Berichte über Befragungen im Zusammenhang mit Eheschließungen durch deutsche Auslandsvertretungen
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach uns vorliegenden Berichten von Betroffenen soll die deutsche Botschaft in Ankara im Zusammenhang mit Eheschließungen zwischen deutschen Staatsangehörigen und türkischen Staatsbürgern Befragungen durchführen, um zu überprüfen, ob eine Scheinehe vorliegt. Diese Befragungen sollen Details aus der Privat- und Intimsphäre umfassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Treffen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Berichte zu, dass die deutsche Botschaft in Ankara bzw. andere Vertretungen in der Türkei Befragungen vor der Eheschließung durchführen, die sich auf die Privat- und Intimsphäre der Befragten erstrecken?
Wenn ja,
– welchem Zweck dienen diese Befragungen,
– in welchen Fällen werden diese Befragungen durchgeführt,
– seit wann werden diese Befragungen durchgeführt,
– gehören diese Befragungen zum Aufgabenbereich deutscher Vertretungen im Ausland,
– in wie vielen Fällen wurden Befragungen durchgeführt (bitte Zahl angeben),
– ist die Bundesregierung bereit, deutsche Auslandsvertretungen anzuweisen, derartige Befragungen nicht mehr durchzuführen?
Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, diesen Berichten nachzugehen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Eheschließungen von deutschen Staatsangehörigen und türkischen Staatsbürgern nicht durchgeführt worden sind, weil diese von deutschen Auslandsvertretungen als Scheinehe eingestuft worden sind?
In welchen Ländern außer in der Türkei werden durch deutsche Auslandsvertretungen Detailfragen zur Privat- und Intimsphäre im Zusammenhang mit Eheschließungen gestellt?
Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung bzw. deutscher Auslandsvertretungen Kriterien für eine Scheinehe?
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage dürfen deutsche Behörden ggf. diese Fragen zur Privat- und Intimsphäre stellen?
a) Welches Gesetz bzw. welche Verordnung regelt, ob eine Frage zur Privat- und Intimsphäre zulässig bzw. nicht zulässig ist?
b) Wie können sich Betroffene gegen in ihren Augen unzulässige Fragen zum privaten Lebensbereich durch deutsche Behörden wehren?