Mögliche Lieferung von 1 000 Kampfpanzern an die Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidi Lippmann, Dr. Winfried Wolf, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Rahmen seines Deutschlandbesuches hat der türkische Außenminister Ismail Cem am 15. Februar 2000 erneut das Interesse seiner Regierung an der Lieferung von 1 000 Kampfpanzern des Typs Leopard 2 bekräftigt.
Der Bundessicherheitsrat hatte im Herbst des letzten Jahres der Beteiligung eines deutschen Testpanzers an der internationalen Ausschreibung durch die Türkei zugestimmt. Nach türkischem Recht hat eine Beteiligung an der öffentlichen Ausschreibung zur Folge, dass die Panzer auch geliefert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche der folgenden Kriterien muss nach Ansicht der Bundesregierung die Türkei erfüllen, damit Rüstungsgeschäfte mit der Türkei stattfinden können (bitte Antwort nach einzelnen Kriterien aufschlüsseln):
– Freilassung der inhaftierten Abgeordneten der Demokratiepartei (DEP),
– Aufhebung der Todesstrafe,
– eine Generalamnestie für politische Gefangene,
– Aufhebung des Ausnahmezustandes in der kurdischen Region,
– Auflösung des Dorfschützersystems,
– Einhaltung der Kopenhagener Kriterien,
– Abschaffung des Nationalen Sicherheitsrates,
– Auflösung der Staatssicherheitsgerichte,
– Abschaffung der Verfassung, die nach dem Militärputsch im Jahre 1980 in Kraft getreten ist und das Verbot jeglicher Artikulation der kurdischen Sprache und der kurdischen Namensgebungen beinhaltet,
– restlose Aufklärung der Morde sog. „unbekannter Täter“ und das „Verschwindenlassen“ von mehr als 2000 Menschen in den letzten Jahren,
– Entspannung des Konfliktes mit Griechenland um Hoheits- und Wirtschaftszone sowie eine friedliche Lösung der Zypernfrage,
– Beendigung militärischer Interventionen im Nordirak?
Welche zusätzlichen Kriterien macht die Bundesregierung für künftige Waffengeschäfte mit der Türkei zur Bedingung?
In welchem Zeitraum müssen nach Auffassung der Bundesregierung die o. g. Kriterien durch die Türkei erfüllt werden?
Ist die Bundesregierung willens, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass ein förmlicher Beschluss der Mitgliedstaaten über die Erfüllung der o. a. Kriterien durch die Türkei in einem vorgegebenen Zeitraum als Vorbedingung für alle Waffengeschäfte mit der türkischen Regierung herbeigeführt wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Fortsetzung von Waffengeschäften mit der türkischen Regierung die weitere Militarisierung der Türkei fördert und somit Demokratisierungsprozesse des Landes verzögert?
Wird die Bundesregierung bei Entscheidungen über Waffengeschäfte mit der Türkei auch berücksichtigen, dass die militärische Aufrüstung des Landes zu weiteren Spannungen im Nahen Osten und im Kaukasus führen kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne Griechenlands zur Beschaffung von Panzern, U-Booten, Minenwerfern und Antipanzerminen im Zusammenhang mit den türkischen militärischen Beschaffungsvorhaben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die deutsch-türkischen Beziehungen künftig nicht mehr von Waffengeschäften dominiert werden sollen, sondern die Einhaltung und der Ausbau von Menschenrechten im Vordergrund stehen sollten?
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in letzter Zeit bekannt gewordenen Bestechungs- und Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Waffengeschäften, Sitzungen des Bundessicherheitsrates öffentlich zu machen?
Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung der Deutsche Bundestag vor diesem Hintergrund bei künftigen Entscheidungen über Waffenexporte spielen?