Förderbilanz für Modernisierungsmaßnahmen und Wohnungsneubau nach dem Investitionszulagengesetz 1999
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach den §§ 3 und 4 des Investitionszulagengesetzes 1999 (InvZulG 1999) sind Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden und der Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich sowie Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum in den neuen Ländern begünstigt.
Modernisierungsinvestitionen werden bis zum 31. Dezember 2004, Neubauinvestitionen bis zum 31. Dezember 2001 gefördert. Die Förderung erfolgt mittels einer nicht zu versteuernden Investitionszulage in Höhe von 15 Prozent für Modernisierungen und in Höhe von 10 Prozent für den Wohnungsneubau.
Bemessungsgrundlage ist ein Herstellungsaufwand in Höhe von 1 200 DM/qm für die Modernisierung von Mietwohngebäuden und von 4 000 DM/qm für den Neubau.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Förderfälle von Wohnungsmodernisierungen, darunter von Modernisierungen von selbstgenutztem Wohneigentum, gab es im Jahr 1999 und im ersten Halbjahr 2000?
Wie hoch beziffert sich das bewilligte bzw. ausgereichte Fördervolumen für Investitionszulagen für die Förderfälle im Jahr 1999 und im ersten Halbjahr 2000?
Wie hoch ist die Anzahl der Wohnungen, die mit Hilfe der Investitionszulage modernisiert wurden?
Wie hoch beziffert sich der bewilligte bzw. ausgereichte Betrag der Investitionszulagen für die Förderfälle der Frage 3?
Wie viele Förderfälle für Wohnungsneubau gab es im Jahr 1999 und im ersten Halbjahr 2000 und wie hoch beziffert sich das dafür ausgereichte Fördervolumen?
Wie hoch ist die Anzahl der Wohnungen, die mit Hilfe der Investitionszulage neu errichtet wurden?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob die Bedingungen der Bindung der Neubauzulage an den innerörtlichen Bereich eingehalten wurden und welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der städtebaulichen Wirksamkeit der Neubauzulage gemacht?
Welchen Standpunkt zur Fortsetzung der Investitionszulage, insbesondere zur Neubauzulage, vertritt die Bundesregierung angesichts des beträchtlichen und weiter zunehmenden Wohnungsleerstandes sowie sinkender Wohnungsbedarfsprognosen im Fördergebiet?
Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung angesichts der Wohnungsmarktsituation im Fördergebiet zu Auffassungen, die Neubau-Investitionszulage zu reduzieren bzw. ganz auf sie zu verzichten und mit den dadurch frei werdenden Mitteln die Modernisierungs-Investitionszulage anzuheben sowie sie zielgenau auf die Sanierungsbestände in den Innenstadtquartieren zu konzentrieren?
Wie begründet die Bundesregierung ihren Standpunkt?