Zusammenarbeit mit der neuen österreichischen Regierung auf den Gebieten der Innen- und Rechtspolitik
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Regierungsantritt der neuen ÖVP-FPÖ-Regierung in Österreich hat eine Vielzahl von Protestaktionen und Besorgnissen in Österreich und in anderen EU-Staaten ausgelöst. Die Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus durch Vertreter der FPÖ, die Auftritte von FPÖ-Chef Jörg Haider vor alten und neuen Anhängern der Waffen-SS, die Ausländerfeindlichkeit dieser Partei haben die israelische Regierung veranlasst, ihren Botschafter aus Wien abzuziehen und gegen FPÖ-Chef Jörg Haider ein Einreiseverbot zu verhängen. Die US-Regierung hat ihren Botschafter zur Berichterstattung nach Washington gerufen. Von Seiten der EU gibt es entsprechende Beschlüsse und Signale. Angesichts der Bedeutung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Rechts- und Innenpolitik (Schengen, Europol, Flüchtlingspolitik), des Beschlusses des EU-Gipfels in Tampere, einen EU-Raum „der Freiheit und des Rechts“ zu errichten, und der Ankündigungen der Bundesregierung bei ihrem Amtsantritt, sie wolle die Abwehr von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu einem „Schwerpunkt“ ihrer Arbeit machen, stellt sich die Frage, wie insbesondere das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz auf diesen sensiblen Bereichen die Zusammenarbeit mit der neuen Regierung in Österreich gestalten wollen. Dies gilt insbesondere für den Austausch von Polizei- und Justizdaten, von Flüchtlingsdaten usw. mit einer Regierung, deren Justizminister Krüger noch vor wenigen Jahren die NS-Konzentrationslager als „Straflager für Zivilisten“ verharmlost hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Will die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der neuen österreichischen Regierung auf irgendwelchen Gebieten der Innen- und Rechtspolitik einschränken?
Wenn ja, auf welchen Gebieten und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Soll die in Tampere vereinbarte Beratung und Beschlussfassung über EU-weite Standards in der Asyl- und Flüchtlingspolitik nach Auffassung der Bundesregierung unter Mitwirkung österreichischer Regierungsvertreter einschließlich Justizminister Krüger beraten und beschlossen werden, oder tritt die Bundesregierung unter den bestehenden Umständen für eine Einschränkung der österreichischen Mitwirkung bei diesen Beratungen und Beschlussfassungen ein?
Wenn ja, auf welchen Gebieten?
Wenn nein, warum nicht?
Welche EU-weiten und bilateralen Abkommen und Vereinbarungen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland regeln derzeit den Austausch von Polizeidaten, von Justizdaten und von Flüchtlingsdaten zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland?
Will die Bundesregierung diesen Datenaustausch einschränken?
Wenn ja, auf welchen Gebieten?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die bilateralen Gespräche, Arbeitstreffen etc. zwischen Beamten der beiderseitigen Innen- und Justizministerien, zwischen Beamten des Grenzschutzes, der Polizeien des Bundes und der Geheimdienste beider Länder einzuschränken oder soll diese Zusammenarbeit im gleichen Umfang wie in den Vorjahren fortgesetzt werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung irgendeine Einschränkung der deutschösterreichischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik, insbesondere der Abschiebung von Flüchtlingen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung irgendwelche sonstigen Änderungen der Zusammenarbeit mit Österreich auf den Gebieten der Innen- und Rechtspolitik?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?