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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Finanzierung der Wasserhaltungsmaßnahmen für stillgelegte Braunkohletagebaue (G-SIG: 14010911)

Wiederanstieg des Grundwassers nach Stilllegung im Braunkohlentagebau, Finanzierung von Wasserableitungssystemen, Anerkennung als Altlastensanierung, Folgen bei fehlenden Gegenmaßnahmen

Fraktion

PDS

Datum

14.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/283828. 02. 2000

Finanzierung der Wasserhaltungsmaßnahmen für stillgelegte Braunkohletagebaue

der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Dr. Barbara Höll, Dr. Ilja Seifert, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Rückgang der Braunkohleförderung durch Rückbau und Stilllegungen hat zur Verringerung der Wasserhaltungen geführt. Die Folge ist ein Wiederanstieg des Grundwassers auf nahezu ursprüngliches Niveau. Daraus entstehen für Gebiete mit dichter Bebauung besondere Gefährdungen. Ein Beispiel dafür ist die kreisfreie Stadt Hoyerswerda/Sachsen.

Im Bundeshaushalt sind für Bergbausanierungsmaßnahmen im Bereich der Braunkohle zunächst bis 2002 1,2 Mrd. DM jährlich eingestellt. In einem ergänzenden Verwaltungsabkommen für den Zeitraum 1998 bis 2002 vom 18. Juli 1997 ist festgelegt, dass, soweit das Budget nicht für Maßnahmen im Rahmen der Verpflichtung der bergbaubetreibenden Lausitzer Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) ausgeschöpft wird, diese Mittel zur Abwehr von Gefährdungen bei Wiederanstieg des Grundwassers eingesetzt werden können.

Eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der LMBV regelt, dass die o.g. Maßnahmen über die LMBV zu realisieren sind (Projektträgerschaft). Mit dem so genannten Westgraben entsteht für Hoyerswerda ein Wasserableitungssystem. Die Kosten dafür sind abgesichert.

Ungeklärt ist die Finanzierung der Betreibung der Anlagen. Die Kosten dafür kann die Stadt nicht tragen. Sie ist deshalb für die Maßnahme Träger unter Vorbehalt. Wenn Ende September der Westgraben übergeben wird und er wegen der fehlenden Finanzierung nicht betrieben werden kann, gefährdet der Grundwasseranstieg die Stadt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Warum sind die zur Sanierung der Tagebaue unabdingbaren Wasserhaltungsmaßnahmen und deren Betreibung nicht Bestandteil des Sanierungs- und Finanzierungskonzepts im Hinblick darauf, dass die Sanierung der Braunkohletagebaue eine Altlastensanierung ist?

2

Wer ist angesichts der geschilderten Situation als Vorhabensträger zuständig?

3

Wer soll angesichts der geschilderten Situation die Betreibung solcher Anlagen übernehmen und finanzieren?

4

Sind Verhandlungen mit der Landesregierung geplant oder bereits aufgenommen, um eine Finanzierung über die Länder oder den Bund zu sichern?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die möglichen Folgen einer Nichtaufnahme des Anlagenbetriebes ein?

Berlin, den 24. Februar 2000

Dr. Klaus Grehn Dr. Barbara Höll Dr. Ilja Seifert Rolf Kutzmutz Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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