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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Entwicklung der Strompreise für Privathaushalte nach der Strommarkt-Öffnung (G-SIG: 14011150)

Unterschiedliche Entwicklung der Strompreise für Privat- und Industriekunden nach der Liberalisierung des Strommarktes; Zusammenhang mit spezifisch deutschen Modalitäten der Marktöffnung (verhandelter Netzzugang); mögliche Maßnahmen zur Erkennung und Verhinderung weiterer Benachteiligungen privater Stromkunden zugunsten der Industrie; Haltung der Bundesregierung zur Abschaffung der Genehmigungspflicht für Tarifstrompreise

Fraktion

PDS

Datum

15.06.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/348025. 05. 2000

Entwicklung der Strompreise für Privathaushalte nach der Strommarkt-Öffnung

der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Eva-Maria Bulling-Schröter, Christine Ostrowski, Uwe Hiksch und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Laut Pressemitteilung der Vizepräsidentin der EU-Kommission, Loyola de Palacio vom 16. Mai 2000 hat die Öffnung der europäischen Strommärkte die Preise in der EU seit 1996 im Schnitt um rund 6 Prozent sinken lassen. In Deutschland stiegen die Preise von 1996 bis 1999 für Privathaushalte hingegen leicht um 0,8 Prozent, während sich die deutsche Industrie über einen Rückgang von 9,6 Prozent freuen konnte.

In anderen EU-Ländern profitierten auch die Privathaushalte von der Liberalisierung. So fielen in den Niederlanden die Preise um 21 Prozent, in Finnland um 16,7 Prozent und in Spanien um 15 Prozent. In Großbritannien gab es hingegen eine Verteuerung um 13 Prozent.

Neben Frankreich und Griechenland ist Deutschland eines von drei Mitgliedern der EU, in denen die gemäß Stromrichtlinie (96/92) gebotene Trennung von Erzeugung, Übertragung und Verteilung allein durch buchhalterisch getrennte Rechnungslegung umgesetzt wurde. Darüber hinaus ist Deutschland das einzige Mitgliedsland der EU, in welchem der so genannte verhandelte Netzzugang gewählt wurde, während sich alle anderen Mitgliedsländern für eine Regulierung des Netzzuganges entschieden haben.

In Deutschland gab es nie eine einheitliche Preisaufsicht über alle Verbrauchergruppen. Die Preisaufsicht bei Tarifabnehmern und die Kartellaufsicht bei Sonderabnehmern unterliegt getrennten Verfahren. Grundsätze, nach welchen die Kosten und Erlöse dem Tarif- und dem Sonderabnehmerbereich zuzuordnen sind, werden maßgeblich durch die Energieversorgungsunternehmen selbst aufgestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Behörden ermitteln die sich zwischen Privathaushalten und Industriekunden zunehmend öffnende Preisschere für Strom?

2

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung für die vergangenen zehn Jahre hinsichtlich der sich öffnenden Preisschere zwischen Privathaushalten und Industriekunden vor (bitte tabellarisch nach Bundesländern gliedern)?

3

Mit welchen Anteilen ist die Energiesteuerpolitik der Bundesregierung am Öffnen dieser Preisschere beteiligt?

4

Welchen Einfluss übt der in Europa einmalige deutsche Sonderweg des verhandelten Netzzugangs auf das Öffnen der Preisschere aus?

5

Welche Mittel stehen den Tarifaufsichtsbehörden der Länder zur Verfügung, um eine Expropriation von Privathaushalten zum Vorteil von Industriekunden zu erkennen und zu verhindern?

6

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Initiative des Landes Baden-Württemberg zur Abschaffung der Genehmigungspflicht für Tarifstrompreise gemäß § 12 Bundestarifordnung Elektrizität ein?

Berlin, den 22. Mai 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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