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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Abschiebung von afrikanischen Asylbewerbern (G-SIG: 14010790)

Sammelabschiebung nach Ghana, Behandlung der abgeschobenen Asylbewerber durch die dortigen Behörden

Fraktion

PDS

Datum

28.01.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/251417. 01. 2000

Abschiebung von afrikanischen Asylbewerbern

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das Medienbüro für Menschenrechte e.V. (mfm) berichtet in seiner Depeschen- Ausgabe von November/Dezember 1999, dass am 19. November 1999 40 Asylbewerber aus mehreren afrikanischen Staaten von Deutschland nach Ghana abgeschoben worden sind. Die rechtliche Grundlage für diese Sammelabschiebungen sei ein Abkommen der Bundesregierung mit der ghanaischen Regierung. Die Regierung in Ghana habe sich nach diesem Abkommen bereit erklärt, abgeschobene afrikanische Asylbewerber aus Deutschland aufzunehmen und sie anschließend an ihre Heimatländer auszuliefern. Unter diesen nach Ghana abgeschobenen Asylbewerbern wären auch vier Männer aus Guinea (I. C., U. B., I. K. und F. K.), von denen zum gegenwärtigen Zeitpunkt jede Spur fehlt. Diese vier Abgeschobenen sollten mit einer Maschine der Ghana Airlines von Accra (Ghana) nach Conakry (Guinea) befördert werden. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts habe gegenüber dem Medienbüro für Menschenrechte erklärt, dass die Nachforschungen der deutschen Botschaft nach dem Verbleib der vier Abgeschobenen ergebnislos geblieben sei und die deutschen Behörden hätten keine Hinweise, ob die Betroffenen überhaupt in Guinea angekommen seien.

Am 17. März 1999 sind nach Angaben des Medienbüros für Menschenrechte vom Düsseldorfer Flughafen 14 Asylbewerber aus Guinea abgeschoben worden. Die guineischen Behörden verweigerten den Asylbewerbern die Einreise, die guineischen Staatsangehörigen mussten wieder in die Bundesrepublik Deutschland ausgeflogen werden. Der Abschiebeflug wurde am 30. Juni 1999 wiederholt.

Weiterhin berichtet das Medienbüro für Menschenrechtete darüber, dass es im September in Guinea die Spur dieser 14 im Juni 1999 aus Deutschland abgeschobenen Asylbewerber aufgenommen habe. Die Asylbewerber wären nach ihrer Ankunft auf dem Flughafen von Conakry verhaftet worden. Die Nachforschungen haben gezeigt, dass mindestens einer der Asylbewerber, O. S., tot sei. Drei weitere sollen nach Angaben von guineischen Menschenrechtlern inzwischen ebenfalls nicht mehr am Leben sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Gibt es zwischen der Regierung von Ghana und der Bundesregierung ein Abkommen, das Sammelabschiebungen wie die oben beschriebene regelt? Wenn ja, seit wann gibt es ein Abkommen? Was genau enthält diese Vereinbarung und gibt es in diesem Zusammenhang finanzielle Leistungen der Bundesregierung an die Regierung von Ghana?

2

Liegen der Bundesregierung Informationen über den Verbleib der vier spurlos verschwundenen guineischen Staatsbürger I. C., U. B., I. K. und F. K. vor, die am 19. November 1999 abgeschoben wurden? Wenn ja, sind diese in ihrem Heimatland angekommen? In welchem Zustand befinden sich die Abgeschobenen gegenwärtig?

3

Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, weshalb die Einreise von 14 Asylbewerbern aus Guinea, die am 17. März 1999 vom Düsseldorfer Flughafen abgeschoben worden sind, von den guineischen Behörden verweigert wurde?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Kosten durch den Hin- und Rückflug entstanden sind?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Vorwürfe gibt, wonach es während des Fluges zu Übergriffen der begleitenden Grenzschutzbeamten gegenüber den Flüchtlingen gekommen ist?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich anlässlich des Abschiebeflugs am 30. Juni 1999 eine Beobachterdelegation der deutschen Botschaft am Flughafen von Conakry befand? Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob die abgeschobenen Asylbewerber unmittelbar nach der Ankunft in Conakry von guineischen Sicherheitsbehörden festgenommen wurden?

7

Verfügt die Bundesregierung über Informationen zum gesundheitlichen Zustand der am 30. Juni 1999 abgeschobenen Asylbewerber und auf welche Quellen stützen sich diese Erkenntnisse?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Todesursache des am 30. Juni 1999 abgeschobenen Asylbewerbers O. S.?

9

Geht die Bundesregierung davon aus, dass O. S. eines natürlichen Todes gestorben ist? Wenn ja, auf welche Quellen stützen sich diese Erkenntnisse? Wenn nein, wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Verantwortung für den Tod, welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet oder beabsichtigt sie einzuleiten, falls die Verantwortlichen in staatlichen Stellen oder Behörden zu suchen sind, ist die Bundesregierung bereit, den Recherchen des Medienbüros für Menschenrechte über das Schicksal des Asylbewerbers nachzugehen?

Berlin, den 12. Januar 2000

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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