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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhung der Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz (G-SIG: 14010779)

Keine Erhöhung der Grundleistungen seit 1993, ggf. Ausgleichszahlungen

Fraktion

PDS

Datum

27.01.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/249212. 01. 2000

Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhung der Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidi Knake-Werner, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) müssen die Grundleistungsbeträge nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG für das Taschengeld (Barbetrag zum persönlichen Bedarf), Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege, Verbrauchsgüter des Haushalts und Kleidung jährlich zum 1. Januar durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben werden. Entgegen der Rechtsvorschrift ist dies seit Inkrafttreten des AsylbLG zum 1. November 1993 weder in den Jahren 1993 bis 1998 noch unter der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 1999 geschehen. Bislang liegt auch für den 1. Januar 2000 keine Rechtsverordnung vor, der zufolge es eine rückwirkende Anpassung der Beträge nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG analog der Entwicklung der Regelsätze nach § 22 BSHG seit 1993 zum 1. Januar 2000 geben soll.

Angesichts dessen, dass die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG infolge der scharfen Grenzkontrollen und Zurückschiebungen neu eingereister Flüchtlinge durch den Bundesgrenzschutz, durch freiwillige Rückkehr und Abschiebungen bereits deutlich zurückgegangen ist und voraussichtlich weiter zurückgehen wird und dass die Erhöhung sich nur auf die Grundleistungsbeträge einschließlich Taschengeld, aber nicht auf die Kosten der Unterkunft und der medizinischen Versorgung auswirkt, sind bei insgesamt gegenüber 1999 deutlich sinkenden Ausgaben für das AsylbLG durch die Erhöhung nur marginale Mehrkosten zu erwarten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Warum hat sich die Bundesregierung bislang nicht um die fristgerechte – gesetzlich vorgeschriebene – Anpassung der Grundleistungsbeträge gekümmert?

2

Ist es richtig, dass die Erhöhung der Grundleistungsbeträge weiter verschoben werden soll und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies?

3

Welcher Prozentsatz und welche konkreten Erhöhungsbeträge in Deutsche Mark für einen Haushaltsvorstand und für ein Kind bis 6 Jahre ergeben sich, wenn die Grundleistungsbeträge nach § 3 AsylbLG zum 1. Januar 2000 anlog der Erhöhung der Regelsätze nach § 22 BSHG für den Zeitraum 1. November 1993 bis 1. Januar 2000 angepasst werden?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Versäumnisse der vergangenen Jahre auszugleichen und für die Jahre 1993 bis 1999 die Erhöhungsbeträge zusammenzurechnen und zum 1. Januar 2000 nachzuholen und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. Januar 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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