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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Die Balneo-Phototherapie als ambulante Leistung für Patienten mit Psoriasis (Schuppenflechte) bzw. mit Neurodermitis (atopisches oder endogenes Ekzem) (G-SIG: 14010895)

Keine Kostenübernahme bei der nicht-synchronen ambulanten Balneo-Phototherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen

Fraktion

PDS

Datum

10.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/274817. 02. 2000

Die Balneo-Phototherapie als ambulante Leistung für Patienten mit Psoriasis (Schuppenflechte) bzw. mit Neurodermitis (atopisches oder endogenes Ekzem)

der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Seit vielen Jahren werden für Patienten mit chronisch rezidivierenden Hauterkrankungen, wie Psoriasis und Neurodermitis, ambulante Behandlungen durch niedergelassene Ärzte und durch Therapiezentren sowie stationäre Behandlungen in Akutkliniken oder in Rehabilitationskliniken angeboten und durchgeführt. Bei stationären Therapieformen werden das Verlassen des gewohnten Milieus und die Klimaveränderung als besonders günstig für den Heilungsverlauf eingeschätzt.

Erfahrungen von Ärzten, Patienten, anderen Therapeuten und Selbsthilfegruppen zeigen aber auch, dass die während einer stationären Rehabilitation oder eines Krankenhausaufenthaltes erlangte Verbesserung des Krankheitsbildes nach Rückkehr in das gewohnte soziale (häusliche und berufliche) Umfeld oft nur von kurzer Dauer ist. Rezidive treten kurzfristig auf und erfordern erneut ärztliche Behandlung.

Der Arbeitsmarkt mit seinen Problemen veranlasst viele Patienten, trotz bestehender Indikation auf eine wohnortferne stationäre Rehabilitationsmaßnahme zu verzichten, da eine mehrwöchige Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegen einer chronischen, nicht heilbaren Hauterkrankung aus der Sicht des Arbeitgebers oder auch der anderen Arbeitnehmer häufig nicht gerechtfertigt erscheint. Die Patienten fühlen sich hierdurch stark unter Druck gesetzt und ziehen es vor, in der ambulanten Betreuung am Wohnort zu verbleiben, was für die große Mehrzahl der Patienten möglich und sinnvoll ist.

Seit 7 Jahren ist den ca. 5 bis 7 Millionen betroffenen Menschen der Bundesrepublik Deutschland bei Notwendigkeit und entsprechender fachärztlicher Verordnung die Möglichkeit gegeben, die ambulante Balneo-Phototherapie, eine Kombination einer Solebad-Behandlung mit einer UV-Bestrahlung ambulant wahrzunehmen. Entsprechende Modellvorhaben ermöglichten die Kostenübernahme dieser Behandlung durch die Krankenkassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Mit welcher Begründung hat der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen am 10. Dezember 1999 entschieden, die nicht-synchrone ambulante Balneo-Phototherapie als vertragsärztliche Leistung – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) – nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht mehr zu gestatten bzw. den gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme zu untersagen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in diesem Zusammenhang die grundsätzlichen Bewertungskriterien des Ausschusses therapeutische Wirksamkeit, medizinische Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, ausreichende Erprobung und Qualitätssicherung nicht hinreichend beachtet wurden, und wenn nein, wie begründet sie ihre Position?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zusätzlich bei der Beurteilung neuer Behandlungsmethoden heranziehbare Kriterien wie Häufigkeit und Schweregrad der Erkrankung sowie Akzeptanz der Behandlungsmethode bei Ärzten und Patienten und soziale Faktoren bei der Entscheidungsfindung nicht beachtet wurden, und wenn nein, wie begründet sie ihre Position?

4

Warum wurde im Gegensatz zum im SGB V festgelegten gesundheitspolitischen Grundsatz „ambulant vor stationär“ die nicht-synchrone Balneo-Phototherapie für den ambulanten Bereich nicht aufgenommen, wobei die gleiche Methode stationär in Kliniken und in Rehabilitationseinrichtungen bei Kostenübernahme durch die Kassen weitergeführt wird?

5

Wird nicht mit dieser Entscheidung gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip verstoßen, da stationäre und kurmäßige Behandlungen erhebliche Mehrkosten verursachen, abgesehen von Arbeitszeitverlusten, verzögerter Behandlung im akuten Schub, Folgeschäden und -kosten z. B. durch Dauermedikation mit Kortison und unkoordinierte Mehrfachbehandlungen sowie Beeinträchtigung der Lebensqualität für den Patienten?

6

Warum hat man gerade die Methode der sog. nicht-synchronen ambulanten Balneo-Phototherapie negativ bewertet, obwohl zur gleichen Zeit die Methode der synchronen ambulanten Balneo-Phototherapie – etwa zeitgleich als Modellvorhaben begonnen – ohne Vorliegen einer Ergebnisstudie bei gleichzeitiger Umstellung des Verfahrens um weitere zwei Jahre verlängert wurde?

7

Wird nicht die positive Erfahrung behandelnder Hautärzte und Kliniker im Zusammenhang mit dieser Entscheidung außer Acht gelassen, zumal auch großflächige Langzeitstudien belegen, dass bei 80 bis 90 Prozent aller mit dieser Methode ambulant behandelter Patienten ein guter bis sehr guter Behandlungserfolg erzielt werden konnte?

8

Inwieweit wurden die Anwender der nicht-synchronen ambulanten Balneo-Phototherapie vom Bundesausschuss vor der Entscheidung befragt?

Wurde in diesen Entscheidungsprozess die Meinung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, wie dem Deutschen Psoriasis Bund e.V., einbezogen?

Wenn ja, inwieweit?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. Februar 2000

Dr. Ruth Fuchs Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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