Umgang mit der Bundesliegenschaft in Prora auf Rügen
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland ist in Prora auf Rügen Eigentümerin einer Liegenschaft von 3 252 500 qm Fläche mit Gebäuden von ca. 312 000 qm Bruttogeschossfläche, von denen 203 000 qm unter Denkmalschutz stehen.
Nachdem eine internationale Ausschreibung zum Verkauf der Gesamtliegenschaft scheiterte, wurde zwischen dem Bund, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Rügen und der Gemeinde Binz Einverständnis darüber erzielt, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu schaffen seien. Zu diesem Zweck wurde die S.T.E.R.N. GmbH Berlin im Mai 1996 von der Bundesregierung, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Rostock, beauftragt, Entwicklungspotenziale zu prüfen und ein Nutzungskonzept für die Liegenschaft zu entwickeln. Diese Studie und das Entwicklungskonzept „Prora für Rügen“ liegen seit 1997 vor. Sie sehen eine ökonomisch und ökologisch vertretbare Vergabe an Investoren und eine künftige Nutzungsmischung vor. Die gesamte Liegenschaft, so heißt es in den von allen Verfahrensbeteiligten vereinbarten Grundsätzen, ist in einem zeitlich und räumlich abgestuften Konzept zu entwickeln.
Bisher ist aber wenig passiert und das denkmalgeschützte Areal verfällt weiter.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland durch den Erhalt und die Betreuung der Liegenschaft Prora auf Rügen jährlich und seit 1990 insgesamt entstanden?
Welche Einnahmen hat der Bund jeweils durch die Verpachtung, Vermietung und den Verkauf einzelner Teile der Liegenschaft jährlich und seit 1990 insgesamt erzielt?
Welche Größenordnung an Einnahmen verspricht sich der Bund vom Verkauf der Liegenschaft insgesamt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Liegenschaft als Ganzes an einen Investor veräußert werden soll oder folgt sie den Empfehlungen des Gutachtens von 1997 und fasst nunmehr eine zügige Einzelprivatisierung einzelner Komplexe ins Auge?
Unterstützt die Bundesregierung durch ihre Angebots- und Verkaufsaktivitäten die Auffassung von Land, Landkreis und Kommune, dass im Interesse der baldigen Entwicklung des Standortes ein preisgünstiger Einzelverkauf von Objekten der Liegenschaft dem weiteren Abwarten, bis ein Großinvestor gefunden ist, vorzuziehen ist?
Was hat die Bundesregierung darüber hinaus seit 1997 unternommen, um die von der Gemeinde Binz, dem Landkreis Rügen und der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern dringend gewünschte touristische, städtebauliche und gewerbliche Entwicklung dieser Liegenschaft zu befördern?