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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Überwachung des Fernmeldeverkehrs und anderer Kommunikation 1998: Kenntnis der Bundesregierung um die Auswirkungen - Nachfrage (G-SIG: 14010564)

Observationsmaßnahmen, Abhörmaßnahmen, Einsatz von V-Leuten und verdeckte Ermittlungen durch die Polizeien der Länder, Erhebung personenbezogener Daten, Lauschangriffe nach Art. 13 Abs. 6 GG und deren parlamentarische Kontrolle in den einzelnen Bundesländern

Fraktion

PDS

Datum

19.10.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/169229. 09. 99

Überwachung des Fernmeldeverkehrs und anderer Kommunikation 1998: Kenntnis der Bundesregierung um die Auswirkungen – Nachfrage

der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Überwachung des Fernmeldeverkehrs und anderer Kommunikation im Jahr 1998: Kenntnis der Bundesregierung um die Auswirkungen“ (Drucksache 14/1522) hat die Bundesregierung die Fragen zur heimlichen Erhebung von personenbezogenen Daten aufgrund der Landespolizeigesetze nicht beantwortet, da ihr „keine Erkenntnisse“ vorliegen.

Mittlerweile müsste die Bundesregierung aber über Kenntnisse der Erhebung dieser personenbezogenen Daten aus den Ländern verfügen.

Die Bundesregierung verweigerte die Beantwortung der Fragen zum „großen Lauschangriff“ u. a. mit dem Verweis, dass die Bundesregierung hierzu im „Rahmen ihrer gesetzlichen Berichtspflicht nach Artikel 13 Abs. 6 GG, § 100e Abs. 2 StPO gegenüber dem Deutschen Bundestag Stellung nehmen“ wird. Da die Berichtspflicht die Bundesregierung nicht davon befreit, Kleine Anfragen zu beantworten, werden diese Fragen noch einmal gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zur heimlichen Erhebung personenbezogener Daten aufgrund der Länderpolizeigesetze

Fragen11

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bereits vor bzw. ist sie bereit einzuholen hinsichtlich der nachfolgend erfragten genaueren Umstände des Einsatzes „besonderer Mittel der Datenerhebung“ durch die Polizeien der Länder im Jahr 1998 aufgrund der neueren Länderpolizeigesetze, nämlich

a) längerfristige Observation,

b) Einsatz verdeckter Ermittler und anderer nicht offen ermittelnder Polizeibeamter,

c) Einsatz von V-Leuten,

d) verdeckte Anfertigung von Bildaufnahmen bzw. -aufzeichnungen,

e) verdecktes Abhören bzw. Aufzeichnen des gesprochenes Wortes,

f) verdeckter Einsatz technischer Mittel bezüglich Wohnungen,

g) Einsatz von Personensendern, aufgeschlüsselt jeweils nach der Art der Mittel und den einzelnen Bundesländern?

2

Welche Erkenntnisse über Begleitumstände dieser Einsätze nach den unter Fragekomplex I in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 14/1372 genannten Kriterien – sofern anwendbar –, insbesondere über die Erfolge aufgrund dieser Maßnahmen, liegen der Bundesregierung vor?

3

Wie viele dieser Maßnahmen wurden durch die Staatsschutz-Abteilungen durchgeführt bzw. veranlasst?

4

Welche Bundesländer haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung welche der vorgenannten Instrumente im Jahr 1998 nicht angewendet?

5

II. „Großer Lauschangriff“

6

Wie lauten hinsichtlich Zahl, Anlass, Ergebnissen und Begleitumständen sogenannter „großer Lauschangriffe“ die Angaben entsprechend den Kriterien und erbetenen Differenzierungen des Fragekomplexes I in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 14/1372, soweit anwendbar?

7

Wie ist in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle „großer Lauschangriffe“ gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 3 GG jeweils geregelt?

8

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung noch keine diesbezüglichen Regelungen erlassen?

9

Welche Frist der Umsetzung der genannten, Anfang 1998 verabschiedeten Grundgesetznorm steht Bund und Ländern nach Auffassung der Bundesregierung zur Verfügung?

10

Welche Bundesländer neben Niedersachsen haben nach Kenntnis der Bundesregierung den gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 3 GG berufenen parlamentarischen Gremien auch die Kontrolle sonstiger nachrichtendienstlicher Tätigkeit der Polizei übertragen?

11

Wie ist in den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung bei der parlamentarischen Kontrolle von Lauschangriffen gemäß Artikel 13 Abs. 4 Satz 3 GG die Kompetenz der nach Artikel 13 Abs. 6 Satz 3 GG zuständigen Kontrollgremien von derjenigen zur allgemeinen parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste abgegrenzt?

Berlin, den 17. September 1999

Petra Pau Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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