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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Anrechnung des Kindergeldes bei Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (G-SIG: 14010377)

Anzahl sozialhilfeberechtigter Kinder, Ausscheiden Alleinerziehender aus dem Sozialhilfebezug als Folge der Kindergelderhöhung, Ausscheiden von Bedarfsgemeinschaften

Fraktion

PDS

Datum

30.06.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/116410. 06. 99

Anrechnung des Kindergeldes bei Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz

der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Rosel Neuhäuser und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Zum 1. Januar 1999 wurde das Kindergeld erhöht. Nach § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Diese Praxis hat zur Folge, daß mit jeder Kindergelderhöhung Alleinerziehende bzw. Familien mit einem oder mehreren Kindern aufgrund der Kindergelderhöhung aus dem Sozialhilfebezug ausscheiden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie viele Kinder und Jugendliche waren nach Kenntnis der Bundesregierung per 1. Januar 1999 sozialhilfeberechtigt (bitte Auflistung nach Alter)?

2

Wie viele Alleinerziehende sind aufgrund der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 1999 aus dem Sozialhilfebezug ausgeschieden (bitte Auflistung nach Geschlecht)?

3

Wie viele Bedarfgemeinschaften sind aufgrund der Kindergelderhöhung zum Januar 1999 aus dem Sozialhilfebezug ausgeschieden?

Bonn, den 10. Juni 1999

Dr. Ruth Fuchs Dr. Klaus Grehn Dr. Heidi Knake-Werner Rosel Neuhäuser Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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