Steuermehreinnahmen durch Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
A. Bereich selbstgenutztes Haus- und Grundeigentum
B. Bereich private Vermieter von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum
C. Bereich Wirtschaftsunternehmen, einschließlich größere Wohnungsunternehmen
Fragen7
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen 1999 ein, die aus der Streichung des Vorkostenabzuges resultierten?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen 1999, die aus der Abschaffung der zeitlichen Verteilung des Erhaltungsaufwandes auf bis zu fünf Jahre für Wohngebäude resultierten?
Wie hoch beziffern sich nach Schätzung der Bundesregierung die Steuermehreinnahmen, die aus dem Wegfall des Werbungskostenpauschbetrages von jährlich 42 DM je qm Wohnfläche resultierten?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen ein, die 1999 aus der Ausdehnung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahren resultierten?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen, die aus der Begrenzung des Verlustausgleiches zwischen den einzelnen Einkunftsarten auf jährlich 100 TDM bzw. 200 TDM (§ 2 Abs. 3 EStG) und aus dem Ausschluss der Verrechnung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen (§ 2b EStG) mit anderen Einkünften resultierten?
Hat sich an den aus der Begrenzung des Verlustrücktrages prognostizierten Mehrreinahmen für das Jahr 2000 in Höhe von insgesamt + 315 Mio. DM nach Kenntnis der Bundesregierung etwas geändert?
Hat sich an den aus der Einschränkung der Teilwertabschreibungen prognostizierten Steuermehreinnahmen für das Jahr 2000 in Höhe von + 269 Mio. DM etwas geändert?