Anwärterbezüge im öffentlichen Dienst
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 3. April 1998 beschloss der 13. Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der PDS das Versorgungsreformgesetz.
Teil des Gesetzes ist die Kürzung der Anwärterbezüge, die zum 1. Januar 1999 in Kraft trat und nun Anwärterinnen und Anwärter mit Familien besonders trifft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist eine Rücknahme der Kürzung der Anwärterbezüge geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der notwendigen Erneuerung des öffentlichen Dienstes weiteren Handlungsbedarf bei den Anwärterbezügen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen?