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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Steigendes Armutsrisiko im Alter

Erkenntnisse zum Armutsrisiko aus der Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“ (AVID), geplante Maßnahmen, Höhe des Rentenniveaus Langzeitarbeitsloser, Bewertung der OECD-Studie zum Armutsrisiko Geringverdienender im Alter, Altersarmut und Transferleistungen, Höhe der Alterssicherung von Selbständigen, Einkommensentwicklungen künftiger Rentner, Auswirkungen der Rentenreform seit 1998

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

07.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/671612. 10. 2007

Steigendes Armutsrisiko im Alter

der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den letzten Jahren wurde das deutsche Rentensystem umfassend reformiert. Deutsche und internationale Sachverständige loben die gewonnene Stärkung der finanziellen Nachhaltigkeit des Rentensystems. Mit den Reformen wurde die Stellung der Gesetzlichen Rentenversicherung im System der Altersvorsorge neu gewichtet. Die ergänzende Vorsorge wurde in ihrer Bedeutung gestärkt. Das deutsche Alterssicherungssystem ist ein Mehr-Säulen-System. Für die Altersvorsorge der zweiten und dritten Säule sind die Versicherten eigenverantwortlich. Bisher fehlen aber Erkenntnisse zu den Möglichkeiten und Potenzialen aller Bevölkerungsgruppen, die ergänzende Altersvorsorge auch tatsächlich realisieren zu können.

Die Gesetzliche Rentenversicherung alleine kann den Schutz vor Armut nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger zuverlässig gewährleisten. Inzwischen mehren sich Hinweise, dass Geringverdienende zukünftig nicht mehr vor Altersarmut geschützt sein werden. Bei einer zunehmenden Zahl von Beschäftigten sind die Löhne so niedrig, dass sie trotz einer Vollzeitstelle ergänzend Arbeitslosengeld II benötigen. Rund eine Million Menschen sind derzeit davon betroffen. Diese Gruppe ist schon während der Erwerbsphase arm und wird es im Rentenalter ebenso sein. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben kürzlich in ihren Studien auf ein erhöhtes Armutsrisiko von zukünftigen Rentnergenerationen aufmerksam gemacht, sofern kein Nachjustieren erfolgt. Die Arbeitsmarktforscher des IAB arbeiteten heraus, dass vor allem (westdeutsche) Frauen mit einem unterdurchschnittlichen Alterseinkommen rechnen müssen, wenn eine Kombination aus kurzer Beitragsdauer und niedrigem Einkommen besteht. Die OECD betont das hohe Armutsrisiko von Geringverdienenden in unserem Alterssicherungssystem und fordert die deutsche Rentenpolitik dazu auf, Strategien zur Armutsvermeidung zu entwickeln.

Mit der Renten- und Arbeitsmarktpolitik dieser Bundesregierung wurde aber das Armutsrisiko zukünftiger Rentnergenerationen weiter verschärft. Die Bundesregierung hat die Rentenversicherungsbeiträge von Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II halbiert. Entgegen der bisherigen Praxis will sie ältere Langzeitarbeitslose dazu zwingen zum frühestmöglichen Zeitpunkt auch dann Altersrente zu beantragen, wenn damit hohe Rentenabschläge verbunden sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt den Nachrangigkeitsgrundsatz im SGB II offensichtlich nunmehr dahingehend aus, dass grundsätzlich „auch die Inanspruchnahme einer Rente mit Abschlägen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ von den Arbeitsuchenden verlangt werden kann.

Die unbefristete Fortsetzung der Entgeltumwandlung bei den Betriebsrenten wird das Rentenniveau senken und diese Senkung kann von den Hauptrisikogruppen in den seltensten Fällen durch ergänzende Altersvorsorge ausreichend ausgeglichen werden. Die mit der Erhöhung des Rentenalters neu eingeführte abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte begünstigt Versicherte mit hohen Rentenanwartschaften und benachteiligt Frauen und Versicherte mit Lücken in ihrer Erwerbsbiographie, weil alle Versicherten die einseitige Privilegierung mitfinanzieren müssen.

Trotz insgesamt sinkender Arbeitslosenzahlen profitieren ältere Erwerbslose und Langzeitarbeitslose am wenigsten von dem Wirtschaftsaufschwung. Die Zögerlichkeit der Bundesregierung bei der Durchsetzung von Mindestlöhnen erhöht den Anteil von Beschäftigten, die trotz Vollbeschäftigung auf ergänzende sozialstaatliche Leistungen angewiesen sind. Trotz steigender Erwerbsbeteiligung von Frauen verharrt ihr Einkommen auf niedrigem Niveau und führt weiterhin zu unterdurchschnittlichen Rentenanwartschaften.

Diese Entwicklung lässt den Eindruck entstehen, dass die Bundesregierung das steigende Armutsrisiko von Teilen der Bevölkerung nicht zur Kenntnis nimmt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Erkenntnisse zum Armutsrisiko einzelner Bevölkerungsgruppen der nächsten Rentengenerationen können aus der Langfassung der Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“ (AVID) abgeleitet werden?

2

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der jüngsten AVID-Studie?

3

Wie hoch wird das Rentenniveau von Langzeitarbeitslosen der Geburtsjahrgänge 1943 bis 1967 sein?

4

Welche finanziellen Auswirkungen auf die Rentenleistungen hat die Halbierung der Rentenversicherungsbeiträge nach 5, 10, 15, 20, 30, 40 Jahren ALG-II-Bezug auf einen Alleinstehenden und auf Ehegatten-Haushalte?

5

Welche finanziellen Belastungen für die öffentlichen Haushalte (z. B. Grundsicherung im Alter und die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII) und die Sozialversicherungssysteme sind mit der Halbierung des Rentenbeitrages für ALG-II-Empfänger/Empfängerinnen zu erwarten, wenn die jetzige Generation von Personen im Arbeitslosengeld II das Rentenalter erreichen wird?

6

Welche Erkenntnisse zum Armutsrisiko einzelner Bevölkerungsgruppen hat die Bundesregierung in Bezug auf regionale Disparitäten in West- und Ostdeutschland?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Hinweise der international vergleichenden OECD-Studie: „Pensions at a Glance“ zum Armutsrisiko von Geringverdienenden im Alter?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der OECD: „Deutschland sollte der Rentenentwicklung für Geringverdiener besondere Aufmerksamkeit schenken und einem Anstieg der Altersarmut vorbeugen“?

9

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung steigende Altersarmut und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen im Alter von Geringverdienern abwenden?

10

Mit welchem Maßnahmenbündel will die Bundesregierung die nach wie vor unzureichende eigene Alterssicherung von (westdeutschen) Frauen im Alter verbessern?

11

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Hinweis aus der Studie des IAB zu den zu erwartenden hohen Rentenabschlägen, wenn ältere Langzeitarbeitslose zwangsweise vorzeitig in Rente gehen müssen?

12

Wird die Bundesregierung der Empfehlung des IAB folgen und die Regelung zur Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen abschaffen? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

13

Kann die Bundesregierung die Aussage bestätigen, dass nur rund ein Viertel der Langzeitarbeitslosen Ansprüche aus einer Betriebsrente oder einer privaten Altersvorsorge hat?

14

Wenn ja, verträgt sich dieser Befund mit der Behauptung, dass die unbefristete sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung besonders vorteilhaft für Geringverdienende sei?

15

Wenn nein, wie viele Langzeitarbeitlose und Geringverdienende haben Betriebsrentenansprüche, und in welcher Höhe?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Verteilungswirkung der beitragsfreien Entgeltumwandlung hinsichtlich Einkommenshöhe und Geschlecht?

17

Wie will die Bundesregierung die Absenkung des Rentenniveaus ausgleichen, die durch die Fortsetzung der sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlung entsteht?

18

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu der Höhe der Alterssicherung von Selbstständigen?

19

Wie sind die Einpersonenselbstständigen der nächsten Rentnergenerationen vor Armut im Alter geschützt?

20

Mit welchem Monitoring überwacht die Bundesregierung die Belastungen der Rentnerinnen und Rentner durch steigende Beiträge in anderen Feldern der sozialen Sicherung (wie z. B. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Zuzahlungen etc.) und aufgrund von steigenden Steuern?

21

Mit welchem Verfahren wird die Sozialverträglichkeit hinsichtlich der Belastungen aus Frage 14 überprüft?

22

Mit welchen beauftragten oder geplanten Untersuchungen überprüft die Bundesregierung die Einkommensentwicklung der künftigen Rentnerinnen und Rentner, um rechtzeitig gegensteuern zu können, für den Fall, dass einzelne Bevölkerungsgruppen nicht in der Lage sind ergänzende Altersvorsorge im ausreichenden Umfang betreiben zu können?

23

Wie wirken sich die Rentenreformen seit 1998 auf die Altersrente heutiger Erwerbsminderungsrentner/-rentnerinnen aus? Sieht die Bundesregierung ein Problem in dem Umstand, dass Erwerbsminderungsrentner/-rentnerinnen mit der Riesterrente nicht direkt förderberechtigt sind? Wenn nein, wie begründet dies die Bundesregierung? Wenn ja, welche Lösungen strebt die Bundesregierung an?

Berlin, den 12. Oktober 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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