Ausgestaltung der EU-Agentur für Grundrechte
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Volker Beck (Köln), Omid Nouripour, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 13. Dezember 2003 hat der Europäische Rat der Kommission den Auftrag erteilt, eine Agentur der Europäischen Union für Grundrechte auf dem Fundament der seit 1998 bestehenden Beobachtungsstelle für „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ in Wien zu errichten.
Ein entsprechender Auftrag ist auch in dem von den Staats- und Regierungschefs im November 2004 verabschiedeten „Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union“ enthalten.
Gemäß Kommission, Bundesregierung sowie Verfassung der Agentur nach Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates ist das Ziel der Grundrechteagentur, den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Gemeinschaft und deren Mitgliedern bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern.
Die Agentur sollte ihre Arbeit zum 1. Januar 2007 aufgenommen haben. Dieser Termin wurde später in den März 2007 verlegt, doch bis heute scheint die Grundrechteagentur noch nicht arbeitsfähig zu sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie beabsichtigt die Bundesregierung ihre Unterrichtungspflichten gemäß der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union (Bundestagsdrucksache 16/2620) hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Organisation der Grundrechteagentur nachzukommen?
Warum ist die Bundesregierung ihren Unterrichtungspflichten gemäß der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union (Bundestagsdrucksache 16/2620) hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Organisation der Grundrechteagentur bisher nicht nachgekommen?
In welchem Umfang und Ausmaß existiert die EU-Grundrechteagentur heute?
Wie gestaltet sich die Rekrutierung des Personals für die unterschiedlichen Gremien sowie des Exekutivausschusses und Wissenschaftlichen Beirats der EU-Grundrechteagentur im Allgemeinen?
Wer sind die deutschen Vertreter im Verwaltungsrat der Grundrechteagentur? Ab wann und für welchen Zeitraum sind diese im Verwaltungsrat tätig? Nach welchem Verfahren hat die Bundesregierung diese ausgewählt?
Ab wann wird die Agentur nach Einschätzung der Bundesregierung voll arbeitsfähig sein?
Worin liegen die Schwierigkeiten, die verhindert haben, dass die Agentur zum anvisierten Termin arbeitsfähig gewesen ist?
Was hat die Bundesregierung unternommen als absehbar war, dass die Agentur ihre Arbeit zum anvisierten Termin nicht wird aufnehmen können?
Wie gestaltet sich die angekündigte Schaffung der „Grundrechteplattform“ bzw. des NGO-Kooperationsnetzwerkes zur Einbindung der Agentur?
Wie schätzt die Bundesregierung den Grund für die Einrichtung der Agentur ein, um welche menschen- und grundrechtlichen Probleme geht es konkret?
Welche Rolle kann bzw. sollte die Agentur nach Ansicht der Bundesregierung bei der Überprüfung, ob die Mitgliedstaaten ihre grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen aus dem „acquis communautaire“ einhalten und erfüllen, übernehmen?
Kann die Agentur nach Einschätzung der Bundesregierung mit ihrem jetzigen Mandat der ihr aufgetragenen Rolle wirklich gerecht werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen im Entwurf des programmatischen Mehrjahresplanes der Agentur aufgenommenen Themen hinsichtlich ihrer Schwerpunktsetzung?
a) Wie endgültig ist dieser Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt?
b) Wie flexibel bzw. statisch soll die Themenauswahl des Mehrjahresplanes grundsätzlich sein, und sind innerhalb seines Zeitrahmens von 5 Jahren Veränderungen der Themen möglich?
c) Wie sollen diese Themen bearbeitet werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsmöglichkeiten der Agentur angesichts ihres stark eingeschränkten inhaltlichen Mandatsbereichs?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass die Agentur keine Zuständigkeit für menschenrechtsrelevante Themen im Bereich der derzeitigen 3. Säule der EU (Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) hat, vor allem angesichts des Grundsatzes der Unteilbarkeit der Grund- und Freiheitsrechte. Und wie kann angesichts dieser Einschränkung die Agentur sinnvoll zu den Themen Grenzkontrollen, Zugang zu Gerichten, Opferentschädigung und Kriminalitätsvorbeugung arbeiten, die im Entwurf des programmatischen Mehrjahresplanes als Kernthemen aufgenommen wurden?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Agentur sich nicht mit Menschenrechtsthemen im Zusammenhang mit Anti-Terror-Maßnahmen wie z. B. dem Problem der „extraordinary renditions“ oder nationalen Anti-Terror-Gesetzen beschäftigen kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass der Mehrjahresplan bisher keine sozialen Rechte beinhaltet angesichts der europäischen Grundrechtecharta, durch die erstmals die sozialen Grundrechte zu klassischen Menschenrechten erklärt werden und die damit den eigentlichen historischen Mehrwert gegenüber der EMRK darstellen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass sich nach der Unterzeichnung des EU-Reformvertrages, der eine Vergemeinschaftung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit vorsieht, das Mandat der Agentur diesbezüglich noch vor 2009 geändert bzw. angepasst wird?
Wie schätzt die Bundesregierung grundsätzlich die Bestrebungen und Möglichkeiten ein, das Mandat der Agentur im Rahmen der angesetzten Verhandlungen für 2009 zu verändern bzw. auszuweiten?
Welche Rolle kann bzw. sollte die Agentur nach Ansicht der Bundesregierung bei der Überprüfung der Implementierung der Menschenrechtsklauseln in Partnerschafts- und Assoziationsabkommen übernehmen, ggf. warum wird eine solche Rolle abgelehnt?
Wie ist die Haltung der anderen EU-Mitgliedstaaten zum Mandat der Agentur?
Wie gestaltet sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Gewährleistung, dass die Agentur keine Duplizierung der Arbeit anderer Institutionen der EU, der Mitgliedstaaten, der OSZE oder des Europarates ausführt? Wie weit ist das Kooperationsabkommen zwischen der Gemeinschaft und dem Europarat diesbezüglich fertig gestellt?