BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Deutsch-türkische Beziehungen, die EU und die kurdische Frage (G-SIG: 14010734)

Verletzungen internationaler Rechtsstandards im Verfahren gegen den PKK-Vorsitzenden Öcalan, Vereinbarkeit undemokratischer Verfassungsbestimmungen und von Ausnahmegesetzen gegen die kurdische Minderheit mit der Einbeziehung der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten, Auswirkungen auf Asyl- und Flüchtlingspolitik, Hochrüstung der Türkei und deutsche Waffenlieferungen

Fraktion

PDS

Datum

13.01.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/231602. 12. 99

Deutsch-türkische Beziehungen, die EU und die kurdische Frage

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der türkische Kassationsgerichtshof hat in der vergangenen Woche das Todesurteil gegen den PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan bestätigt. Auf kurdischer Seite wird die Bestätigung des Urteils, auch wenn es zu erwarten war, als Rückschlag für die Bemühungen um eine politische Lösung der kurdischen Frage gewertet. Tatsächlich sind auf Seiten der Regierung in Ankara weiter keine ernsthaften Schritte zur Einleitung eines politischen Dialogs mit der kurdischen Bevölkerung erkennbar.

Die seit über fünf Jahren inhaftierten kurdischen Abgeordneten der „Demokratie-Partei“ (DEP) sind weiter in Haft. Alle türkischen Gesetze und alle Bestimmungen der nach dem Militärputsch von 1980 in Kraft gesetzten Verfassung, die die Verwendung der kurdischen Sprache zum Teil schon seit Jahrzehnten verbieten und die Erörterung kurdischer Anliegen als „Separatismus“ verfolgen, sind weiter in Kraft.

  • Noch immer gelten hinsichtlich der Anerkennung von Minderheiten in der Türkei die Grundsätze des Lausanner Abkommens von 1923, das keine kurdische Minderheit auf türkischem Gebiet anerkennt.
  • Noch immer verbietet das Personenstandsgesetz kurdischen Eltern, ihren Kindern kurdische Namen zu geben.
  • Noch immer verbietet das Gesetz über die Provinzverwaltungen andere als türkische Namen für Siedlungen, Dörfer, Städte, Provinzen.
  • Noch immer verbieten die Artikel 26 und 28 der Verfassung Veröffentlichungen in einer Sprache, „die durch das Gesetz verboten ist“ – womit jederzeit kurdische Zeitungen, Bücher, Disketten, Kassetten, Filme usw. verfolgt und verboten werden können.
  • Noch immer verbietet Artikel 42 der Verfassung die Verwendung anderer Sprachen als der türkischen Sprache im Unterricht.
  • Noch immer verbietet das Gesetz über Rundfunk und Fernsehen sämtlichen Rundfunk- und Fernsehsendern, in anderen Sprachen als der türkischen Sprache zu senden.
  • Noch immer können Vereine, Parteien und Veranstaltungen aller Art, die die kurdische Frage zu ihrem Anliegen machen, wegen des Verdachts des „Separatismus“ jederzeit verboten werden – ganz zu schweigen von den „Antiterrorgesetzen“, die jede pro-kurdische Aktivität mit staatlichen Antiterrormaßnahmen bedrohen.

Ohnehin wird die Türkei westlichen Maßstäben an eine funktionierende Demokratie nicht gerecht. Die beherrschende Stellung des Nationalen Sicherheitsrates macht das Land nach allen Maßstäben der Politikwissenschaft zu einer Militäroligarchie.

Trotzdem oder gerade deshalb gehen die Waffengeschäfte des Westens mit der Türkei ununterbrochen weiter. Allein das geplante Panzergeschäft soll sich auf ein Volumen von 8 Mrd. US-Dollar belaufen. Verglichen mit der Wirtschaftskraft des Landes (1997 erzielte die Türkei ein Bruttosozialprodukt von 199 Mrd. US-Dollar) entspricht das einem Geschäft von 4 % des Bruttosozialprodukts. Zum Vergleich: In der Bundesrepublik Deutschland würde ein vergleichbar großes Rüstungsgeschäft die astronomische Summe von 176 Mrd. DM umfassen. Hinzukommen soll nach den Plänen türkischer Militärs in den nächsten Jahren noch die Anschaffung neuer Kampfhubschrauber, neuer Kriegsschiffe, neuer Munition und Gewehre für die gesamte Armee, eine Modernisierung der Luftwaffe usw.

Diese extreme Hochrüstung des türkischen Militärs verhindert nicht nur wichtige Reformen in anderen Bereichen wie im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich und im Wohnungsbau in der Türkei. Sie bestärkt die türkischen Militärs in ihrer autokratischen, oligarchischen Stellung in der türkischen Gesellschaft, wirft alle Bestrebungen zur Demokratisierung und zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen in der Türkei weiter zurück und belässt die türkischen Militärs in einer beherrschenden, die Menschenrechte im Land und den Frieden in der gesamten Region bedrohenden Position.

Das erste Opfer dieser Politik sind weiterhin die kurdischen Menschen in der Türkei, die unter dem Ausnahmezustand leiden, nicht in ihre Dörfer zurückkehren können und von türkischen Militärs weiter drangsaliert und gequält werden. Obwohl alle Menschenrechtsorganisationen eine Fortsetzung dieser Politik und der damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen berichten, werden Flüchtlinge, die vor dieser Politik nach Europa flohen, weiterhin in die Türkei zurückgeschoben.

Im Dezember 1999 soll in Helsinki nun die Entscheidung über die Einbeziehung der Türkei in die EU fallen. Eine Einbeziehung der Türkei in ihrem gegenwärtigen Zustand, d.h. im Status einer Militäroligarchie, des Ausnahmezustands, der anhaltenden Folterungen in Gefängnissen und Polizeiwachen und der staatlichen Leugnung der Existenz einer kurdischen Bevölkerung auf dem Staatsgebiet der Türkei, in den Kreis der Beitrittskandidaten wäre mit den EU-Normen von Demokratie und Menschenrechten nicht vereinbar, würde die demokratische Orientierung und Grundordnung der EU in Zweifel ziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Normen des internationalen Rechts wurden nach Ansicht der Bundesregierung im Verfahren gegen den PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan verletzt

a) durch die Entführung des PKK-Vorsitzenden in die Türkei,

b) durch die Modalitäten seiner Haft auf der Insel Imrali (monatelange Isolation usw.),

c) durch die Einschränkung seiner Verteidigungsmöglichkeiten (keine unbeaufsichtigten Gespräche mit der Verteidigung, ungenügende Vorbereitungszeit usw.)?

2

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die in dem bisherigen Verfahren gegen Abdullah Öcalan festgestellten Verletzungen internationaler Rechtsstandards durch eine Entscheidung europäischer Gerichte

a) zu korrigieren, indem eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor einem unabhängigen Gericht herbeigeführt wird, das dann auch die Vorwürfe gegen türkische Militärs und andere türkische Stellen im Verlauf des jahrzehntelangen Konflikts untersucht?

b) auf andere Weise zu heilen?

3

Laut Presseberichten soll das von der Verteidigung angekündigte Verfahren 18 Monate oder länger dauern. Was bedeutet nach Auffassung der Bundesregierung eine Verfahrensdauer von 18 Monaten oder mehr in dem Verfahren zur Überprüfung des Urteils gegen den PKK-Vorsitzenden vor dem Europäischen Gerichtshof für die Überlegungen der Bundesregierung zur Einbeziehung der Türkei in die EU?

Wird die Bundesregierung auf eine Aussetzung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei bis zum Abschluss dieses Verfahrens drängen?

4

Welche Mindestbedingungen hinsichtlich ihrer demokratischen Grundordnung und der Anerkennung von Minderheiten müssen nach Auffassung der Bundesregierung für eine Einbeziehung der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten innerhalb welchen Zeitrahmens erfüllt sein

a) vor der Entscheidung über die Einbeziehung der Türkei in die EU,

b) nach der Entscheidung über die Einbeziehung?

5

Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Stellung des Nationalen Sicherheitsrates in der Verfassung der Türkei mit einer Einbeziehung der Türkei in die EU für vereinbar?

6

Hält die Bundesregierung die Fortexistenz des Ausnahmezustands in den kurdischen Gebieten und die damit verbundene Aufhebung grundlegender Menschenrechte mit einer Einbeziehung der Türkei in den Kreis der Beitrittskandidaten in die EU für vereinbar?

7

Hält die Bundesregierung den Fortbestand des Dorfschützersystems in der Türkei mit einer Einbeziehung der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten für vereinbar?

8

Welche der in der Eingangsbemerkung genannten Gesetze der Türkei betreffend das Verbot kurdischer Sprache, die Leugung der Existenz einer kurdischen Bevölkerung in der Türkei, die Verfolgung von „Separatismus“ usw. müssen nach Auffassung der Bundesregierung mindestens aufgehoben werden, um die Rechte der kurdischen Bevölkerung in der Türkei entsprechend den Kopenhagener Kriterien zu sichern?

9

Welche Folgerungen erwartet die Bundesregierung aus der Einbeziehung der Türkei in die EU hinsichtlich des Asylrechts?

Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer Aufnahme der Türkei in den Kreis der Beitrittskandidaten hinsichtlich der weiteren Duldung oder Abschiebung von derzeit hier noch geduldeten Flüchtlingen aus der Türkei?

10

Auf welchen bilateralen und multilateralen Abkommen basiert derzeit der Datenaustausch zwischen den Polizei- und Justizbehörden der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei?

11

Wie viele Daten von hier lebenden Flüchtlingen oder Migrantinnen bzw. Migranten aus der Türkei wurden der Türkei in diesem Rahmen

– aufgrund in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführter Asylverfahren,

– aufgrund hier laufender Ermittlungsverfahren,

– aufgrund abgeschlossener Strafverfahren bzw. rechtskräftiger Urteile übermittelt (bitte ab 1990 jährliche Angaben)?

Wie viele dieser übermittelten Daten bezogen sich dabei auf in der Bundesrepublik Deutschland lebende Flüchtlinge und Migranten mit türkischer Staatsangehörigkeit, wie viele bezogen sich auf in der Türkei lebende Familienangehörige, andere Verwandte und Freunde von hier lebenden Flüchtlingen, Migranten usw.?

12

Welchen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung das gegenwärtig laufende Modernisierungsprogramm der türkischen Streitkräfte?

a) Welche einzelnen Rüstungsvorhaben sind damit verbunden (bitte nach Art der Modernisierung bzw. der neuen Waffen und deren voraussichtlichen Kosten aufschlüsseln)?

b) Welche parlamentarischen Beschlüsse in der Türkei sind hinsichtlich dieser Rüstungsprogramme bisher gefallen bzw. wann ist mit deren parlamentarischer Billigung zu rechnen?

c) Für welche dieser Programme haben deutsche Firmen bzw. Firmenkonsortien mit deutscher Beteiligung bereits Aufträge erhalten?

d) Bei welchen Programmen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls deutsche Firmen beworben und wann ist mit der endgültigen Vergabe dieser Programme zu rechnen?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen dieser Rüstungsgeschäfte für die innere demokratische und soziale Ordnung in der Türkei?

14

Welche äußeren Gefahrengebiete (Kaukasus, Iran etc.) für die türkischen Streitkräfte bestehen nach Auffassung der Bundesregierung, die eine solche Hochrüstung rechtfertigen bzw. erforderlich machen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die griechischen Sorgen vor dieser Hochrüstung der Türkei und wie will die Bundesregierung diesen Sorgen Rechnung tragen?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung ihre eventuelle Zustimmung zu Waffenlieferungen in die Türkei vom Verhalten der türkischen Regierung zur Lösung der Zypernfrage abhängig zu machen?

17

Welche Vereinbarungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der OSZE-Konferenz in Istanbul hinsichtlich der Sicherung der Rechte von Minderheiten gegeben?

18

Gelten nach Auffassung der Bundesregierung diese OSZE-Konvention und auch die bisherigen Europarat-Konventionen bezüglich Rechte von Minderheiten auch für die kurdische Minderheit in der Türkei oder gilt hier – wie von türkischer Seite dargestellt – noch immer der Lausanner Vertrag, der eine kurdische Minderheit in der Türkei nicht kennt?

Berlin, den 30. November 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen