Zielsetzungen und Erfolge der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Seit fast zehn Jahren gilt die Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ auch für die neuen Bundesländer. Gemäß Artikel 91a GG wirkt der Bund an dieser Aufgabe der Länder im Rahmen der GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit, indem er sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung mit 50 % beteiligt. Eines ihrer Hauptanliegen ist eine spürbare Verbesserung der Einkommensverhältnisse und der Beschäftigungssituation in strukturschwachen Regionen.
Aus der Unterrichtung der Bundesregierung zum 28. Rahmenplan der GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur …“, Drucksache 14/776, S. 21 bis 23, geht hervor, dass der Anteil der Ist-Vorhaben an den Soll-Vorhaben nicht nur nie annähernd 100 % erreichte, sondern mit den Jahren deutlich absinkt (bis auf 30,9 % im Jahr 1996). Außerdem sind das Investitionsvolumen (Ist) und die GA-Mittel (Ist) von 1991 bis 1996 deutlich rückläufig. Ebenfalls rückläufig sind die geschaffenen Dauerarbeitsplätze (Ist).
Setzt man die GA-Mittel (Ist) zu den Arbeitsplätzen (Ist) ins Verhältnis, zeigt sich, dass sich auch dieses Verhältnis über die Jahre verschlechterte, eine Tatsache, auf die die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung nicht hinweist. Aber 1991 wurden mit 1 Mio. DM GA-Mittel (Ist) mehr Arbeitsplätze realisiert als 1996. 1 Mio. DM GA-Mittel (Ist) führte 1991 im Durchschnitt zu 25,8 Arbeitsplätzen, 1992 zu 37,6 Arbeitsplätzen, 1993 zu 36,4 Arbeitsplätzen, 1994 zu 30,2 Arbeitsplätzen, 1995 zu 23,8 Arbeitsplätzen und 1996 zu 18,9 Arbeitsplätzen.
Ebenfalls auffallend sind Abweichungen zwischen Soll und Ist in der Schaffung von Arbeitsplätzen von teilweise über 100 %.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass über die Jahre hinweg Ist-Vorhaben von Soll-Vorhaben voneinander abweichen, und warum hat sich diese Abweichung im Laufe der Jahre so deutlich vergrößert, dass 1996 z. B. der Anteil der Ist-Vorhaben an den Soll-Vorhaben insgesamt nur 30,9 % beträgt?
Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass die genannte Abweichung zwischen Soll- und Ist-Vorhaben in den neuen Ländern noch unter dem Durchschnitt aller Bundesländer liegt?
Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass sich das Verhältnis von eingesetzten GA-Mitteln zur Schaffung von Arbeitsplätzen ständig verschlechterte und z. B. im Jahr 1996 mit 1 Mio. DM GA-Mittel nur ca. die Hälfte der Arbeitsplätze geschaffen wurden, die im Jahre 1992 mit 1 Mio. GA-Mittel realisiert wurden?
Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass Bundesländer zwei- bzw. dreistellige Abweichungen zwischen Soll und Ist in der Schaffung von Arbeitsplätzen aufweisen?
Sprechen Abweichungen zwischen Soll und Ist der Schaffung von Arbeitsplätzen von z. B. plus 111,3 % in Schleswig-Holstein, plus 125,1 % in Thüringen oder plus 108,2 % in Rheinland-Pfalz sowie minus 37,3 % in Bremen, minus 26,1 % in Berlin etc. nach Auffassung der Bundesregierung für eine weitgehend realistische Planung der Vorhaben und insbesondere für eine sachgerecht ausgeübte Prüfung der Bewilligungsbescheide durch den Bund sowie für eine sachgerecht ausgeübte Prüfung der Verwendungsnachweise durch die Länder?
Wie gestaltet sich die Auswertung der GA-Statistik durch die Bundesregierung, zu welchen Maßnahmen und Schlussfolgerungen hat sich insbesondere die Bundesregierung durch die aus der GA-Statistik ersichtlichen Sachverhalte veranlasst gesehen bzw. sieht sie sich veranlasst?
Was versteht die Bundesregierung unter der Angabe „Dauerarbeitsplätze“ hinsichtlich der zeitlichen Dimension dieser Dauer?
Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der GA hinsichtlich des Verhältnisses von geschaffenen Dauerarbeitsplätzen, gesicherten Arbeitsplätzen und des in den neunziger Jahren gesamtdeutsch angewachsenen Umfanges der Erwerbslosigkeit ein?
Mit welcher Definition bemisst die Bundesregierung „KMU“ und „Nicht-KMU“?
Wie ist die Tatsache zu verstehen, dass im früheren Bundesgebiet und in den neuen Bundesländern die Anzahl der Förderfälle bei Nicht-KMU gegenüber KMU jeweils deutlich überwiegt?
Ist in der Kategorie „Anzahl der Fälle“ der Förderung durch die GA intendiert, dass die Unternehmen der verschiedenen Größenordnungen auch mehr als einmal solche Förderung in Anspruch nehmen können?
Fallen unter die Förderung mit Mitteln der GA auch Konzernunternehmen?
Wie schätzt die Bundesregierung hinsichtlich der überproportionalen Förderung der „Nicht-KMU“ die Vermutung ein, dass wegen der geringen Anzahl rein ostdeutscher Großunternehmen ein großer Umfang an Fördermitteln westdeutschen Nicht-KMU zugute kam und die Wirkung dieser Wirtschaftsförderung eher im früheren Bundesgebiet indirekt realisiert wurde?
Welche qualitativen Effekte der Gestaltung regionalen und sektoralen Strukturpolitik aus den neuen Bundesländern sind der Bundesregierung bekannt?
An welchen Ergebnissen der GA-Förderung macht die Bundesregierung Erfolge der Förderung für die Anwendung alternativer Technologien und Hochtechnologien in strukturschwachen Regionen fest?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation von Unternehmen in den neuen Bundesländern, damit diese besser als bisher dazu befähigt werden, Mittel der GA abzurufen?
Welche Pläne hat die Bundesregierung, um für die neuen Bundesländern eine Lockerung des Beihilferechts zu ermöglichen, damit zusätzlich zu Eigenkapital und Wirtschaftsfördermitteln für KMU auch Bürgschaften und Darlehen möglich werden?
Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu der These, dass durch die GA-Förderung in einem strukturschwachen Gebiet die Schaffung eines Arbeitsplatzes den Abbau eines Arbeitsplatzes in einem anderen strukturschwachen Gebiet, z. B. so genannte ehemalige Zonenrandgebiete, kostet?
Wie stellt sich die Bundesregierung eine weitere Gestaltung der GA bis zum Jahr 2010 vor?