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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Ausbildungsbegleitende Hilfen für Auszubildende in Maßnahmen der Lehrstelleninitiativen (G-SIG: 14010456)

Individuelle Hilfen für lernbeeinträchtigte Jugendliche im Rahmen des JUMP-Programms

Fraktion

PDS

Datum

05.09.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/140208. 07. 99

Ausbildungsbegleitende Hilfen für Auszubildende in Maßnahmen der Lehrstelleninitiativen

der Abgeordneten Maritta Böttcher und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Förderung der Berufsausbildung ist in den §§ 240 ff. SGB III bundesgesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber geht dabei vom „Normalfall“ aus, daß die Jugendlichen entweder in betrieblicher oder in außerbetrieblicher Ausbildung die Berufsausbildung absolvieren, wobei entsprechend den individuellen Bedürfnissen während der betrieblichen Ausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt werden können und während der außerbetrieblichen Ausbildung aufgrund der Klientel (lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche) sozialpädagogische Betreuung und Lernhilfen von vornherein gefördert werden.

Die aktuelle Entwicklung am Ausbildungsmarkt zeigt jedoch, daß betriebliche Ausbildungsplätze drastisch abnehmen und seit Jahren durch Bundesregierung und Länder geförderte Ausbildungsplätze in verschiedenen Organisationsformen, jedoch nur als betriebsnahe oder außerbetriebliche Ausbildung bereitgestellt werden.

Die Jugendlichen, die auf diesem Wege gefördert werden, gehören nicht zu den Jugendlichen, die problemlos die Lernanforderungen in der Berufsschule und in der Ausbildungsstätte erfüllen können. Das bedeutet, daß diese Jugendlichen während ihrer Ausbildung Lernhilfen und sozialpädagogische Betreuung benötigen. Die durch Bund und Länder bereitgestellten Mittel sehen solche Hilfen nicht vor. Von einer Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen nach SGB III bleibt dieses Klientel aber bisher mit der Begründung einer „Doppelförderung“ ausgeschlossen.

Die große Anzahl der Jugendlichen, die sich gegenwärtig in einer durch Bund und Länder geförderten Berufsausbildung befinden, und der gegenüber den Auszubildenden in einer betrieblichen Ausbildung keineswegs geringere Bedarf individueller Förderung machen ein Aufgreifen dieser Problematik notwendig. Auch für diese Klientel müssen Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer präventiven sozialpädagogischen Begleitung und Lernunterstützung geschaffen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Jugendliche, die in Maßnahmen der Lehrstelleninitiative ausgebildet werden, gegenüber jenen in einer betrieblichen Ausbildung benachteiligt sind, wenn sie individuelle Hilfen benötigen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

2

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem individuellen Förderbedarf von Auszubildenden in den verschiedenen Modellen der bund- und ländergeförderten Berufsausbildung zu entsprechen?

3

Welche Erkenntnisse bringt diesbezüglich die Analyse und Auswertung des JUMP-Programms?

4

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine weitere Benachteiligung für Azubis in Sonderprogrammen zu verhindern bzw. abzubauen?

Bonn, den 8. Juli 1999

Maritta Böttcher Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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