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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Entwicklungshilfe: Fußballsachverständiger für Kenia (G-SIG: 14010449)

Entsendung von Fußballsachverständigen in Entwicklungsländer, deutsch-kenianische Vereinbarung, Finanzierung aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amtes, Drittmittel, entwicklungspolitischer Effekt

Fraktion

PDS

Datum

21.07.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode02. 07. 99

deutsch-kenianische Vereinbarung zur Entsendung eines Fußballsachverständigen nach Kenia

Vorbemerkung

Mit dem Bundesgesetzblatt vom 4. März 1999 Teil II Nummer 7 wird die deutsch-kenianische Vereinbarung zur Entsendung eines Fußballsachverständigen nach Kenia bekanntgemacht. In den Antworten der Bundesregierung vom 14. April 1999 auf schriftliche Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Niese (Drucksache 14/773, Fragen 3 bis 6) wird der Umfang der anfallenden Kosten auf 572 893 DM für zwei Jahre veranschlagt. Mit der Durchführung der Maßnahme, die vom Auswärtigen Amt finanziert wird, ist eine Durchführungsinstitution der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit beauftragt.

Wir fragen vor diesem Hintergrund die Bundesregierung:

Fragen12

1

In welche anderen Entwicklungsländer wurden bisher Fußballsachverständige entsandt bzw. ist eine Entsendung in naher Zukunft geplant (bitte einzeln auflisten mit den dafür benötigten Haushaltsmitteln)?

2

Aus welchem Titel des Haushaltes des Auswärtigen Amts werden die veranschlagten Mittel bereitgestellt?

Von wem werden mögliche anfallende Kosten bei Verlängerung auf maximal vier Jahre getragen?

3

Wie schlüsselt sich die Summe von 572 893 DM konkret in Lohnkosten und andere Kosten auf (bitte einzeln aufführen)?

4

Auf welche Summe werden sich die in der o. g. Vereinbarung unter Punkt 2. „Leistungen des Ministeriums für Innere Angelegenheiten, Nationales Erbe, Kultur und Soziales der Republik Kenia“ nach Einschätzung der Bundesregierung belaufen?

Auf welche Gesamtsumme erhöhen sich damit die Aufwendungen für das gesamte Projekt?

5

Welche Drittmittel erwartet die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, die als Durchführungsorganisation beauftragt ist, bei der Umsetzung dieses Projektes?

6

Gibt es für das Projekt „Fußballsachverständiger für Kenia“ eine Kofinanzierung durch den Deutschen Fußballbund und/oder andere Organisationen und Institutionen?

7

Worin sieht die Bundesregierung einen möglichen entwicklungspolitischen Effekt?

8

Welche anderen entwicklungspolitischen Maßnahmen werden im gleichen Zeitraum (ab 1. März 1999 für zwei Jahre) umgesetzt, und welche finanziellen Mittel werden aus welchen Haushalten zur Verfügung gestellt (bitte Maßnahmen einzeln und nach finanziellem Aufwand und Finanzierungsquelle auflisten)?

9

Worin sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, ein solches Projekt zu finanzieren?

10

Geht die Entsendung eines Fußballsachverständigen auf einen Antrag der kenianischen Seite zurück oder auf ein Angebot der deutschen Seite?

11

Kann nach Auffassung der Bundesregierung der Effekt des Projektes „Entsendung eines Fußballsachverständigen nach Kenia“ auch als Beitrag zur Nachwuchsgewinnung für den bundesdeutschen Fußball verstanden werden?

12

Wer wurde mit der Aufgabe des Fußballsachverständigen betraut?

Bonn, den 24. Juni 1999

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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