Flughafenverfahren nach § 18a Asylverfahrensgesetz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Rosel Neuhäuser und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Flüchtlinge, die nach Deutschland einreisen wollen, können nur dann Asyl beantragen, wenn sie nicht über ein so genanntes Sicheres Drittland eingereist sind. Bei Flüchtlingen, die auf dem Luftweg kommen, gibt es die Flughafenregelung nach § 18a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), demzufolge vor der Einreise geprüft wird, ob ein Asylantrag berechtigt oder unberechtigt ist. Für diese Prüfung haben die Verwaltungsgerichte 19 Tage Zeit, während die Flüchtlinge im Transitbereich der Flughäfen bleiben müssen. Flüchtlinge, denen die Einreise untersagt wird, die jedoch nicht freiwillig zurückkehren und aufgrund der Umstände in ihren Herkunftsländern nicht abgeschoben werden können, werden vor die Wahl gestellt, dem Haftrichter vorgeführt zu werden und – in der Regel – anschließend in Abschiebehaft zu kommen oder ein Formular zu unterschreiben, demzufolge sie freiwillig im Flughafenverfahren bleiben. Widerrufen sie diese Freiwilligkeit, werden sie ebenfalls dem Haftrichter vorgeführt.
Im Unterschied zur Abschiebehaft, die eine zeitliche Obergrenze hat und während deren Verlauf es zu Haftprüfungen kommen kann, ist der Verbleib im Flughafenverfahren und den dortigen Unterkünften nicht zeitlich limitiert, da sich die Menschen hier ja „freiwillig“ befinden. Davon sind auch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge nicht ausgenommen, vor allem dann nicht, wenn sie über 16 Jahre alt sind und im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden. Das führt dazu, dass manche Menschen über Wochen und Monate in der Sammelunterkunft im Transitbereich quasi inhaftiert sind und es – aufgrund der für sie subjektiv empfundenen Ausweglosigkeit – häufig zu Krankheiten, Depressionen bis hin zu Selbstmordversuchen kommt.
In der Frankfurter Rundschau wird am 13. Oktober 1998 der Frankfurter Caritas-Direktor zitiert, der das Flughafenverfahren abgeschafft sehen will: „Die psychischen Belastungen sind für viele Flüchtlinge unerträglich“, sagt er. „Hochtraumatisiert“ durch die Erfahrungen der Flucht kämen sie am Flughafen an, würden erneut eingesperrt, in einem Fall sogar volle 394 Tage lang, seien oft ohne Kontakt zu Familienangehörigen, von denen viele sich ebenfalls auf der Flucht befänden, ergänzt“ eine Pfarrerin vom Evangelischen Regionalverband. „Einige reagieren mit Verzweiflungstaten und Selbstmordversuchen.“ Allein 1998 gab es bis Oktober elf Selbstmordversuche. Auch heute gibt es zahlreiche Langzeitflüchtlinge. Während eines Besuches von zwei Abgeordneten der Fraktion der PDS am 14. Februar 2000 befanden sich am Frankfurter Flughafen ein Mann seit 323 Tagen, einer seit 271 Tagen, ein weiterer seit 232 Tagen und etliche andere ebenfalls seit mehreren Monaten im Flughafenverfahren.
Für Kinder und Jugendliche ist die Situation besonders unerträglich. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge wurden erst durch einen Erlass des damaligen Bundesministers des Innern, Manfred Kanther, vom Juli 1994 in das Verfahren gezwungen, obwohl die Bundesregierung die am 20. November 1989 von der UNO einstimmig verabschiedete Kinderrechtskonvention unterschrieben hat. Artikel 3 der Konvention stellt das Kindeswohl an erste Stelle. Die Bundesregierung hat aber eine Reihe von Vorbehalten formuliert, nach denen die Rechte u. a. für ausländische Kinder in erheblichem Maße eingeschränkt werden. Bis November 1999 sind Kinder und Jugendliche dennoch am Rhein-Main-Flughafen häufig nach wenigen Tagen Aufenthalt über eine Clearingstelle in umliegende Kinderheime gebracht worden, wo sie kindgerecht betreut wurden.
Dass Kinder überhaupt nicht ins Flughafenverfahren gehören, wird seit Jahren immer wieder von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen betont. So sei nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissariats der UNO eine „angemessene Rücksichtnahme auf Minderjährige unter den Bedingungen des Flughafenverfahrens unmöglich“ (zitiert in: Süddeutsche Zeitung, 20. November 1999). Unicef und der Deutsche Kinderbund haben ebenso wie der jüngste Bundesparteitag der SPD gefordert, die Kinderrechtskonvention in vollem Umfang anzuerkennen und Minderjährige aus dem Flughafenverfahren herauszunehmen (vgl. u. a. Das Parlament, 26. November 1999). Statt ihnen jedoch diese unwürdige Behandlung zu ersparen, wurde am 1. November 1999 ein „Kinderzimmer“ (Süddeutsche Zeitung, 20. November 1999) eingerichtet, das von anderen Kritikern auch als „traumatisierender Kinderknast“ (vgl. Der Tagesspiegel, 19. November 1999) bezeichnet wird.
Derzeit werden am Rhein-Main-Flughafen bauliche Veränderungen vorgenommen, die angeblich zu einer Verbesserung der Situation führen sollen. Bis 2001 soll es eine neue Einrichtung geben, die vom Bund konzipiert und vom Bundesland Hessen bezahlt wird. Dieses ganze Verfahren, inklusive der neuen Einrichtung und der Betreuung der Menschen, ist enorm kostspielig. Es drängt sich die Frage auf, ob der finanzielle Aufwand und eine zu befürchtende Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen ein solches Verfahren rechtfertigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Ist der Bundesregierung die Aussage von Flüchtlingsorganisationen bekannt, dass sich im Vergleich zur Amtszeit der alten Bundesregierung die durchschnittliche Verweildauer der Flüchtlinge im Flughafenverfahren verlängert hat, und wie beurteilt sie dies?
a) Wie viele Personen haben in den Jahren 1998 und 1999 das Flughafenverfahren durchlaufen?
b) Wie viele Tage haben diese Personen insgesamt in den Transitbereichen der Flughäfen zugebracht?
c) Bei wie vielen Personen wurde innerhalb der 19-Tage-Frist entschieden, ob sie einreisen dürfen oder zurückkehren müssen (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter und Herkunftsland der Personen und nach Jahren und Flughäfen einzeln aufführen.)?
a) Wie viele Personen, die in den Jahren 1998 und 1999 nicht einreisen durften, haben sich für – die Rückkehr – den Verbleib im Transitbereich – die Abschiebehaft entschieden?
b) Wie viele Personen, die in den Jahren 1998 und 1999 nicht einreisen durften, wurden zurückgeschoben (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter und Herkunftsland der Personen sowie nach den Jahren und Flughäfen einzeln aufführen)?
Wie viele Menschen haben in den Jahren 1998 und 1999 im Transitbereich deutscher Flughäfen einen Suizidversuch begangen (bitte nach Geschlecht, Alter und Herkunftsland der Personen sowie nach den Jahren und Flughäfen einzeln aufführen)?
Welche Kosten sind in den Jahren 1998 und 1999 aufgrund der Flughafenregelung angefallen für – Personal – Unterbringung und Verpflegung der Flüchtlinge – Sachkosten?
(Bitte jeweils nach Flughafen und Jahr einzeln aufführen.)
Welche Kosten fallen am Rhein-Main-Flughafen für die neu zu bauende Einrichtung an?
Aus welchen Gründen ist das so genannte Kinderzimmer am Rhein-Main-Flughafen eingerichtet worden, und ist in Zukunft mit einer längeren Verweildauer von Kindern und Jugendlichen im Flughafenverfahren zu rechnen?
Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass Kinder und Jugendliche praktisch gezwungen werden, in einer Haftsituation leben zu müssen, in der der in der Kinderrechtskonvention eingeforderte besondere Schutz für Minderjährige nicht gewährleistet sein kann, obwohl der Deutsche Bundestag Ende September 1999 die Bundesregierung aufgefordert hat, die Kinderrechtskonvention vorbehaltlos anzuerkennen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Zahl der nach Deutschland kommenden Kinder und Jugendlichen in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen ist, und wäre es nicht angesichts dieser geringen Zahlen unproblematisch, Kinder und Jugendliche grundsätzlich aus dem Flughafenverfahren herauszunehmen?
Welche Veränderungen sind seit Antritt der neuen Bundesregierung vorgenommen worden hinsichtlich – baulicher Maßnahmen – personeller Betreuung für die Flüchtlinge – zusätzlicher Beratungsstellen?
(Bitte jeweils nach Flughafen und Jahr einzeln aufführen.)
a) Welche Flüchtlinge werden als „Langzeitflüchtlinge“ definiert?
b) Ist es richtig, dass diese Flüchtlinge am Rhein-Main-Flughafen auf einer gemeinsamen Station untergebracht werden sollen, und wenn ja, warum?
c) Aus welchen Gründen werden die Einwände der Fachleute gegen eine Zusammenlegung von – z. T. kranken, bzw. depressiven Menschen (bis hin zur Suizidgefährdung) – nicht berücksichtigt?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Flüchtlinge darüber informiert, welche Vor- und Nachteile jeweils eine Entscheidung für die Abschiebehaft oder für den so genannten freiwilligen Verbleib im Transitbereich des Flughafens mit sich bringt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von kolumbianischen Touristen, die nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 12. Februar am 6. Februar 2000 über den Rhein-Main-Flughafen einreisen wollten, dort jedoch zwei Tage im Transitbereich festgehalten worden sein sollen, um dann wieder zurückgeschickt zu werden, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorfall?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Forderungen von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, das Flughafenverfahren für einen bestimmten Zeitraum – z. B. ein „Probejahr“ – auszusetzen, um dann aufgrund der Anzahl der Flüchtlinge und der Asylbegehren sowie aufgrund der anfallenden oder auch eingesparten Kosten eine neue Entscheidungsgrundlage für die Streichung oder Fortsetzung der Flughafenregelung zu haben?