Antrag auf Änderung der Nachtflugregelung für den Flughafen München
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Rolf Kutzmutz, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Flughafen München GmbH, an der der Bund beteiligt ist, hat mit einem Schreiben vom 28. August 1999 bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – die Änderung der Nachtflugregelung nach § 8 Abs. 4 Satz 2 und § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beantragt. Nach Auskunft der Flughafen München GmbH (FMG) würden sämtliche Änderungswünsche die Tagesrandzeiten betreffen. Im Medizinischen Gutachten der FMG vom 28. September 1999 wird angegeben, dass es um eine Verkehrsvermehrung in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gehe, wobei die nahezu bewegungsfreie Kernzeit zwischen 24.00 Uhr und 5.00 Uhr trotz steigender Nachfrage beibehalten werden soll.
Bürgerinitiativen im Umland des Flughafens München sehen in den zusätzlichen Flugbewegungen ohne zahlenmäßige Beschränkung eine Ausweitung der bestehenden Nachtflugregelung bzw. der bereits genehmigten Nachtflugbewegungen, die zu einem faktischen 24-Stunden-Betrieb auf dem Verkehrsflughafen München führen könnte (SZ vom 19. November 1999).
Die Regierung von Oberbayern führt zum Antrag der FMG ein luftrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren mit Anhörung der Öffentlichkeit nach Artikel 28 Abs. 1 BayVWVfG durch. Dazu wurde einem Antrag der Gemeinde Kranzberg auf eine Einbeziehung in das Anhörungsverfahren nicht stattgegeben. Als Begründung gab die Regierung von Oberbayern in ihrer Bekanntmachung 315-FM-N an, „daß nur solche Gemeinden des Flughafenumlandes beteiligt werden, in denen Anwohner des Flughafens durch die beantragte Regelung möglicherweise in ihren Belangen mehr als nur geringfügig beeinträchtigt sein könnten. Die Gemeinde Kranzberg liegt nicht innerhalb des Beteiligungsbegriffs“. Dennoch fühlt sich die Gemeinde Kranzberg aufgrund der bestehenden Flugrouten und der gültigen Nachtflugregelung stark vom Fluglärm betroffen.
Der Hauptgeschäftsführer der FMG gab an, dass die Erweiterung des Flughafens München und die Modernisierung der Verkehrsanbindung über den Autobahnzubringer A 92 und eine Express-Verbindung zwischen dem Flughafen und dem Münchener Hauptbahnhof – eventuell mit der Magnetschwebebahn Transrapid – erforderlich seien, um den Anforderungen an eine „internationale Drehscheibe“ zu entsprechen (SZ vom 11./12. November 1999, S. 4). Die Ende 1999 vorhandenen 270 000 Flugbewegungen sollen im Jahr 2000 auf 300 000 Flugbewegungen anwachsen (SZ vom 26. Januar 2000).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Was sind nach der Kenntnis der Bundesregierung Anlass und Inhalt des Antrages der FMG zur Änderung der Nachtflugregelung nach § 8 Abs. 4 Satz 2 und § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG?
Welche Erweiterungspläne der FMG für den Flughafen München als dem zweitgrößten deutschen Flughafen sind der Bundesregierung bekannt und was verspricht sich die Bundesregierung von solchen Plänen?
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Erweiterungspläne der FMG für den Flughafen München und das Flughafenumland?
Welche Alternativen zur Erweiterung des Flughafens München werden diskutiert?
Welche Institutionen, Vereinigungen, Bürgerinitiativen bzw. Gemeinden werden an der Anhörung der Öffentlichkeit am luftrechtlichen Änderungsgenehmigungsverfahren beteiligt?
Was unternimmt die Bundesregierung gegen Verletzungen der geltenden Nachtflugbeschränkungen am Flughafen München und welche Sanktionsmöglichkeiten gegen die FMG zur Einhaltung des Nachtflugverbotes kann sich die Bundesregierung vorstellen?
Was unternimmt die Bundesregierung u. a. zur Ausräumung des Besorgnisses der Bürgerinnen und Bürger im Flughafenumland, „dass bei unbegrenzter Zulassung der „leisen“ Flugzeuge während der Nacht der Dauerlärmpegel über die festgesetzte Norm steige“ (SZ vom 19. November 1999)?