Frauen bei der Bundeswehr/Bewerbungen von Frauen bei der Bundeswehr
der Abgeordneten Heidi Lippmann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Laut Mitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung (siehe Tagesspiegel vom 10. Februar 2000) nimmt die Bundeswehr ab sofort Bewerbungen von Frauen auch für den Dienst in bewaffneten Verbänden an, stelle die Entscheidung darüber aber bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung Ende des Jahres zurück.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Trifft die obige Aussage zu und wenn ja, welche rechtliche Relevanz hat die Annahme von Bewerbungen von Frauen zum Dienst an der Waffe im Vorfeld einer geplanten Gesetzesänderung?
Bewertet die Bundesregierung die Annahme von Bewerbungen von Frauen angesichts des ausdrücklichen Verbots des Grundgesetzes für den Dienst an der Waffe für Frauen als verfassungsgemäß?
Ergibt sich aus der Annahme der Bewerbungen eine präjudizierende Wirkung?
Wie ist der Planungsstand hinsichtlich struktureller Veränderungen, dienstrechtlicher Anordnungen, baulicher Maßnahmen an den Standorten, in Manövern und in Einsatzgebieten angesichts der bereits jetzt geplanten Zulassung von Frauen zum Dienst an der Waffe?
In welchem Rahmen plant die Bundesregierung die für Jahresende in Aussicht gestellte „Gesetzesänderung“ und welche Gesetze sollen konkret geändert werden?
Gibt es im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung unabhängig von den Ergebnissen der Kommission zur Zukunft der Bundeswehr ernsthafte Überlegungen der Bundesregierung, auch die Wehrpflicht und die Verpflichtung ersatzweise Zivildienst ableisten zu müssen, abzuschaffen oder neu zu gestalten?
Gibt es Überlegungen, für Frauen eine Wehrpflicht oder ersatzweise eine Zivildienstpflicht einzuführen?