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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Beladung eines bestreikten Schiffes durch Soldaten der Bundeswehr (G-SIG: 14010742)

Transporte mit Billigflaggenschiffen im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung, Einhaltung der deutschen Sicherheitsstandards, Einsatz von Bundeswehrsoldaten zur Beladung eines bestreikten Schiffes

Fraktion

PDS

Datum

20.01.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/232008. 12. 99

Beladung eines bestreikten Schiffes durch Soldaten der Bundeswehr

der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In der Woche vom 27. September 1999 bis zum 1. Oktober 1999 führte die Internationale Transportarbeiter Föderation (ITF) eine europaweite Aktionswoche durch, bei der Sicherheits- und Ausbildungsstandards von unter Billigflagge fahrenden Seeschiffen überprüft wurden und die Reedereien zum Abschluss eines Tarifvertrages bewegt werden sollten. Die Aktionswoche wurde in den deutschen Seehäfen von der Gewerkschaft ÖTV unterstützt und führte dazu, dass für 17 Schiffe ein Tarifvertrag der ITF abgeschlossen werden konnte. Am 29. September 1999 wurde im Hafen von Cuxhaven die unter der Flagge der Bahamas fahrende „Ravenna Bridge“ beim Laden bestreikt, weil für die Besatzungsmitglieder kein Tarifvertrag bestand. Das Schiff sollte mit Gütern der Bundeswehr für das Kosovo beladen werden. Nach Angaben der ÖTV setzte die Bundeswehr Soldaten für die Beladung ein, um die Streikmaßnahme zu durchbrechen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Verteidigung für den Seeverkehr Reedereien beauftragt, die unter Billigflaggen fahren und nicht den unter deutscher Flagge geltenden Sicherheitsvorschriften und Tarifverträgen unterworfen sind?

2

Welche Gründe bewegen das Bundesministerium der Verteidigung Billigflaggenschiffe einzuchaltern?

3

In welchem Verhältnis steht die Tonnage, die das Bundesministerium der Verteidigung mit unter deutscher Flagge fahrenden Schiffen transportiern lässt, zu Transporten mit Billigflaggenschiffen?

4

Handelt es sich bei den unter Billigflagge fahrenden Schiffen auch um ausgeflaggte Schiffe deutscher Reedereien?

5

Wie wird bei Bundeswehrtransporten mit Billigflaggenschiffen gewährleistet, dass die deutschen Sicherheitsstandards für den Seeverkehr eingehalten werden?

6

Informiert sich das Bundesministerium der Verteidigung vor der Vergabe von Transportaufträgen an Billigflaggenschiffe über die an Bord bestehenden Sicherheits- und Ausbildungsstandards?

7

Betrachtet es die Bundesregierung für gerechtfertigt, Aufträge an Reedereien zu vergeben, die die vom Internationalen Arbeitsamt empfohlenen Mindestheuern unterlaufen?

8

Hält es die Bundesregierung für rechtlich unbedenklich, wenn Bundeswehrsoldaten zur Beladung eines bestreikten Schiffes eingesetzt werden?

Berlin, den 15. November 1999

Dr. Heidi Knake-Werner Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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