Möglicher rechtsextremer Hintergrund der Tötung eines Mannes am 7. Oktober 1999 in Berlin
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 8. Oktober 1999 meldete die Zeitung „Neues Deutschland“: „Die Tötung eines Mannes an der Rudolf-Reusch-Straße in Lichtenberg ist innerhalb eines Tages aufgeklärt worden. Unter dringendem Tatverdacht wurden drei junge Männer im Alter von 23, 18 und 17 Jahren festgenommen, die offensichtlich der rechtsradikalen Szene zuzurechnen sind, wie ein Polizeisprecher (…) mitteilte. Ein politisches Motiv werde derzeit aber ausgeschlossen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist der Bundesregierung der oben beschriebene Vorfall bekannt? Wenn ja, wird diese Tat mittlerweile als Tat mit tatsächlichem oder zu vermutendem rechtsextremem Hintergrund eingestuft? Wenn nein, warum nicht?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mutmaßlichen Täter?
Ist die Bundesregierung bereit, Straftaten mit zu vermutendem (oder auch mutmaßlichem bzw. tatsächlichem) rechtsextremem Hintergrund als solche einzustufen, um so auch schnell politische Maßnahmen ergreifen zu können? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung weiterhin erst das Ende von Ermittlungs- und Strafverfahren abwarten, um Taten entsprechend spät klassifizieren zu können?