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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Suizid eines abgeschobenen Kurden in der Türkei (G-SIG: 14010913)

Umstände des Todes des abgeschobenen Kurden F.O., ggf. weitere Selbstmorde von Abgeschobenen, Todesfälle als Folge von Folterung in der Türkei seit 1990, Konsequenzen

Fraktion

PDS

Datum

15.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/284228. 02. 2000

Suizid eines abgeschobenen Kurden in der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach einem Bericht der kurdischen Tageszeitung Özgür Politika vom 22. Februar 2000 soll der im Mai 1999 abgeschobene Kurde F. O. am 12. Februar 2000 Selbstmord begangen haben.

F. O. sei am 23. Juni 1996 aufgrund der staatlichen Repression aus der Türkei geflüchtet und habe in Dresden politisches Asyl beantragt. Den deutschen Behörden waren die Aussagen von F. O. hinsichtlich seiner Verfolgung in der Türkei nicht glaubwürdig, er wurde abgeschoben.

Bereits unmittelbar nach seiner Ankunft am Flughafen sei F. O. von der türkischen Polizei gefoltert worden. Nach Angaben seiner Angehörigen sei der Betroffene in seinem Heimatdorf weiterhin permanenter Folter durch die Angehörigen der Spezialeinheiten ausgesetzt gewesen. Als Folge der schweren Folter musste er sogar in das Krankenhaus von Diyarbakir eingewiesen und dort medizinisch behandelt werden. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde F. O. sofort zum Militärdienst einberufen. Als F. O. die anhaltenden Repressionen beim Militär nicht mehr ertragen konnte, floh er in sein Heimatdorf. Hier umzingelten türkische Spezialeinheiten das Haus, in dem F. O. sich versteckt hielt. Als F. O. keinen Ausweg mehr für sich sah, begang er Selbstmord.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist der Bundesregierung der oben geschilderte Fall des Kurden F. O. bekannt?

Wenn ja, hat die Bundesregierung die türkischen Behörden um Stellungnahme gebeten bzw. beabsichtigt sie dies zu tun?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, mit welcher Begründung der Asylantrag von F. O. abgelehnt wurde?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, weshalb trotz der Aussagen von F. O., ihm drohe in der Türkei der Tod, er abgeschoben wurde?

4

Wurde die Abschiebung von F. O. im Rahmen des deutsch-türkischen Konsultationsverfahrens vom 10. März 1995 durchgeführt?

Wenn ja, wie lauteten die Antworten der türkischen Behörden?

5

Sind der Bundesregierung weitere Selbstmordfälle von Abgeschobenen in die Türkei bekannt?

Wenn ja, wie viele und welche?

6

Sind der Bundesregierung Todesfälle als Folge von Folterung durch türkische Sicherheitskräfte seit 1990 bekannt?

7

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aufgrund des Falles F. O. für künftige Abschiebungen in die Türkei?

Berlin, den 23. Februar 2000

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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