BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verfassungsschutz und Versammlungsfreiheit (G-SIG: 14010780)

Erfassung von Linksextremisten als Teilnehmer an Demonstrationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Vereinbarkeit mit der Versammlungsfreiheit, Angemessenheit des Vermummungsverbots

Fraktion

PDS

Datum

28.01.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/249312. 01. 2000

Verfassungsschutz und Versammlungsfreiheit

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz speichert Daten von Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern, die vom Bundesamt als „Linksextremisten“ eingestuft werden. Diese Rechtmäßigkeit dieser Praxis ist derzeit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln, da erhebliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieses Vorgehens bestehen.

Schon in seinem Volkszählungsurteil hatte das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass eine solche Speicherung einen Eingriff in Grundrechte darstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Personen wurden in den letzten Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Teilnahme an Demonstrationen als „Linksextremisten“ erfasst und gespeichert (bitte jährliche Angaben seit 1985)?

2

In welchen Dateien wurden diese Personen erfasst und welche Stellen hatten darauf unter welchen Voraussetzungen Zugriff?

3

In welchen Zeiträumen wurden wie viele dieser Daten wieder gelöscht?

4

Geht die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei der Erfassung von Versammlungsteilnehmern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz um einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 GG handelt?

Wenn nein, warum nicht?

5

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es sich bei dem Bundesverfassungsschutzgesetz, welches Versammlungen nicht erwähnt, um ein hinreichend bestimmtes Gesetz handelt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage erfasst das Bundesamt für Verfassungsschutz dann Versammlungsteilnehmer?

6

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein strafbewehrtes Vermummungsverbot angemessen ist, solange der Verfassungsschutz ohne klare rechtliche Grundlage die Teilnahme von Einzelpersonen an Versammlungen registriert?

Berlin, den 20. Dezember 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen