Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung auf die Sozialhilfe
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Mit dem Gesetz zur Familienförderung wurde durch Änderung im § 79 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) die Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung um 20 DM ab dem Jahr 2000 auf die Sozialhilfe beschlossen. Trotzdem rechnen zahlreiche Sozialämter noch immer das gesamte Kindergeld als zu berücksichtigendes Einkommen an. Problematisch an dieser Vorgehensweise ist die Tatsache, dass zahlreiche betroffene Sozialhilfeberechtigte entweder keine Kenntnis von der Rechtsänderung haben und damit keinen Widerspruch einlegen können oder – trotz Kenntnis ihrer Rechte – keinen Widerspruch einlegen wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die in den Sozialämtern beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Änderung des BSHG und seine Anwendung ab dem 1. Januar 2000 ausreichend Kenntnis besitzen?
Wie wurden die Bundesländer durch die Bundesregierung über die Änderung des BSHG informiert?
Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Sozialämtern beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Änderung des BSHG und deren Anwendung ab dem 1. Januar 2000 informiert?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen das gesamte Kindergeld als zu berücksichtigendes Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet wird?
Wenn ja, in welchen Bundesländern ist dies der Fall?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob bei falscher Berechnung des Sozialhilfebetrages den betroffenen Sozialhilfeberechtigten der entsprechend zu gering ausbezahlte Betrag erst nach Einlegen eines Widerspruchs erstattet wird?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob nach Bekanntwerden von Fällen einer falschen Berechnung des Sozialhilfebetrages aufgrund der Verrechnung des Kindergeldes, alle Auszahlungen an Sozialhilfeberechtigte, die Kindergeld erhalten, überprüft werden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass nach Bekanntwerden von Fällen einer falschen Berechung des Sozialhilfebetrages aufgrund der Nichtberücksichtigung des § 79 BSHG die Auszahlungen an alle Sozialhilfeberechtigte, die Kindergeld erhalten, überprüft werden sollten?
Wird die Bundesregierung das Thema auf einer Bund-Länder-Referenten-Beratung problematisieren?