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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Be- und Entlastungswirkungen der bereits erfolgten und beabsichtigten Neuregelungen des Steuerrechts (G-SIG: 14010901)

Umfang der Steuerentlastung für verschiedene Einkommensgruppen durch Steuerentlastungsgesetze, Unternehmenssteuerreform und Familienförderung bis 2005, Auswirkungen der Senkung des Eingangssteuersatzes und des Spitzensteuersatzes, Familienlastenausgleich, Mehrbelastung durch die Ökosteuer, Steuerlast von Arbeitnehmern im Vergleich zu Selbstständigen

Fraktion

PDS

Datum

17.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/282124. 02. 2000

Be- und Entlastungswirkungen der bereits erfolgten und beabsichtigten Neuregelungen des Steuerrechts

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach den Angaben der Bundesregierung entfallen von den steuerlichen Entlastungen im Zeitraum von 1999 bis 2005 auf die „Privathaushalte“ 54,4 Mrd. DM, auf den „Mittelstand“ 17,1 Mrd. DM und nur 1,6 Mrd. DM auf die „Großunternehmen“. In diesen Berechnungen fehlen jedoch verschiedene Angaben darüber, wie sich diese Entlastungen auf die sozialen Schichten und Gruppen der Bevölkerung verteilen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welcher Anteil des aus dem Steuerentlastungsgesetz 1999, dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, dem Gesetz zur Familienförderung, dem Steuerbereinigungsgesetz 1999, der zweiten Stufe der Familienförderung, der Reform der Unternehmensbesteuerung und der Einkommensteuertarifreform 2003/2005 entfällt auf Einkommensteuerpflichtige mit jährlichen Einkünften von weniger als 50 000, 50 000 bis unter 100 000, 100 000 bis unter 200 000, 200 000 DM und mehr?

2

Wie viele Einkommensteuerpflichtige wurden in den in Frage 1 genannten Einkunftsgruppen veranlagt?

3

Wie hoch ist die Entlastung von Steuerpflichtigen aufgrund der Änderungen des Einkommensteuertarifs in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2005 jeweils gegenüber dem vorangegangenen Jahr (Angaben bitte für Einkommen bis zu 150 000 DM – Grundtabelle – bzw. 300 000 DM – Splittingtabelle – in Abständen von 10 000 DM; weitere Angaben für zu versteuernde Einkommen von 200 000, 300 000, 400 000, 500 000, 1 Mio., 2,5 Mio. und 5 Mio. DM)?

4

Welcher Anteil des Entlastungsvolumens aus den bisher erfolgten bzw. beabsichtigten Tarifänderungen entfällt auf die Haushalte mit einem Einkommen entsprechend der in Frage 3 genannten Abgrenzung?

5

Wie hoch ist das Entlastungsvolumen aus der jeweiligen Absenkung der Spitzensteuersätze und auf wie viele Steuerpflichtige entfällt diese Entlastung?

6

Wie hoch ist das Entlastungsvolumen aus der Absenkung des Eingangssteuersatzes und der Erhöhung des Grundfreibetrags, das auf die in Frage 1 genannten Einkommensgruppen enfällt?

7

Wie wirkt sich jeweils die erste und zweite Stufe der Familienförderung auf die Einkommensteuerbelastung von allein stehenden, verheirateten und nicht verheirateten Eltern aus (Angaben bitte entsprechend der in Frage 3 genannten Abgrenzung für Familien mit einem, zwei bzw. drei Kindern)?

8

Ab welchem Einkommen ist die Entlastung (Grundtabelle/Splittingtabelle) aus den Freibeträgen für Kinder höher als das Kindergeld (Angaben bitte gesondert für die erste und zweite Stufe der Familienförderung für Familien mit einem, zwei bzw. drei Kindern)?

9

Wie viele Steuerpflichtige erhalten aufgrund der Kinderfreibeträge eine höhere Entlastung als durch das Kindergeld (Angaben bitte gesondert für die erste und zweite Stufe der Familienförderung)?

10

Wie hoch sind die Einnahmenausfälle aufgrund der Inanspruchnahme von Kinderfreibeträgen, soweit deren Entlastung das Kindergeld übersteigt (Angaben bitte gesondert für die erste und zweite Stufe der Familienförderung)?

11

Wie hoch ist nach Schätzungen der Bundesregierung die Mehrbelastung aus der ökologischen Steuerreform für Familien mit einem, zwei bzw. drei Kindern (Angaben bitte für allein Erziehende gesondert ausweisen)?

12

Wie hoch ist im Jahr 2001/2003/2005 die Steuerbelastung auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und auf Einkünfte eines Gewerbetreibenden (Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit und ggf. Geschäftsführervergütung) jeweils für den Fall, dass die pauschale Anrechnung des doppelten Gewerbesteuermessbetrags bzw. die Körperschaftsteuer gewählt wird (für diese Angaben bitte den Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen und im Übrigen die Verhältnisse entsprechend dem Informationsmaterial des Bundesministeriums der Finanzen, Referat Presse und Information, Anlage 8, vom 21. Dezember 1999 unterstellen)?

13

Wie hoch ist im Jahr 2001/2003/2005 die Steuerbelastung auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und auf Einkünfte eines Gewerbetreibenden (Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit und ggf. Geschäftsführervergütung) jeweils für den Fall, dass die pauschale Anrechnung des doppelten Gewerbesteuermessbetrags bzw. die Körperschaftsteuer gewählt wird, ohne dass im Rahmen der Körperschaftsbesteuerung eine Pensionsrückstellung gebildet wird?

14

Ab welcher Höhe des zu versteuernden Einkommens ist in 2001, 2003 und 2005 die Gesamtsteuerlast eines Arbeitnehmers höher als die Steuerlast eines selbstständigen Gewerbetreibenden (Angaben bitte gesondert für Grund- und Splittingtabelle)?

Berlin, den 23. Februar 2000

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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