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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Berichte über Anwerbungen von Kurden zu Informantentätigkeiten durch deutsche Verfassungsschutzbehörden und türkische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 14010999)

Selbstverbrennung des Kurden H.P. am 8.3.2000 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin, geheimdienstlicher Hintergrund, Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes von kurdischen Flüchtlingen zur Ausspähung der PKK

Fraktion

PDS

Datum

12.04.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/305324. 03. 2000

Berichte über Anwerbungen von Kurden zu Informantentätigkeiten durch deutsche Verfassungsschutzbehörden und türkische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Am 8. März 2000 hat sich der 29-jährige Kurde H. P. vor dem Reichstagsgebäude angezündet. Den Angaben seiner Eltern zufolge hat es seit 1994 sowohl durch Angehörige des türkischen Geheimdienstes als auch der deutschen Polizei Versuche gegeben, H. P. dafür anzuwerben, Kurden zu bespitzeln (Pressemitteilung des Rechtshilfevereins Azadi vom 13. März 2000).

Dem Betroffenen sei in dieser Zeit vom türkischen Generalkonsulat in München für die Informantentätigkeit Geld und ein türkischer Diplomatenpass versprochen worden. Die deutsche Polizei habe H. P. unter anderem mit der Androhung der Nicht-Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis unter Druck gesetzt, falls er sich weigere, im kurdischen Umfeld als Informant zu fungieren. Als H. P. sich nicht als Informant anwerben ließ, wurde sein Pass beschlagnahmt.

Den Grund für die Selbstverbrennung sehen die Eltern von H. P. darin, dass ihr Sohn die sechs Jahre andauernden Drohungen und Erpressungen nicht mehr habe ertragen können.

Nach Angaben der Tageszeitung „Neues Deutschland“ vom 18. Februar 2000 sind in letzter Zeit mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen Verfassungsschutzbehörden den Versuch unternahmen, kurdische Flüchtlinge für Informantendienste anzuwerben. Im Falle der Weigerung sollen die Beamten den Kurden mit der Abschiebung gedroht haben.

Der Thüringer Verfassungsschutzpräsident habe in diesem Zusammenhang erklärt, zum Ausspähen der verbotenen PKK sei die Anwerbung von Kurden unverzichtbar. Es sei ein Fehler, auf Informationen durch Informanten aus dem Umfeld der PKK zu verzichten

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Selbstverbrennung von H. P. vor?

2

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass H. P. von Angehörigen des türkischen Konsulats in München eingeschüchtert wurde, damit er für sie als Informant arbeitet?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung solche Praktiken?

3

Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen türkische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland versucht haben, Kurden unter Druck zu setzen, um sie als Informanten im kurdischen Umfeld einzusetzen?

Wenn ja, welche?

4

Ist die Bundesregierung bereit, Konsequenzen aus dem Fall von H. P. und anderen Anwerbeversuchen durch türkische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen, damit solche Anwerbeversuche fremder Geheimdienste und Konsulate hier gegenüber Kurden verhindert werden können?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bundesdeutsche Sicherheitsorgane versucht haben, H. P. durch Einschüchterungen und Erpressungen als Informant anzuwerben?

Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich jetzt nach Kenntnis der Bundesregierung für die an diesen Anwerbeversuchen beteiligten Beamten nach der Selbstverbrennung des H. P.?

6

Kann die Familie des H. P. Entschädigungs- oder Wiedergutmachungsansprüche gegenüber den an diesem Anwerbeversuch beteiligten Behörden geltend machen?

7

Hält die Bundesregierung solche Anwerbeversuche gegenüber kurdischen Flüchtlingen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus für Zwecke der Staatssicherheit für vereinbar mit der Genfer Flüchtlingskonvention?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des thüringischen Verfassungsschutzpräsidenten, dass es richtig ist, kurdische Flüchtlinge zum Zwecke der Ausspähung der PKK als Informanten zu rekrutieren?

9

Wie viele Informanten sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Ausspähung der PKK seit ihrem Verbot im Jahre 1993 eingesetzt worden (bitte Angaben je Bundesland auflisten)?

Wie viele der Informanten waren von Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz geworben, wie viele von Landesämtern für Verfassungsschutz oder anderen Landesbehörden?

10

Wie viele Informanten wurden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere Bundesbehörden in den folgenden Bereichen eingesetzt:

– organisierte Kriminalität,

– Wirtschaftskriminalität,

– Rechtsextremismus,

– Linksextremismus,

– extremistische Bestrebungen von Ausländern,

– kurdische Vereine und Organisationen?

Berlin, den 20. März 2000

Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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