Berichte über Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ vom 4. März 2000 wurde der türkische Geheimdienst (MIT) von der Bundesregierung angehalten, sieben seiner in Deutschland aktiven Mitarbeiter abzuziehen. Nach Berichten des deutschen Verfassungsschutzes sollen die als Diplomaten getarnten Geheimdienstler im Verdacht stehen, vermeintliche Mitglieder oder Personen aus dem Umfeld der kurdischen Arbeiterpartei PKK durch Spitzel und Provokateure zu Straftaten aufgestachelt zu haben. Auch hätten diese Mitarbeiter des MIT in der Bundesrepublik Deutschland Informanten für Spitzeltätigkeiten angeworben.
Der türkische Geheimdienst soll zudem gezielt deutsche Verfassungsschutzbehörden mit falschen Meldungen über eine zunehmende Radikalisierung der PKK-Anhänger in Deutschland bearbeitet haben. Deutsche Staatsschützer gingen davon aus, dass die türkische Seite sehr daran interessiert sei, dass die PKK in der Bundesrepublik Deutschland weiter als Staatsfeind betrachtet wird.
Bereits 1990 sollen 15 türkische Diplomaten aufgefordert worden sein, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, als der Verfassungsschutz beim Abhören ihrer Telefongespräche mitbekommen hatte, wie sie unter Drohungen türkische Oppositionelle zur Zusammenarbeit zu zwingen versuchten (Quelle: DER SPIEGEL, Nr. 10/2000 vom 4. März 2000).
Kurdische Vereine und Organisationen hatten in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass der türkische Gehimdienst mit Anschlägen gegen türkische Einrichtungen in Verbindung stehe, um den Verdacht auf die PKK zu lenken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Angehörige des türkischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik Deutschland Personen aus dem Umfeld der PKK zu Straftaten aufgestachelt und Kurden und türkische Staatsbürger für Spitzeltätigkeiten angeworben haben?
Kann die Bundesregierung den o. g. Bericht des „SPIEGEL“ bestätigen, dass der türkische Geheimdienst von der Bundesregierung angehalten wurde, sieben seiner Mitarbeiter abzuziehen?
Wenn ja, sind die betreffenden sieben Mitarbeiter abgezogen worden?
Wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls die Aktivitäten der als Attachés in den türkischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland getarnten Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes?
Für welche konkreten Handlungen und Straftaten zu welchem Zeitpunkt werden die Mitarbeiter des MIT verantwortlich gemacht (bitte die Aktionen und Straftaten im Einzelnen mit Zeit- und Ortsangabe auflisten)?
Wurde nach Kenntnis der Bundesrgierung wegen der von den betreffenden MIT-Mitarbeitern begangenen bzw. provozierten Straftaten bereits gegen Kurden ermittelt bzw. sind kurdische Personen dafür verurteilt worden?
Wenn ja, wurden die zuständigen Staatsanwaltschaften über die nun bekannten Hintergründe unterrichtet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der türkischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland, in denen der türkische Geheimdienst getarnt tätig sein soll?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte gegen die betreffenden türkischen Vertretungen aufgrund der Verletzung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen einzuleiten?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um künftige Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden?
Wie viele Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes sind den Behörden bekannt, die seit dem Verbot der PKK 1993 in der Bundesrepublik Deutschland tätig waren bzw. sind (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Kurden und oppositionelle türkische Staatsbürger in letzter Zeit zur Mitarbeit mit dem türkischen Geheimdienst gezwungen wurden?
Wie viele Anschläge gegen welche türkische Einrichtungen wurden seit dem Verbot der PKK im Jahre 1993 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt verübt (bitte nach Jahr und Ort auflisten)?
– In wie vielen Fällen sind Personen mit einem PKK-Hintergrund festgenommen und verurteilt worden?
– Wie viele Fälle wurden welchen anderen Personen bzw. Gruppen zugeordnet?
– Wie viele Fälle werden dem türkischen Geheimdienst zugeordnet bzw. durch diesen provoziert?
Welche Rolle spielten Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes nach Erkenntnissen der Bundesregierung speziell bei den kurdischen Protestaktionen nach der Entführung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan in die Türkei?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach dem Abflauen der Proteste gegen die Entführung des PKK-Vorsitzenden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen vermeintliche Mitglieder oder Personen aus dem Umfeld der PKK wegen politischer oder anderer Straftaten noch eingeleitet?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Verurteilung, in der von einer Steuerung oder Veranlassung dieser Taten durch die PKK ausgegangen wird?
Besteht nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung und der jetzt bekannt gewordenen Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes Anlass zu einer neuen Einschätzung der kurdischen Arbeiterpartei PKK?