Verwendung der Mittel für das „Modellvorhaben zur Prävention im Bereich der so genannten Sekten und Psychogruppen“
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt 2000 sind 2,25 Mio. DM für ein „Modellvorhaben zur Prävention im Bereich der so genannten Sekten und Psychogruppen“ bereitgestellt.
Im Vorfeld der Beschlussfassung über dieses Programm hatte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der PDS geantwortet, das Modellvorhaben solle vor allem zur Qualifizierung von Fachpersonal in „etablierten Beratungsinstitutionen“ dienen (Antwort: Drucksache 14/1847).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Mittel stehen für das Jahr 2000 und die Folgejahre im Rahmen des obigen Programms genau zur Verfügung?
Wie viele dieser Mittel sind bereits an welche Stellen vergeben?
Nach welchem Verfahren entscheidet welche Stelle über die Vergabe der Mittel aus dem obigen Programm?
Hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass das Modellvorhaben auch außerhalb der „etablierten Beratungsinstitutionen“, vor allem unter Selbsthilfegruppen von Opfern der so genannten Sekten und Psychogruppen, bekannt wird, damit diese sich ebenfalls um Mittel aus diesem Programm bemühen können?
Wenn ja, wie ist diese Bekanntgabe erfolgt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten haben Selbsthilfegruppen von Opfern der so genannten Sekten und Psychogruppen, sich in diesem oder in den nächsten Jahren um eine finanzielle Förderung bzw. Unterstützung ihrer Arbeit aus Mitteln des Bundeshaushalts zu bemühen, um einen Beitrag zur Verbesserung der Situation dieser Opfer zu leisten (bitte die geplanten oder bereits beschlossenen Programme im Einzelnen auflisten nach finanziellem Umfang, Bedingungen für die Mittelvergabe, Laufzeit der Programme usw.)?