschiebungen erfolgten
a) in Begleitung des Bundesgrenzschutzes,
b) unbegleitet,
c) in Begleitung von Länderpolizei/Länderbehörden,
d) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden 1998 und 1999 gegen Beamte des BGS im Zusammenhang mit Luftwegabschiebungen eingeleitet (bitte getrennt aufführen)? Welchen Ausgang nahmen die Verfahren?