Vorgesehene EU-Richtlinie für Busse mit fahrzeuggebundener Einstieghilfe
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Uwe Hiksch, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Dem EU-Ministerrat liegt demnächst eine Richtlinie (com[97]0276) der EU-Kommission zur Beschlussfassung vor, in der festgelegt werden soll, dass von einem bestimmten Datum an alle innerhalb der EU neu zugelassenen Busse für mehr als acht Fahrgäste auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ohne fremde Hilfe benutzbar sein müssen. Damit folgt die EU-Kommission einer jahrelangen Mindestforderung nahezu aller nationalen und europaweiten Behindertenorganisationen, namentlich des Europäischen Behindertenforums (EDF). Das Europaparlament unterstützt die Richtlinie.
Die Bundesregierung – leider auch die neue – verhielt sich dieser Richtlinie gegenüber bisher eher abwartend bis ablehnend. Sie setzte auf „freiwillige Selbstverpflichtungen“ der Hersteller-Industrie und der Verkehrs-Unternehmen. Die Praxis zeigt, dass damit zwar in einzelnen Städten positive Schritte gegangen werden können, von einer umfassenden Umstellung aller Bus-Flotten kann aber nirgendwo die Rede sein.
Behindertenorganisationen verlangen immer wieder, zumindest zunächst die Schaffung neuer Barrieren zu stoppen, um von dieser Basis aus allmählich an die Beseitigung der bestehenden zu gehen. Jeder neue Bus, der ohne fahrzeuggebundene Einstieghilfe in Betrieb genommen wird, grenzt mobilitätseingeschränkte Menschen (insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer) mindestens für weitere anderthalb Jahrzehnte von der selbstverständlichen Teilnahme am öffentlichen Personenverkehr aus. Analoges gilt – mit z. T. noch wesentlich längeren durchschnittlichen Laufzeiten – für alle Bahnen, Schiffe und Flugzeuge.
Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wäre ein Schritt auf dem Wege, das Benachteiligungsverbot auszugestalten, das der Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes enthält. Die Richtlinie selbst ist eine analoge Schlussfolgerung aus Artikel 13 des Amsterdamer Vertrages.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wird die Bundesregierung der EU-Richtlinie zustimmen, die für neu in Betrieb zu nehmende Busse ab acht Fahrgästen innerhalb der EU verbindlich vorschreibt, dass sie für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste unbehindert nutzbar sind?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung – falls die Richtlinie am Widerstand anderer EU-Mitgliedstaaten scheitern sollte – dennoch in ihrem Sinne zu handeln?
Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen?
In welchem Zeitraum beabsichtigt die Bundesregierung, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen?
Auf welche anderen Gebiete des öffentlichen Personen-Nah- und -Fernverkehrs (Bahnen, Schiffe, Fluggeräte) beabsichtigt die Bundesregierung, die Intention der Richtlinie auszuweiten?
Mit welchen Initiativen und in welchem Zeitraum wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für analoge Regelungen zu Bahnen, Schiffen und Fluggeräten einsetzen?
Welchen Zeitraum schätzt die Bundesregierung, bis man in Deutschland von einem flächendeckenden Netz des öffentlichen Personenverkehrs sprechen kann, der auch von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen unbehindert benutzt werden kann?
In welchem Zeitraum hält es die Bundesregierung für realistisch, auch EU-weit davon ausgehen zu können, dass mobilitätseingeschränkte Frauen und Männer mit öffentlichen Verkehrsmitteln relativ unbeschwerlich reisen können?